Mit dem Inkrafttreten der Postgesetznovelle im vergangenen Jahr haben sich verschiedene neue Pflichten für Händler ergeben, darunter fällt auch die Gewichtskennzeichnung auf Paketen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen schwere Sendungen mit einem Label versehen werden, abhängig vom Gewicht des Pakets. Dabei wird zwischen zwei Gewichtskategorien
unterschieden:
- über 10 bis 20 kg
- über 20 kg
Die korrekte Gewichtsermittlung und das Aufbringen des Labels auf dem Paket ist dabei den Versendern überlassen. Sollte es hierbei zu Fehlern kommen, führt die DHL ab dem 1. April eine neue Strafgebühr ein. „Bei falsch bzw. nicht gekennzeichneten DHL Paketen mit erhöhtem Gewicht fallen für den entstandenen Aufwand ggf. Aufwandsentschädigungen (Kennzeichnungs- und/oder Gewichtskorrekturentgelte) mit einer darauffolgenden Rechnung an“, schreibt der Bonner Logistiker zu den neuen Gebühren.
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