Das Einwurf-Einschreiben hat kürzlich vor Gericht massiv an Vertrauen eingebüßt und seinen Status als sicherer Zustellnachweis verloren. Zwischenzeitlich reagierte die Deutsche Post offenbar und stellte ihr Verfahren um.
Das Problem mit dem voreiligen Klick
Lange Zeit galt das Einwurf-Einschreiben im Geschäftsverkehr als verlässliche Methode, um den Zugang wichtiger Schreiben zu dokumentieren. Doch das Bundesarbeitsgericht kassierte diese Gewissheit kürzlich ein. Der Kern des Problems lag in der Chronologie: Auf dem Display des Handgeräts wurde die Unterschrift geleistet, noch bevor der Brief tatsächlich eingeworfen war. Rechtlich gesehen entstand der Auslieferungsbeleg also zu einem Zeitpunkt, an dem die Sendung noch gar nicht zugestellt war. Ein zu großes Risiko, so die Justiz.
Mehrstufiges Verfahren soll Abhilfe schaffen
Die Deutsche Post hat die Rüge offenbar nicht auf sich sitzen lassen. Nach Informationen der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) hat das Unternehmen den Zustellprozess bereits vor der Veröffentlichung der detaillierten Urteilsgründe umgestellt. Demnach bewertete das Gericht laut Angaben der Post einen „zwischenzeitlich nicht mehr aktuellen Zustellprozess“.
Um die rechtliche Lücke zu schließen, setzt das Unternehmen nun auf ein mehrstufiges Verfahren. Nach dem ersten Scan müssen Zustellkräfte den tatsächlichen Einwurf inzwischen zusätzlich digital per Unterschrift bestätigen. Die Trennung zwischen der bloßen Dokumentation auf dem Gehweg und dem physischen Einwurf in den Briefkasten soll damit der Vergangenheit angehören. Gegenüber der NJW zeigte sich die Post zuversichtlich und sieht das neue System als deutliche Verbesserung an, sogar gegenüber älteren, manuellen Klebe-Verfahren.
Für alle wichtigen Dokumente und Fristsachen bringt die schnelle Reaktion der Post zunächst Erleichterung. Das Unternehmen arbeitet zudem an weiteren Optimierungen, etwa an präziseren Zeitangaben bei der Zustellung, heißt es. Ob das nachgebesserte Verfahren vor einem Gericht Bestand hat, müssen erst zukünftige Urteile klären.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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