Die Deutsche Post könnte einen Teil ihres steuerlichen Sonderstatus verlieren. Ein Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, dass Sendungen gewerblicher Kunden künftig nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit sein sollen. Für Online-Händler:innen, die regelmäßig Geschäftspost über die Post abwickeln, könnte das mittelfristig Auswirkungen auf die Kostenstruktur haben.
Gleiche Bedingungen im Briefmarkt
Betroffen wären laut dem Entwurf Sendungen von gewerblichen Kunden, die von der Post angenommen und befördert werden. Der Vorschlag ist Teil einer länger laufenden Debatte über einheitliche Wettbewerbsbedingungen im deutschen Briefmarkt. Grundlage für die bisherige Steuerbefreiung sind die Regelungen des Postgesetzes, die nun geändert werden sollen – zuständig dafür ist das Wirtschaftsministerium.
Die Deutsche Post ist als Universaldienstleister verpflichtet, eine flächendeckende Versorgung mit Brief- und Paketdiensten sicherzustellen. Dazu zählen unter anderem die Zustellung in allen Regionen Deutschlands, der Betrieb von Briefkästen und ein eigenes Filialnetz. Auf dieser Grundlage gilt bislang eine umsatzsteuerliche Ausnahmeregelung.
Post verweist auf EU-Recht, Ministerium widerspricht
Die Post lehnt die Pläne ab und begründet dies mit europarechtlichen Vorgaben. Nach ihrer Auffassung gehöre auch die Beförderung von Geschäftskundenpost zum Universaldienst. Ein Sprecher des Konzerns erklärte, das Unternehmen erbringe als einziger Anbieter in Deutschland den vollständigen Universaldienst mit eigener Infrastruktur und falle deshalb unter die Steuerbefreiung.
Das Bundesfinanzministerium sieht das anders: Der Europäische Gerichtshof habe klargestellt, dass nur Leistungen unter den Universaldienst fallen, die grundlegenden Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen. Geschäftskundenpost werde dagegen von Privatkunden faktisch nicht genutzt und entspreche eher besonderen wirtschaftlichen Bedürfnissen. Nach Schätzung des Ministeriums würde eine Änderung dem Staat Mehreinnahmen von rund 115 Millionen Euro jährlich bringen, so der Spiegel. Andere Berechnungen des Wirtschaftsministeriums gehen von Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe aus – wie groß der tatsächliche Effekt wäre, wird unterschiedlich bewertet.
Wettbewerber fordern seit Jahren Gleichbehandlung
Alternative Briefdienstleister unterstützen laut Verkehrsrundschau den Vorstoß. Sie kritisieren seit längerem, dass die Umsatzsteuerbefreiung der Post einen Wettbewerbsvorteil gegenüber privaten Anbietern verschafft, besonders im Geschäftskundengeschäft. Auch die Monopolkommission hatte bereits ein Ende der Steuerbefreiung bei Geschäftskundenbriefen gefordert. Eine ähnliche Reform hatte schon die Vorgängerregierung diskutiert, war damals aber nicht umgesetzt worden.
Über die steuerliche Frage hinaus geht es um die künftige Wettbewerbsordnung im Briefmarkt: mögliche Preisänderungen für Geschäftskunden, veränderte Rahmenbedingungen für alternative Anbieter und die Frage, wie die postalische Grundversorgung in Deutschland künftig organisiert wird.
Artikelbild: https://www.depositphotos.com
Christoph Pech
Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.
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