„Ungerechtfertigter Vorteil“: EU überprüft Staatshilfen für DB Cargo

Veröffentlicht: 01.02.2022
imgAktualisierung: 01.02.2022
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
01.02.2022
img 01.02.2022
ca. 2 Min.
DB Cargo
<span style="font-size: 8pt;">Ronald Rampsch / Shutterstock.com</span>
Die EU prüft nach der Beschwerde eines Wettbewerbers Staatshilfen für die DB Cargo. Diese profitiere von der Konzernmutter Deutsche Bahn, obwohl sie defizitär wirtschafte.


Die Europäische Kommission untersucht die Staatshilfen für die Deutsche-Bahn-Tochter DB Cargo. Ein Wettbewerber hatte Beschwerde bei der EU eingelegt.

Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung eingeleitet, um zu klären, ob bestimmte Staatshilfen Deutschlands für die DB Cargo mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Das teilte die Kommission am Montag mit. Vorausgegangen ist eine Beschwerde eines nicht genannten Wettbewerbers von DB Cargo. Demnach würden der Gewinnabführungsvertrag und bestimmte andere Maßnahmen zugunsten der DB Cargo staatliche Beihilfen darstellen, die nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar seien.

Verluste seit 2012

Dies würde DB Cargo einen „ungerechtfertigten selektiven Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern“ verschaffen, da es dem Unternehmen ermögliche, in Wachstum, Expansion und die Modernisierung der Fahrzeuge zu investieren, ohne auf Rentabilität und Liquidität zu achten. Seit 2012 decke die Deutsche Bahn die Verluste von DB Cargo. Es werde zudem untersucht, ob besonders günstig Kredite aufgenommen werden können, denn als Staatskonzern profitiere die Deutsche Bahn von besonders hoher Bonität.

Deutsche Bahn widerspricht

Die Wettbewerber von DB Cargo zeigen sich erfreut über die Untersuchung. „Wir haben aus dem Kreise unserer Mitglieder immer wieder von preislich nicht nachvollziehbaren Angeboten der DB Cargo gehört und blicken dem Ergebnis der Untersuchung mit gespannter Erwartung entgegen“, so Ludolf Kerkeling, Chef des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE), in der Tagesschau. Die Deutsche Bahn weist die Vorwürfe indes zurück. Die DB Cargo habe keine wettbewerbsverzerrenden Beihilfen erhalten. „Die Deutsche Bahn handelte stets im Einklang mit dem Europarecht.“

Erst im Dezember hatte die Europäische Kommission Staatshilfen in Höhe von 88 Millionen Euro an die Deutsche Bahn genehmigt. Damit sollte Deutschland in die Lage versetzt werden, die Bahn für Verluste von DB Cargo zu entschädigen.

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen in der Logistik informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!
Veröffentlicht: 01.02.2022
img Letzte Aktualisierung: 01.02.2022
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben