Bei der Paketabholung am eigenen Namen gescheitert. Klingt komisch, ist aber so vorgekommen. Die Verbraucherzentrale NRW hat einen Fall veröffentlicht, in dem ein Paketempfänger sein Paket nicht erhalten hat, weil statt seinem vollständigen Vornamen eine Abkürzung als Empfänger angegeben war.
Ein Paket im Paketshop abzuholen, gehört mittlerweile zum Alltag. Und eigentlich ist es auch keine große Sache, doch manchmal ist das Leben einfach kurios. So wie in diesem Fall, den die Verbraucherzentrale NRW jetzt veröffentlicht hat.
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Post neues Geschäftsmodell = Unterschlagung von Fremdeigentum.
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Soll da etwa das Geschäft mit der 2. kostenpflichtig en Zustellung angekurbelt werden? Wenn Familienname und
Adresse stimmen sieht das schon stark nach Schikane aus.
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