Unternehmen schließen Schlichtungsverfahren häufig aus
Auch wenn die Schlichtungsstelle Post von jeder natürlichen als auch juristischen Person angerufen werden kann, zeigen sich die Unternehmen nur bedingt für eine Klärung des Problems über das Schlichtungsverfahren bereit. „Leider verweigert die Mehrzahl der Unternehmen bereits in ihren AGB-Klauseln die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren. Das ist für die Verbraucher ein herber Rückschlag. Allein die enorm steigende Antragszahl unterstreicht die Notwendigkeit der Verfahren. Neue Regelungen könnten dem Verbraucherschutz sehr helfen, wenn sie dazu beitragen, dass Postdienstleister sich in der Sache mit dem Schlichtungsantrag befassen müssen“, so Jochen Homann.
Aus dem Tätigkeitsbericht geht hervor, dass bis zum 31. Dezember 2017 833 Vorgänge abgeschlossen wurden. In rund 99,6 Prozent der Fälle, in denen beide Parteien bereit waren, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, kam es zu einer erfolgreichen Einigung. Dazu gehören neben den Fällen, in denen der gesamte Schaden beglichen wurde, auch die Fälle, in denen ein Kompromiss gefunden und der Schaden anteilig bezahlt wurde. Durchschnittlich wurden in den erfolgreichen Schlichtungsverfahren 61,2 Prozent der ursprünglich verlangten Schadensersatzforderungen vom Postdienstleister beglichen.
In 414 Fällen lehnte der jeweilige Postdienstleister eine Mitwirkung an einem Schlichtungsverfahren ab. Demnach endete der Schriftverkehr zwischen Verbraucher und Dienstleiter im Vorfeld des Schlichtungsantrags mit einem abschließenden Ablehnungsschreiben des Postdienstleisters. Zwar wird in diesem Schreiben auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens vor der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur hingewiesen, doch die Dienstleister schlossen eine Teilnahme an einem Verfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle direkt aus.
Der vollständige Tätigkeitsbericht Post 2017 kann an dieser Stelle heruntergeladen werden.
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Das ist doch Lachhaft das es dafür eine Behörde gibt und nichts dagegen unternehmen kann!!! Solchen Unternehmen muss man sofort das Gewerbeuntersag en!!
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