Der bisherige GoGreen-Service von DHL hat ausgedient: Zum 31. August 2026 wird das Angebot eingestellt. Von da an wird „GoGreen Plus“ zum Standard. Der Schritt kommt nicht freiwillig – DHL verweist in seiner Pressemitteilung auf neue EU-Regelungen, die ab September 2026 strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellen. Dem Greenwashing-Verdacht musste sich DHL in der Vergangenheit bereits stellen.
Vom Kompensationsmodell zur direkten Reduktion
Der Unterschied zwischen altem und neuem Service ist grundlegend: GoGreen basierte auf der Kompensation von Transportemissionen durch externe Klimaschutzprojekte. Nach den ab September geltenden EU-Regeln reicht ein solcher CO2-Ausgleich außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette nicht mehr aus, um ein Produkt als nachhaltig zu bewerben.
GoGreen Plus setzt dagegen auf direkte Emissionsreduzierungen im eigenen Logistiknetz – durch Elektrofahrzeuge, alternative LKW-Antriebe, eigene Güterzüge und Photovoltaikanlagen. Die erzielten Einsparungen werden Geschäftskunden über einen sogenannten „Book-and-Claim“-Mechanismus zugerechnet.
Für Privatkunden ändert sich die Lage ebenfalls: Ab September 2026 soll GoGreen Plus laut DHL automatisch bei nationalen und internationalen Paketen für den deutschen Transportabschnitt enthalten sein.
Kartonagen-Abverkauf als erstes sichtbares Signal
Konkret spürbar wird der Wandel bereits jetzt: Die Deutsche Post verkauft Versandkartons mit GoGreen-Logo sowohl in Filialen als auch im Online-Shop mit Rabatten von bis zu 20 Prozent ab. Intern wurden Filialbetreiber informiert, dass entsprechende Materialien bis Mitte September 2026 aus dem Sortiment verschwinden sollen.
Das wirft eine Frage auf, die die Branche beschäftigt: Unternehmen, die GoGreen-Logos auf eigenen Verpackungen, Etiketten oder Werbemitteln verwenden, müssen diese möglicherweise vorzeitig austauschen – auch wenn sie technisch noch einwandfrei nutzbar wären. Kritiker sehen darin vermeidbare Kosten und zusätzlichen Abfall.
Was Händler:innen jetzt prüfen sollten
Für Online-Händler:innen, die GoGreen aktiv in ihrer Kundenkommunikation einsetzen – etwa auf Versandverpackungen, in E-Mails oder auf der Website –, besteht Handlungsbedarf. Ab September dürfen entsprechende Aussagen nicht mehr mit dem alten GoGreen-Label verknüpft werden. Wer auf Nachhaltigkeit im Versand hinweisen möchte, sollte rechtzeitig auf die neue Bezeichnung umstellen und prüfen, ob vorhandene Materialien noch innerhalb der zulässigen Fristen genutzt werden können.
Artikelbild: https://www.depositphotos.com
Christoph Pech
Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.
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