Gewichtskennzeichnung von Paketen: DHL führt Strafgebühr für falsch gelabelte Sendungen ein

Veröffentlicht: 26.02.2025
imgAktualisierung: 26.02.2025
Geschrieben von: Redaktion
Lesezeit: ca. 2 Min.
26.02.2025
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Paketstapel
NewAfrica / Depositphotos.com
Seit dem 1. Januar müssen schwere Pakete gekennzeichnet werden. Bei falschen Labels wird künftig eine Aufwandsentschädigung fällig.


Mit dem Inkrafttreten der Postgesetznovelle im vergangenen Jahr haben sich verschiedene neue Pflichten für Händler ergeben, darunter fällt auch die Gewichtskennzeichnung auf Paketen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen schwere Sendungen mit einem Label versehen werden, abhängig vom Gewicht des Pakets. Dabei wird zwischen zwei Gewichtskategorien
unterschieden:

  • über 10 bis 20 kg
  • über 20 kg

Die korrekte Gewichtsermittlung und das Aufbringen des Labels auf dem Paket ist dabei den Versendern überlassen. Sollte es hierbei zu Fehlern kommen, führt die DHL ab dem 1. April eine neue Strafgebühr ein. „Bei falsch bzw. nicht gekennzeichneten DHL Paketen mit erhöhtem Gewicht fallen für den entstandenen Aufwand ggf. Aufwandsentschädigungen (Kennzeichnungs- und/oder Gewichtskorrekturentgelte) mit einer darauffolgenden Rechnung an“, schreibt der Bonner Logistiker zu den neuen Gebühren.

Neue Entgelte für Vertragskunden

Folgende Kosten werden fällig, wenn Versender schwere Pakete nicht korrekt kennzeichnen:

Kennzeichnungsentgelt: fällt bei falscher bzw. Nichtkennzeichnung von schweren Paketen an. Auch Sendungen, die unnötigerweise mit einem Gewichtssymbol versehen werden, wird eine Strafgebühr auferlegt.

Gewichtskorrekturentgelt: fällt an, wenn das hinterlegte Gewicht nicht dem tatsächlichen Gewicht entspricht und in der falschen Kategorie eingeordnet wurde.

Einziehungsentgelt: fällt dann an, wenn aufgrund eines falsch übermittelten Gewichts auch ein zu niedriger Preis vom Kunden bezahlt wurde. In einem solchen Fall muss allerdings kein Kennzeichnungs- bzw. Gewichtskorrekturentgelt gezahlt werden.

Wichtig zu wissen: Für ein Paket können auch beide Strafgebühren – Kennzeichnungsentgelt und Gewichtskorrekturentgelt – berechnet werden. Händler sind also gut beraten, ab dem 1. April genau auf das Gewicht von Paketen und die richtige Kennzeichnung zu achten. Zu den konkreten Gebühren, die ab April für falsch bzw. nicht gekennzeichnete Pakete mit erhöhtem Gewicht erhoben werden, wollte sich die DHL nicht äußern.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 26.02.2025
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KOMMENTARE
16 Kommentare
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Patrick
11.03.2025

Antworten

Laut diesem DHL Dokument (https://www.dhl.de/dam/jcr:a498594d-6d64-4340-a233-0561b4589731/dhl-pakete-mit-erhoehtem-gewicht-infoblatt-de-082024.pdf) gilt das für die schweren Pakete die den gesetzlichen 10kg oder 20kg Hinweis brauchen. Ich konnte noch nichts zur großen Masse der kleineren Pakete finden. Gilt das also auch wenn ich ein Paket mit 0,2KG anmelde, es aber hinterher 0,8KG hat, also auch preislich in der gleichen Staffel bleibt?
Robert
27.02.2025

Antworten

Ich muss sagen, es ist korrekt was DHL hier betreibt. Wir haben beispielsweise jahrelang immer Labels mit 1kg auf unsere Pakete geklebt, auch wenn viele der Pakete deutlich schwerer waren. Man tat dies wie viele andere Händler aus Bequemlichkeitsgründen. Selbstverständlich wurde dann alle paar Wochen eine Nachberechnung durch DHL ausgestellt, aber viele der falsch frankierten Pakete gingen auch ungestraft durch. Sprich man hatte als Händler hier eigentlich die DHL betrogen und sich oft Portogebühren gespart. Jetzt wurden seitens DHL Gewichts-Bereiche eingeführt, mit denen sich doch arbeiten lässt. Man weiß ja im Regelfall wie viel sein Produkt wiegt und kennt auch seine Verpackungsmaterialien. Zudem wer Geschäftskunde ist, erhält doch die Labels mit korrekter Bezeichnung automatisiert erstellt, man muss halt nur seine Gewichtsangaben korrekt angeben, sonst zahlt man eben Strafgebühren - was meiner Ansicht nach korrekt ist. Es gibt andere Preisstrukturen seitens DHL über die sich eher diskutieren lässt.
oejendorfer
27.02.2025

