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Kunden auf der Blacklist: Verhängen Paketdienste Zustellsperren?

Veröffentlicht: 23.07.2025
imgAktualisierung: 23.07.2025
Geschrieben von: Corinna Flemming
Lesezeit: ca. 3 Min.
23.07.2025
img 23.07.2025
ca. 3 Min.
Zusteller läuft mit Paket in der Hand an Haus vorbei
Erstellt mit ChatGPT
Können Paketdienste unter bestimmten Voraussetzungen die Zustellung verweigern? Wir klären auf.


Negative Erfahrungsberichte über die hiesigen Paketzustelldienste gibt es im Internet massenhaft. Oft wird beklagt, dass Boten erst gar nicht klingeln und stattdessen die Sendungen direkt in Filialen oder Packstationen liefern. Gerne wird dann der Vorwurf laut, dass hier System dahintersteckt. Erst kürzlich machte eine Geschichte in einem Lokalblatt die Runde, bei der eine Familie nach einem Zerwürfnis mit einem Paketzusteller auf einer sogenannten schwarzen Liste landete und keine Sendungen mehr an die Haustür zugestellt bekam.

Aber gibt es diese Blacklists wirklich und können DHL, Hermes und Co. Zustellsperren aussprechen? Wir haben nachgefragt.

DHL: Zustellung kann temporär ausgesetzt werden

Die DHL Group erklärte, dass man grundsätzlich überall zustellt, und das „deutschlandweit und an sechs Tagen pro Woche“. Dennoch behält sich der Bonner Logistiker vor „in wenigen Ausnahmefällen und unter besonderen Bedingungen, wie z. B. in Gefahrensituationen, die direkte Zustellung an der Haustür temporär auszusetzen: zum Schutz unserer Zustellerinnen und Zusteller und wenn die Empfängeradresse nicht bzw. nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zugänglich ist (vgl. § 12 Abs. 4 Postgesetz)“, so eine Unternehmenssprecherin gegenüber OHN.

In diesen Fällen werden Kunden informiert und es wird versucht, schnellstmöglich eine Lösung zu finden, um die reguläre Zustellung zeitnah wieder aufnehmen zu können.

Eine solche Sperre hat die DHL im Sommer letzten Jahres in Duisburg verhangen. In einem Hochhaus kam es laut dem Unternehmen zu „herausfordernden bis hin zu bedrohlichen Zustellsituationen“, weshalb die Zustellung von Paketen im April ausgesetzt wurde. Stattdessen wurden Sendungen an Filialen in einem anderen Stadtteil geliefert. Wenige Monate später, im September, nahm die DHL die Zustellung teilweise wieder auf. Allerdings nur an zwei Tagen und ausschließlich in Begleitung.

Hermes behält sich vor, Zustellung abzubrechen

Bei Konkurrent Hermes heißt es zu dem Thema Zustellsperren ganz deutlich: „Hermes Germany arbeitet nicht mit sogenannten ‚Blacklisten‘ oder generellen Zustellsperren und uns sind auch keine derartigen Fälle bekannt.“ Und weiter: „Grundsätzlich gilt: Jegliche Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen unsere Regelprozesse nehmen wir sehr ernst und untersuchen sie gründlich. Sofern erforderlich, leiten wir die notwendigen Maßnahmen ein, um die Zustellqualität schnellstmöglich wieder auf den vorgesehenen Standard zu bringen.“

Der Paketdienst betont auf Nachfrage allerdings, dass die Sicherheit der Mitarbeiter für das Unternehmen oberste Priorität hat. Sollte sich das Personal im Rahmen der Paketzustellung nicht sicher oder bedroht fühlen, kann der Zustellversuch nach eigenem Ermessen abgebrochen werden. Sollte dies passieren, werden die Empfänger kontaktiert, um die Zustellung der Sendung im Anschluss individuell abzustimmen.

Von der DPD heißt es zu möglichen Zustellsperren: „In absoluten Ausnahmefällen können Zustellsperren für einzelne Empfänger verhängt werden – etwa bei grobem Fehlverhalten. Solche Sperren sind aber äußerst selten und werden im Einzelfall verhängt.“

Die Paketdienste machen also deutlich, dass es keine systematischen schwarzen Listen für bestimmte Kunden gibt, sondern dass eine Aussetzung der Zustellung dann erfolgen kann, wenn die Zusteller ihre Arbeit nicht mehr sicher durchführen können.

Veröffentlicht: 23.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 23.07.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Corinna Flemming

Corinna Flemming

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Detlev
24.07.2025

Antworten

Mich hätte die Frage aus Versendersicht interessiert, z.B. bei heftigen rechtlichen Auseinandersetzungen. M.E. müsste ein Versandunternehmen das Recht haben einer Person oder Firma in einem Schreiben mitzuteilen, den Sendungstransport künftig zu verweigern. Mit dem gezahlten Porto laufen aufgegebene Sendungen an den Absender zurück. Jeder Unternehmer hat das Recht Kunden auszuschließen, warum sollte das nicht auch für Versandunternehmen gelten? Ob das logistisch durchführbar ist bzw. den Aufwand rechtfertigt, ist eine andere Frage.
Ich
24.07.2025

Antworten

Die werden ihnen auch darüber Auskunft geben, wenn, ist das intern mit Verschwiegenheitsklausel geregelt , ach ach ach
Ordinaro
24.07.2025

Antworten

GLS-Paketdienst hat dies bei meiner Privatadresse versucht, seit diesem Ereignis werden neue Partner, mit ausfühlicher Schilderung (Verweigerung der Zustellung aufgrund unprofessionelles Verhakten, gob fahrlässig der Zusteller: Schreien im Hausflur, keine Zustellung an der Wohungstür, Verweigerung der Anfahrt um einen Zustellversuch zu unternehmen, Sofortige unabgestimmte Verbringung in einem weit entfernten (gegen entgegen gestztes Stadteil) Paketshop) der Unterschlagung der Dienstleistung. NA sowas seitdem funktioniert es, scheinbar haben Händler Rücksprache gehalten und GLS war mehrfach in Erklärungsnot....leider.
Martin
23.07.2025

Antworten

Das Wort Blacklist sollte geändert werden in Blocklist/Denylist. "Blocklist" ist eine neutralere und umfassendere Bezeichnung.