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Post bessert nach: Ist das Einwurf-Einschreiben wieder sicher?

Veröffentlicht: 16.07.2026
imgAktualisierung: 16.07.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
16.07.2026
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ca. 2 Min.
Brief wird in Briefkasten geworfen
AndreyPopov / Depositphotos.com
Nach einem Gerichtsurteil hat die Post ihr Einwurf-Einschreiben angepasst. Reicht der neue Prozess nun als rechtssicherer Nachweis aus?


Das Einwurf-Einschreiben hat kürzlich vor Gericht massiv an Vertrauen eingebüßt und seinen Status als sicherer Zustellnachweis verloren. Zwischenzeitlich reagierte die Deutsche Post offenbar und stellte ihr Verfahren um.

Das Problem mit dem voreiligen Klick

Lange Zeit galt das Einwurf-Einschreiben im Geschäftsverkehr als verlässliche Methode, um den Zugang wichtiger Schreiben zu dokumentieren. Doch das Bundesarbeitsgericht kassierte diese Gewissheit kürzlich ein. Der Kern des Problems lag in der Chronologie: Auf dem Display des Handgeräts wurde die Unterschrift geleistet, noch bevor der Brief tatsächlich eingeworfen war. Rechtlich gesehen entstand der Auslieferungsbeleg also zu einem Zeitpunkt, an dem die Sendung noch gar nicht zugestellt war. Ein zu großes Risiko, so die Justiz.

Mehrstufiges Verfahren soll Abhilfe schaffen

Die Deutsche Post hat die Rüge offenbar nicht auf sich sitzen lassen. Nach Informationen der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) hat das Unternehmen den Zustellprozess bereits vor der Veröffentlichung der detaillierten Urteilsgründe umgestellt. Demnach bewertete das Gericht laut Angaben der Post einen „zwischenzeitlich nicht mehr aktuellen Zustellprozess“.

Um die rechtliche Lücke zu schließen, setzt das Unternehmen nun auf ein mehrstufiges Verfahren. Nach dem ersten Scan müssen Zustellkräfte den tatsächlichen Einwurf inzwischen zusätzlich digital per Unterschrift bestätigen. Die Trennung zwischen der bloßen Dokumentation auf dem Gehweg und dem physischen Einwurf in den Briefkasten soll damit der Vergangenheit angehören. Gegenüber der NJW zeigte sich die Post zuversichtlich und sieht das neue System als deutliche Verbesserung an, sogar gegenüber älteren, manuellen Klebe-Verfahren.

Für alle wichtigen Dokumente und Fristsachen bringt die schnelle Reaktion der Post zunächst Erleichterung. Das Unternehmen arbeitet zudem an weiteren Optimierungen, etwa an präziseren Zeitangaben bei der Zustellung, heißt es. Ob das nachgebesserte Verfahren vor einem Gericht Bestand hat, müssen erst zukünftige Urteile klären.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 16.07.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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cf
17.07.2026

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Meinung: Egal wie man es macht - es bleibt das Problem der Divergenz zwischen digitaler- und realer Welt. Ich kann so oft scannen und unterschreiben wie ich will - damit ist trotzdem niemals sicher, dass ein physisches Objekt in einen Kasten geworfen wurde. Maximal die persönliche Haftung für den Postboten kann damit erhöht werden. Selbst wenn gefilmt wird wie der Brief in den Briefkasten eines 30-Parteien Wohnblocks eingeworfen wird ist nicht sichergestellt, dass die Person ihren Brief erhält. Der Briefkasten könnte ein defektes Schloss haben oder aufgebrochen werden, der/die Partner*in wirft den Brief aus Gehässigkeit wegen eines Streits weg, der neugierige Nachbar steckt seine Finger durch den Schlitz und fischt den Brief raus, oder, oder, oder... Hier ist unsere Rechtsprechung manchmal vielleicht doch etwas zu detailverliebt unterwegs. Selbst wenn ich persönlich hinfahre und den Brief übergebe kann es ärger geben. Empfänger will nicht quittieren, ich filme die Übergabe und er/sie beruft sich auf das Recht am eigenen Bild und verlangt die Löschung, Unterschreibt den Empfang und behauptet später er/sie wurde für die Unterschrift unter Druck gesetzt... Wie wäre es, wenn nur noch Notare und Richter als Postboten zugelassen werden? *lol*
Klaus Gettwart
16.07.2026

Antworten

Vor Gericht geht es immer darum, Prozesse und Vorgänge glaubhaft zu machen und der freien Beweiswürdigung der Gerichte zu präsentieren. Mit der Anpassung der Prozesse bei der Post scheint dies der Fall zu sein. Es ist erstaunlich, dass ein solcher Vorgang erst jetzt auftaucht! In jedem Fall ist das Einwurf-Einschreiben das "bessere Einschreiben", das vermitteln wir auch in den Seminaren der DVPT-Akademie. Denn bei Nichtantreffen von Personen, welche zum Empfang berechtigt sind und / oder welche die Sendung auch entgegennehmen, geht die Sendung nach einer gewissen Zeit bei Nichtabholung durch den Empfänger zurück und gilt nicht als zugegangen. Dass viele Organisationen immer noch das Einschreiben nutzen und dann auch noch den völlig überflüssigen Rückschein nutzen, ist allemal unverständlich. Zumal man immer den Inhalt belegen können muss - egal, welche Einschreibform man wählt. Aber auch dafür gibt es praktikable Lösungen, will man nicht auch noch zusätzlich das Zustellungsrisiko über eine Botenzustellung absichern. Denn unserer Erfahrung nach kommt es immer wieder vor, dass Einschreiben nicht zugestellt werden. Klaus Gettwart, Vorstand DVPT e.V. - www.dvpt.de