Am 01. März ist die Kleinserien-Richtlinie des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten. Der Kauf von Lastenrädern einer bestimmten Gewichtsklasse wird künftig von staatlicher Seite finanziell unterstützt.
Das "Sofortprogramm saubere Luft" der Bundesregierung hat in den vergangenen Tagen ganze Arbeit geleistet. Kurz nachdem das Urteil über das Dieselfahrverbot in deutschen Städten gefallen ist, trat zum 01. März auch die sogenannte Kleinserien-Richtlinie in Kraft. Diese verspricht die Unterstützung von klimaschutzfördernden Produkten, "die bereits marktreif sind, aber den Durchbruch noch nicht geschafft haben", wie Barbara Hendricks (SPD) auf Logistra zitiert wird. Für den fahrradgebundenen Lastenverkehr zählt diese Förderung entsprechend für E-Bikes und Lastenräder.
Wie in der Richtlinie festgehalten wurde, gilt die Bezuschussung allerdings nur für gewerbliche Schwerlasträder mit einem elektrischen Antrieb, die eine "Zuladungskapazität von mindestens 150 Kilogramm Gewicht und 1 Kubikmeter Volumen" vorweisen können, heißt es auf Logistra weiter. In der ursprünglichen Version sollten auch E-Bikes mit einer Zuladung von 100 Kilogramm einbezogen werden.
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