Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder
Ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, soll zukünftig das Eisenbahn-Bundesamt kontrollieren. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, berichtet das Wochenblatt. Nur falls Güterwaggons von „historischem Interesse“ sind oder es keine lärmreduzierende Austauschteile gibt, könne man eine Ausnahme machen. Um das neue Gesetz aber tatsächlich bis zum festgelegten Datum zu realisieren, müssen schon jetzt entsprechende Maßnahmen getroffen werden. „Sollte nicht bereits die Hälfte aller in Deutschland verkehrenden Güterwagen mit lärmmindernden Bremssystemen ausgestattet sein, sind bereits jetzt ordnungsrechtliche Maßnahmen wie Durchfahrtsverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen in die Wege zu leiten“, verlangt Petra Müller-Klepper.
Besonders die hochfrequentierte Strecke durch das Rheintal sieht die Landtagsabgeordnete als kritisch an. Als Alternative sieht sie den Bau eines Tunnelsystem für sinnvoll. Aber auch andere Möglichkeiten sind nicht ausgeschlossen. „Aktuell wird eine Machbarkeitsstudie erstellt. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit müssen auch wichtige Gründe wie Lärmschutz, Gesundheit der Bahnanlieger, Welterbe-Status, Auswirkungen auf Tourismus und Regionalentwicklung berücksichtigt werden. Es sind volkwirtschaftlich umfassend die positiven Effekte einer Verlagerung des Schienengüterverkehrs zu betrachten“, kommentiert sie die aktuelle Situation.
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