Antworten

Moin, das quasi staatliche Unternehmen DHL hat wohl noch nicht kapiert, das wir nach der Wahl von BÜROKRATIE -ABBAU reden !! Was soll der Quatsch ?
don quijote
27.02.2025

Antworten

Hallo, dass macht das ganze das wieder teurer. Wir haben mehrere Gewichtskategorien Die Gewichtsberechnungen kommen aus den Portalen. Die Versandlabel werden teils im Homeoffice mit dem Versandscheinen in Stabelverarbeitung erstellt. Natürlich gibts es hierbei Abweichungen, rauf aber auch runter. Das Verpackungsmaterial was der Verpacker verwendet, kann hier schon den Unterschied ausmachen. Nun müssten wir jedes Paket zum Schluss nachwiegen, gegf ein neues Label drucken. Bei den Lohnkosten (Mindestlohn und mehr) macht das so ein Paket nochmals .... € teurer. Mir wurde gerade mitgeteilt das die Strafgebühr (Einzugsentgeld) 2 Euro betragen soll. Seit 3 jahren wirft das Unternehmen kaum noch Gewinne ab. Wir kämpfen aber gegen eine Aufgabe des Geschäftes weiter. Mittlerweile komme ich mit vor wie Don Quijote, der gegen Windmühlen kämpft.
Hubert Bauer
27.02.2025

Antworten

Hallo, wir haben auch einen Pauschalvertrag (ein Preis bis 31,5kg) mit der DHL und drucken die Versandlabel selbst. Durch die Änderung der gesetzlichen Vorgaben müssen Pakete mit den Gewichtsklassen 10+ und 20+ gekennzeichnet werden, da für diese im Gesetz ein besonderes Handling vorgeschrieben ist (die Bereitstellung von Transporthilfen oder eine 2. Person zur Auslieferung). Diese Vorschriften sind strafbewehrt, daher wird die DHL jetzt auch pingelig. Und die Maßnahmen sind teuer, daher werden sie nochmals pingeliger. Wer also bisher (wie wir auch *schäm*) die Paketgewichte eher geschätzt hat, muss jetzt sorgfältiger arbeiten. Da geht es in der Regel nicht um 5g, sondern um die Kategorisierung. Wobei, bei den Grenzgewichten 10kg und 20kg geht es doch darum: Da im Gesetz steht, dass die Vorschriften für Pakete ÜBER 10kg und ÜBER 20kg gelten, fallen die Pakete mit dem EXAKTEN Grenzgewicht in die jeweils günstigere Kategorie. ;-) Mein Eindruck ist, dass die DHL bislang die Gewichtsprüfung dem Einlieferer überlassen hat, wird künftig jedes Paket im Paketzentrum nachgewogen und die Gewichtsangabe verifiziert. Ich befürchte, dass die Prüfung als Profitfaktor genutzt wird und Abweichungen (egal, ob Auswirkung auf die Kategorie oder nicht) generell zu Strafgebühren führen werden. (Wenn das Label nicht auf der größten Seite des Pakets angebracht wird, wird auch eine Gebühr von EUR 0,50 fällig, die nachberechnet wird.)
DK
27.02.2025

Antworten

Liebe Redaktion, ist es denn so schwer, eine eindeutige Antwort zu geben? Das Gewicht steht auf dem DHL-Label, welches mit Hilfe des DHL-Plugins durch DHL erzeugt wird. Dort steht dann zB: Gewicht 14 kg. Automatisch erzeugt DHL auf diesem Label eine Grafik (ein stilisiertes Gewicht mit der Angabe "10+") Ist der (natürlich) kostenpflichtige Sticker von der DHL, um Pakete mit erhöhtem Gewicht zu kennzeichnen, trotzdem Pflicht? Ein simples "ja" oder "nein" als Antwort wäre zielf
Redaktion
27.02.2025
Hallo, Entschuldigung, manchmal sind wir auch etwas "betriebsblind" und machen Sachen eventuell etwas komplizierter, als es sein muss. Solange auf dem Label das erhöhte Gewicht zu erkennen ist (hier hat die DHL ein Musterlabel erstellt: https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/paket/leistungen-und-services/schwerepakete.html), muss kein Extra-Sticker auf das Paket angebracht werden. Viele Grüße, die Redaktion.
MeerHund Hundeladen und Barfshop
27.02.2025

