Neue DHL-Strafgebühr: Gibt es eine Messtoleranz bei schweren Paketen?

Veröffentlicht: 06.03.2025
imgAktualisierung: 06.03.2025
Geschrieben von: Redaktion
Lesezeit: ca. 2 Min.
06.03.2025
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Mann mit Paketen und einer Paketwaage
mast3r / Depositphotos.com
DHL-Kunden, die Pakete falsch labeln, müssen künftig eine Strafgebühr zahlen. Gibt es bei den Gewichtsangaben eine Toleranzgrenze?


Ab dem 1. April müssen DHL-Geschäftskunden, die schwere Pakete hinsichtlich ihrer Gewichtsangaben nicht korrekt oder gar nicht kennzeichnen, eine Aufwandsentschädigung zahlen. Da uns zu dem Thema in den letzten Tagen immer wieder Fragen erreichten, haben wir bei dem Logistiker nachgefragt und euch hier ein kleines FAQ zusammengestellt:

Gibt es eine Toleranzgrenze/Messtoleranz für geringfügige Abweichungen beim Gewicht?
DHL: Nein, wir halten uns bei den Gewichtsgrenzen strikt an die Vorgaben des Gesetzes und verfahren genauso bei der Erhebung der Aufwandsentschädigung.

Wie werden Kunden über falsch deklarierte Pakete informiert?
Wir stehen über unseren Kundenservice und Vertrieb immer im engen Austausch mit unseren Kunden. Über diese Kanäle werden Kunden Informationen zu falsch gekennzeichneten Paketen erhalten. Natürlich unterstützen wir unsere Kunden auch dabei, von vorneherein Sendungen korrekt zu kennzeichnen.

Werden auch Privatkunden diese Aufwandsentschädigung zahlen müssen, wenn ein Paket nicht in der Filiale abgegeben, sondern beispielsweise einem Zusteller mitgegeben wird?
Alle Paketlabel für Sendungen über 10 kg, die von Privatpersonen erworben werden, haben die Gewichtskennzeichnung direkt auf dem Label integriert. Eine Aufwandsentschädigung bei falschen Gewichtsangaben wird bei Privatkund:innen nicht fällig.

Falsche Label können teuer werden

Wie hoch genau die jeweiligen Gebühren für die neuen Entgelte ausfallen, dazu wollte die DHL uns gegenüber keine Aussagen machen. Allerdings kann es für Vielversender schnell teuer werden, besonders dann, wenn die eigenen Messwerte nicht mit denen der DHL übereinstimmen und beide Strafgebühren – das Kennzeichnungsentgelt und das Gewichtskorrekturentgelt – erhoben werden. Hier sollten Händler ab dem 1. April genau darauf achten, alle schweren Pakete über 10 Kilogramm korrekt zu kennzeichnen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 06.03.2025
img Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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Redaktion

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3 Kommentare
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ich
22.07.2025

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Bisher war es so, dass man 100g Toleranz bei Paketen hat/te. Bei Briefen gab es früher eine 1g-Toleranz. Da aber nur noch Ungelernte und Unwissende für die Post/ DHL arbeiten, die so korrekt tun (was sie nicht sind), nehmen die nichts an, was über die Grenzen von 2, 5, 10 Kilo und mehr hinausgeht.
Ralf
07.03.2025

Antworten

Mit diesem Vorgehen öffnet DHL die Tür und zur Abzocke... Man stelle sich nur einmal vor: "DHL passiert beim Nachwiegen der Pakete rein zufällig ein Fehler (ev. hat sich auch nur ein Mitarbeiter beim Nachwiegen verschaut, oder hatte zufällig noch die "Fußspitze" mit auf der Wage usw.), vielleicht hat auch nur die Wage bei DHL technische Probleme, ist ungenau geeicht usw.. Nun stellt DHL eine Abweichung im Grammbereich fest und berechnet dem Händler Gebühren." Der Händler soll nun diese Gewichtsabweichung einfach anerkennen, obwohl er keinerlei Beweise für die Funktionstüchtigkeit (anerkanntes Prüf- und Eichprotokoll, Nachweise/Schulungen zu eingewiesenen Mitarbeiter, Fotos vom Wiegen der Sendung usw.) von DHL erhält? Da kann es sich DHL ganz einfach machen und auch gleich auf jedes Paket ab 10kg Versandgewicht aufwärts eine Strafgebühr aufschlagen und im Anschluss vermerken, dass Paket war 20 Gramm zu schwer/leicht. Zu einer solchen Toleranz wird es immer kommen können, selbst wenn die Wage zu 100% die fertige Sendung genau misst, so reichen hierfür mitunter schon die Lagerbedingungen der Sendung auf dem DHL-Auto bzw. im Paketzentrum. Die Kartonage nimmt die Luftfeuchtigkeit der Umgebung an und dies führt bei größeren Sendungen zu Abweichungen im Gewicht. Die Aussage es gäbe keine Toleranzgrenzen ist also absoluter Blödsinn... da wünschen wir der DHL-Rechtsabteilung schon einmal viel Freude beim Nachbringen entsprechender Belege vor Gericht im Streit mit DHL-Geschäftskunden. DHL hat wirklich nichts verstanden und scheint hier genau auf dem gleichen Niveau wie die politische Führung unseres Landes planlos zu agieren.
Thorsten
11.03.2025
Das haben wir gerade bei uns. Bei der Rechnungsprüfung sind etliche falsche Gewichtsangaben aufgefallen und die DHL weigert sich den Schaden zu regulieren. Ich sage nichts wenn es sich um verschiedene Pakete handelt (Gewicht/Größe), da können Fehler passieren. Allerdings haben wir einen Artikel, der von der Palette kommt und nur noch das Label aufgeklebt wird. Echtes Gewicht 9,6kg, DHL misst auf einmal 10,5kg +- 200Gr. Da geht es nicht um 5 Pakete sondern um 50+. Was für die DHL allerdings schlecht ist: Wir verschicken auch über die DPD und haben dadurch Gewichtsprotokolle. Mal sehen wie darauf die DHL reagiert.....