Postdienstleister sollen nach Ansicht des Landes Hessen künftig verpflichtet werden, verdächtige Sendungen bei Strafverfolgungsbehörden vorzulegen.
Die hessische Landesregierung fordert eine Verschärfung des Postgesetzes: Beschäftigte bei Postdienstleistern sollen Sendungen, die etwa Betäubungsmittel, Waffen oder auch Sprengstoffe enthalten, den Strafverfolgungsbehörden vorlegen müssen. Bisher besteht eine solche Pflicht nicht.
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