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EU verbietet übergroße Versandkartons: Neue Verpackungsregeln für den Online-Handel

Veröffentlicht: 12.08.2026
imgAktualisierung: 12.08.2026
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 3 Min.
12.08.2026
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ca. 3 Min.
Verpackung abmessen
zephyr18 / Depositphotos.com
Die EU-Verpackungsverordnung tritt schrittweise in Kraft. Für Online-Händler wird auch die künftige Vorgabe zur Paketgröße relevant.


Die EU-Verpackungsverordnung soll dafür sorgen, dass Verpackungen in der Europäischen Union bis 2030 mit wenigen Ausnahmen recycelbar sind. Das Regelwerk umfasst 71 Artikel auf gut 120 Seiten und wird schrittweise umgesetzt. Ein erster Teil der Vorgaben ist bereits in Kraft getreten – für Online-Händler:innen dürften aber auch die Regeln interessant sein, die in den kommenden Jahren noch folgen.

Kleinere Pakete werden Pflicht

Für Händler:innen besonders relevant: Die EU will unnötig große Versandkartons verbieten. Künftig dürfen Pakete maximal 50 Prozent Leerraum enthalten – ein einzelner Lippenstift soll also nicht mehr in einem Karton in Schuhkarton-Größe verschickt werden dürfen. Das dürfte Anpassungen bei Verpackungsgrößen und Versandprozessen im E-Commerce erfordern, sobald diese Vorgabe greift. Auch die Paketdienstleister werden hier nachbessern müssen.

Ab 2030 fallen zudem bestimmte Einwegverpackungen weg, etwa Portionstütchen in der Gastronomie oder Kleinstverpackungen in Hotels. Hintergrund ist das Ziel, die Menge an Verpackungsmüll insgesamt zu senken: 2023 fielen laut Eurostat EU-weit im Schnitt 178 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf an, in Deutschland waren es rund 215 Kilogramm.

Neue Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen

Zum Auftakt gelten zudem neue Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe künstlich hergestellter Chemikalien, die in der Umwelt kaum abgebaut werden und mit gesundheitlichen Risiken wie Krebs- und Lebererkrankungen in Verbindung gebracht werden. Da sie sich in der Natur und im Körper kaum abbauen, spricht man auch von Ewigkeitschemikalien. Für den Handel bedeutet das vor allem organisatorischen Aufwand: Die Verordnung ändert, welche Informationen Unternehmen zu ihren Verpackungen künftig bereitstellen müssen.

Kritik: Umsetzung zu komplex

Aus der Wirtschaft kommt Kritik an der Komplexität der neuen Regeln. Christoph Petri von der Deutschen Industrie- und Handelskammer berichtet in der Tagesschau von täglichen Rückfragen aus Unternehmen und beschreibt die Vorgaben als „von der Komplexität her einfach zu sperrig“. Aus seiner Sicht bestehen sowohl rechtliche Unsicherheiten als auch praktische Umsetzungsprobleme, da viele Betriebe erstmals mit derartigen Anforderungen konfrontiert sind. Er spricht sich dafür aus, die Umsetzung vorerst auszusetzen.

Pfandsysteme und Mehrweg auch für den Handel

Bis 2029 müssen EU-Staaten Pfandsysteme für Einweggetränkebehälter aus Kunststoff und Metall einführen, ähnlich dem deutschen System. Parallel sollen Mehrwegsysteme ausgebaut werden, etwa bei Glasverpackungen. Aus Verbraucherschutzsicht wird das begrüßt: Der Ressourcenschutz-Referent der Verbraucherzentrale NRW, Philip Heldt, verweist darauf, dass Mehrwegflaschen etwa für Essig und Öl sowie mögliche Mehrwegsysteme bei bislang als Einweg geführten Glaskonserven spürbar Müll einsparen könnten.