Antworten

Wir waren auch total verunsichert. Aber unter dhl.de/schwerepakete ist alles beschrieben. Bei uns wird automatisch dieses +10Kilo Bildchen mit ausgedruckt. Was mich aber richtig stört, ist, dass bei den Packstationen Fächer nicht vorgeschlagen werden. Die haben doch die Maße! Und das man mehrere Pakete in ein Fach legen kann, wäre auch mal sinnvoll.
Melanie
27.02.2025

Antworten

"Zusätzlich gibt es kostenpflichtige Sticker von der DHL, um Pakete mit erhöhtem Gewicht zu kennzeichnen." Ist das nun Pflicht oder Optional?
AX
27.02.2025

Antworten

Wie die Schildbürger , seit 15 Jahren wird bei DPD jedes Paket im DPD Depot automatisch gewogen. Sogar automtisch fotografiert, so kann nachvollzogen werden ob es bei Eingang ins Depot beschädigt war etc. Bei DHL ist offenbar die Waage zu teuer. Mein Preis ist der gleiche bis 31,5kg also was macht das für einen Sinn.
IP
27.02.2025

Antworten

Ich versteh das erlich gesagt das ganze "ihr müsst die Pakete gesondern Kennzeichnen" nicht so richtig...Ich zahl doch Porto für die Pakete nach GEWICHT. Es steht auf dem Versandlabel drauf, wenn ich das von DHL nehme oder wenn ichs in die Filiale bringe, wirds auch gewogen. Warum tut DHL so, als würden sie nicht wissen, wie viel ein Paket wiegt, wenn man es bei denen abgibt? Sollen die das doch auf ihren Labels deutlicher Kennzeichnen.
KK
27.02.2025
Hier geht es Vorrangig nicht um die Pakete, welche in der Filiale eingeliefert werden. Hier geht es darum Pakete, die man selbst frankiert zum Beispiel über das GKP oder über die API anmeldet. Hier könnte man letztendlich auch ein Paket mit 100g anmelden, welches aber effektiv 10 Kg hat und bei einer Abholung durch DHL (LKW, Container, Wechselbrücke) werden diese erst im Verteilzentrum gewogen wird. Wenn man sowas machte hat man schon immer eine Nachberechnung bekommen, weil man ein falsches Gewicht angegeben hatte, neu ist aber dass es noch mal eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr drauf kommt. Gleiches verhält es sich mit den Kennzeichnungen. Wenn Pakete falsch gekennzeichnet sind, dann wird auch noch mal eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Wenn man Pakete in der Filiale einliefert "entfällt" das ganze, sofern man das Porto direkt in der Filiale kauft. Der Artikel ist Inhaltlich richtig, leider fehlt mir persönlich ein wenig Kontext zu dem Artikel
K.I
27.02.2025

Antworten

Meinung: Strafgebühren und abstrafen der eigenen Kundschaft ist immer super um diese an sich zu binden! Wieviel Jahre hat DHL jetzt schon kein Fachpersonal mehr?
M.Jagielska
27.02.2025
Als wir noch Fullfillment bei AMAZON genutzt haben, bevor wir unsere Ware, bestimmt für den deutschen Markt nach Polen versenden sollten, mußten schwere Pakete ebenfalls extra gekennzeichnet werden.
Michael
27.02.2025

Antworten

"Seit dem 1. Januar 2025 müssen schwere Sendungen mit einem Label versehen werden, abhängig vom Gewicht des Pakets" Also ganz ehrlich was heißt das denn nun genau? Ist das dann ein zusätzliches Label zu dem Versandlabel was eh angebracht wird? Wenn ja wo bekommt man das her? Wir haben nur sehr selten Pakete über 10KG, aber genaue Informationen wie das dann nun gekennzeichnet werden soll haben wir auch von DHL noch nicht bekommen! Oder reicht da doch einfach der Hinweis der bei Paketen über 10KG eh automatisch auf das Versandlabel mit aufgedruckt wird, wenn man sich die Label über das Geschäftskundenportal generiert?
Redaktion
27.02.2025
Hallo Michael, zum einen muss die genaue Gewichtsangabe eines Pakets in den PAN-Daten hinterlegt werden. Bei DHL Paketen einschließlich DHL Paketmarke national und DHL Paket Produktionsbasierte Abrechnung sowie DHL Pakete International einschließlich DHL Paketmarke International wird das erhöhte Gewicht direkt auf dem Label gekennzeichnet. Zusätzlich gibt es kostenpflichtige Sticker von der DHL, um Pakete mit erhöhtem Gewicht zu kennzeichnen. Viele Grüße, die Redaktion