Die Änderungen zum Unionszollkodex werden am kommenden 1. Mai vollständig in Kraft treten. Wer wissen möchte, welche Änderungen dabei seine individuellen Prozesse betreffen, der kann den sogenannten UZK-o-Mat von AEB nutzen, um den Überblick zu behalten.

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Ab 1. Mai treten die lange geplanten Änderungen des Zollkodex der Union (UZK) in Kraft. So wird es Anpassungen in Bereichen wie Zollanmeldung, Zollverfahren, Sicherheiten oder dem Status von Waren geben. Um nicht den Überblick zu verlieren, hat das Unternehmen AEB einen UZK-o-Mat entwickelt, der bei der Umstellung helfen soll.
„Der Unionszollkodex der EU (UZK) mit den dazugehörigen Durchführungsvorschriften wird den derzeit gültigen Zollkodex zum 1. Mai 2016 ersetzen. Jeder Wirtschaftsbeteiligte, der grenzüberschreitenden Handel betreibt, ist grundsätzlich von diesen Änderungen betroffen. Er muss die rechtlichen Grundlagen seiner zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Aktivitäten kennen, um richtig handeln zu können“, erklärte Carsten Bente, Außenwirtschaftsexperte bei AEB auf Anfrage des Logistik Watchblog.
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