Die EU-Verpackungsverordnung soll dafür sorgen, dass Verpackungen in der Europäischen Union bis 2030 mit wenigen Ausnahmen recycelbar sind. Das Regelwerk umfasst 71 Artikel auf gut 120 Seiten und wird schrittweise umgesetzt. Ein erster Teil der Vorgaben ist bereits in Kraft getreten – für Online-Händler:innen dürften aber auch die Regeln interessant sein, die in den kommenden Jahren noch folgen.
Kleinere Pakete werden Pflicht
Für Händler:innen besonders relevant: Die EU will unnötig große Versandkartons verbieten. Künftig dürfen Pakete maximal 50 Prozent Leerraum enthalten – ein einzelner Lippenstift soll also nicht mehr in einem Karton in Schuhkarton-Größe verschickt werden dürfen. Das dürfte Anpassungen bei Verpackungsgrößen und Versandprozessen im E-Commerce erfordern, sobald diese Vorgabe greift. Auch die Paketdienstleister werden hier nachbessern müssen.
Ab 2030 fallen zudem bestimmte Einwegverpackungen weg, etwa Portionstütchen in der Gastronomie oder Kleinstverpackungen in Hotels. Hintergrund ist das Ziel, die Menge an Verpackungsmüll insgesamt zu senken: 2023 fielen laut Eurostat EU-weit im Schnitt 178 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf an, in Deutschland waren es rund 215 Kilogramm.
Neue Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen
Zum Auftakt gelten zudem neue Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe künstlich hergestellter Chemikalien, die in der Umwelt kaum abgebaut werden und mit gesundheitlichen Risiken wie Krebs- und Lebererkrankungen in Verbindung gebracht werden. Da sie sich in der Natur und im Körper kaum abbauen, spricht man auch von Ewigkeitschemikalien. Für den Handel bedeutet das vor allem organisatorischen Aufwand: Die Verordnung ändert, welche Informationen Unternehmen zu ihren Verpackungen künftig bereitstellen müssen.
Kritik: Umsetzung zu komplex
Aus der Wirtschaft kommt Kritik an der Komplexität der neuen Regeln. Christoph Petri von der Deutschen Industrie- und Handelskammer berichtet in der Tagesschau von täglichen Rückfragen aus Unternehmen und beschreibt die Vorgaben als „von der Komplexität her einfach zu sperrig“. Aus seiner Sicht bestehen sowohl rechtliche Unsicherheiten als auch praktische Umsetzungsprobleme, da viele Betriebe erstmals mit derartigen Anforderungen konfrontiert sind. Er spricht sich dafür aus, die Umsetzung vorerst auszusetzen.
Pfandsysteme und Mehrweg auch für den Handel
Bis 2029 müssen EU-Staaten Pfandsysteme für Einweggetränkebehälter aus Kunststoff und Metall einführen, ähnlich dem deutschen System. Parallel sollen Mehrwegsysteme ausgebaut werden, etwa bei Glasverpackungen. Aus Verbraucherschutzsicht wird das begrüßt: Der Ressourcenschutz-Referent der Verbraucherzentrale NRW, Philip Heldt, verweist darauf, dass Mehrwegflaschen etwa für Essig und Öl sowie mögliche Mehrwegsysteme bei bislang als Einweg geführten Glaskonserven spürbar Müll einsparen könnten.
Die Verordnung reiht sich in frühere EU-Maßnahmen wie das Verbot von Einwegplastik-Strohhalmen und -besteck sowie die Pflicht zu fest verbundenen Flaschendeckeln ein und ist Teil des Wegs zur angestrebten Klimaneutralität bis 2050. Für Online-Händler:innen lohnt sich schon jetzt ein Blick auf die kommenden Fristen – insbesondere bei Verpackungsgrößen und Materialanforderungen dürfte mittelfristig Anpassungsbedarf entstehen.
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Artikelbild: https://www.depositphotos.com
Christoph Pech
Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.
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