Kiffen am Steuer wird bis zu einem bestimmten Limit künftig erlaubt sein.
Die Legalisierung von Cannabis-Konsum bringt es mit sich, dass Menschen mit einem gewissen Pegel möglicherweise am Straßenverkehr teilnehmen werden. Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes bewilligte der Bundesrat jetzt eine Obergrenze für den Tetrahydrocannabinol-Spiegel (THC) im Blut. Wer Kraftfahrzeuge bedient, darf demnach künftig maximal 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum aufweisen, wie LTO unter Berufung auf den § 24 a Straßenverkehrsgesetz (StVG) berichtet.
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