So wird die Kennzeichnungspflicht umgesetzt
Kunden, die über DHL oder Hermes Pakete verschicken, müssen ab sofort beim Erstellen des Versandscheins das genaue Gewicht in den sogenannten PAN-Daten (Sendungsdaten) eintragen. Werden Paketscheine handschriftlich ausgefüllt, kann die Gewichtsklasse angekreuzt werden. Dabei gibt es bei der DHL die Kategorien „über 10 kg bis 20 kg“ sowie „über 20 kg“, bei Hermes wird zwischen „unter 10 kg“, „über 10 kg“ und „über 20 kg“ unterschieden.
Pakete mit erhöhtem Gewicht, also über 10 Kilogramm, müssen extra gekennzeichnet werden. Dafür sind zwei Gewichtskategorien relevant: Pakete mit einem Gewicht über 10 kg bis 20 kg und Sendungen über 20 kg. Für beide Kategorien gibt es auch gesonderte Kennzeichnung, die sich deutlich voneinander unterscheiden. Die neuen Kennzeichnungen erfolgen unmittelbar auf dem Label, im Ausnahmefall ist auch eine Kennzeichnung mit Aufklebern, die im Post & DHL Geschäftskundenportal bestellt werden können, möglich. Wie genau die neuen Kennzeichnungen aussehen, zeigt die DHL Group in einem Beispiel auf ihrer Website.
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