Kurz vor Weihnachten und rund um die Aktionstage Black Friday und Cyber Monday erlebt der Online-Handel regelmäßige Höhenflüge. In dieser Zeit steigen die Paketmengen enorm an und sorgen häufig für Lieferverzögerungen. Allerdings kommt es auch immer wieder in den Sommermonaten – wie auch aktuell – zu langen Lieferzeiten bei Sendungen. Der Grund dafür könnte eine wenig bekannte Einschränkung im Straßenverkehr sein: das Ferienfahrverbot. Diese besagt, dass zwischen dem 1. Juli und dem 31. August an Samstagen von 7:00 bis 20:00 Uhr auf bestimmten Autobahn- und Bundesstraßen keine gewerbliche Nutzung von Lkw über 7,5 Tonnen erlaubt ist.
Darauf weist auch die DHL auf ihrer Webseite hin: „In Deutschland und einigen anderen EU-Ländern gilt während der Sommerferienzeit ein Samstagsfahrverbot. Aus diesen Gründen kann es beim Transport ins Zielland zu Laufzeitverzögerungen kommen.“
Was steckt hinter dem Samstagsfahrverbot?
In Deutschland dürfen in der Hauptferienzeit Lastkraftwagen auf festgelegten Strecken auf Autobahnen und Bundesstraßen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger nicht verkehren. Geregelt ist dies in der Ferienreiseverordnung (FerReiseV). Ausgenommen von dieser Regelung ist unter anderem der Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln.
Das Ferienfahrverbot für Lkw wurde laut dem Bußgeldkatalog 1985 eingeführt, um stark belastete Autobahnen und Bundesstraßen während der Urlaubssaison zu entlasten. In dieser Zeit steigt das Verkehrsaufkommen durch Pkw, besonders an Wochenenden, deutlich an. Um Staus und Einschränkungen zu reduzieren, gilt das Verbot samstags zwischen 7 und 20 Uhr. Dadurch wird der Güterverkehr nicht vollständig gestoppt: Die Transporter dürfen morgens und abends weiterhin fahren, sofern keine Ausnahmegenehmigung nötig ist. Ziel ist es, den Reiseverkehr flüssiger zu gestalten, ohne den Warenfluss komplett zu unterbrechen. So profitieren sowohl Urlauber als auch die Logistikbranche von einer besseren Verkehrsregelung.
Neben Deutschland gibt es auch in anderen Ländern Europas (unter anderem Frankreich, Österreich, Polen, der Schweiz und Tschechien) eine entsprechende Einschränkung zur Ferienzeit.
Auswirkungen auf die Paketzustellung
Für die Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP), die ohnehin schon vom stark wachsenden Online-Handel ausgelastet ist, bedeutet das: Die Ferienzeit stellt noch einmal ganz neue logistische Herausforderungen dar. Die Unternehmen können während der Fahrverbote keine Sendungen transportieren, was das Risiko von Verspätungen bei der Zustellung erhöht. Alternativ können die Logistiker auf andere Verkehrsmittel setzen oder den Transport entweder früh am Tag oder in der Nacht durchführen, was allerdings mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist.
Wer also aktuell – so wie ich – verhältnismäßig lange auf ein bestimmtes Paket wartet: Es könnte am Samstagsfahrverbot liegen. Aber es gibt Hoffnung, dass sich die Laufzeiten nach dem 31. August wieder verkürzen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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