Wenn es nach dem stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten (NGG), Burkhard Siebert, geht, dann nehmen es die Fahrer von Lieferdiensten wie Deliveroo nicht sehr genau mit der Einhaltung von Verkehrsregeln, um so potenziell mehr Aufträge pro Stunde abwickeln zu können.

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Gewerkschaften und Oppositionspolitiker haben ein Auge auf die Essensauslieferung mithilfe von Fahrradkurieren geworfen. Der Hintergrund: Hier soll in vielen Fällen gegen den Mindestlohn verstoßen werden. Konkret wird dabei der Lieferdienst Deliveroo genannt, der mehr als 450 Kuriere als Selbstständige beschäftigt.
Die Fahrer sollen einen Grundlohn von 7,50 Euro erhalten. Damit liegt der Betrag einen Euro unter dem gesetzlichen Mindestlohn. „Geht keine Bestellung ein, gibt es keine Lieferung, keine Bonuszahlung und kein Trinkgeld. Das wäre ein klarer Verstoß gegen das Mindestlohngesetz“, meint Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), gegenüber der Welt am Sonntag.
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