Die Verordnung reiht sich in frühere EU-Maßnahmen wie das Verbot von Einwegplastik-Strohhalmen und -besteck sowie die Pflicht zu fest verbundenen Flaschendeckeln ein und ist Teil des Wegs zur angestrebten Klimaneutralität bis 2050. Für Online-Händler:innen lohnt sich schon jetzt ein Blick auf die kommenden Fristen – insbesondere bei Verpackungsgrößen und Materialanforderungen dürfte mittelfristig Anpassungsbedarf entstehen.

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Veröffentlicht: 12.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 12.08.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
15 Kommentare
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DerECommerceDude
27.08.2026

Antworten

Diese EU-politiclowns leben nur noch in ihrer eigenen scheinwelt! die meisten, die aus deutschland senden, packen bereits so, dass die artikel unversehrt ankommen aber der karton nicht zu groß und sperrig ist. die großen unternehmen, die darauf nichts geben sind längst alle abgehauen. anzunehmen dass jedes handelsunternehmen für jedes produkt den perfekten karton hat, ist lebensfremd und zeigt, dass es nur um gängelei und drangsalierung geht.
df
15.08.2026

Antworten

ich verpacke seit ca. 1992 empfindliche Güter wie Glas und techn. Geräte. In der Spitze 1200 p.a. Da Verpackungsmaterial teuer in Beschaffung und Lagerung ist verwende ich nicht mehr als notwendig aber so viel wie nötig, um das Versandgut zu schützen. Wenn ich mir die originalen Post-Kartons ansehe, merke ich z.B. dass selbst DHL keine Ahnung hat, wie Versandwaren geschützt werden müssen. Versandunternehmen wie DHL haben zudem vorgegebene Mindestgrößen. Paketmarken, etwaige (Zoll-)Dokumente sowie kundengeforderte Unterlagen (Lieferschein) benötigen darüber hinaus Platz. Ich werde mich also exakt NULL an irgendwelche schildbürgerlichen Einmischungen halten. Und ich bin eine richtig deutsche Kartoffel, die sich an die Regeln und Gebühren halten WILL - es geht aber einfach nicht mehr. Danke!
Peter
14.08.2026

Antworten

Wir versenden schon seit vielen Jahren mit DHL sehr kleine und sehr zerbrechliche Modelle als Pakete. Hier die Anforderung von DHL dazu: "DHL-Pakete und Päckchen müssen mindestens 15 x 11 x 1 cm groß sein. Kleinere Sendungen werden von den automatischen Sortieranlagen der Post nicht erkannt oder können nicht richtig mit dem Barcode versehen." Die 50% Regel kann von uns bzw. von DHL einfach nicht eigehalten werden. Was nun?
Dieter
14.08.2026

Antworten

Ja logisch! Wieder mal ... und ... [darf ich hier nicht schreiben was ich dazu denke] Wenn ich ein Glühlämpchen verschicke, welches 6x6x20 mm groß ist ergbit sich aufgrund des Leerraums ain Paket dass maximal 12x12x40 mm groß ist. Erstens gibt es keine solchen Versandkartons. Zweitens gibt es keine solchen Versandlabels. Drittens sind die minimalmaße von Hermes, DHL und allen anderen UNTERSCHRITTEN. Ich kann dazu einfach nichts mehr sagen. Dümmer geht nimmer, liebe Regierung.
Pusches
13.08.2026

Antworten

Ich verpacke grundsätzlich so, dass meine Artikel unversehrt beim Kunden ankommen. Das ist meine Erste Wahl. Alles andere interessiert mich ehrlichgesagt nicht und ich lasse mir da auch nicht reinreden.
Andreas
13.08.2026

Antworten

wir versenden Produkte mit Glas, Schutzmaterial wird zum Leerraum gezählt. Nehmen wir mal ein Spiegel 1 cm dick. Dann hätte ich pro Seite 0,25 cm zum Schützen des Produktes. Für uns kommt das einen Berufsverbot gleich. Ich hat mal die EU Abgeordnete aus DE angeschrieben, die dafür mitverantwortlich ist, aber keine Antwort erhalten. Was wohl auch nicht anders zu erwarten. Allerdings frage ich ich wer das denn kontrollieren will.
cf
13.08.2026

Antworten

Wir überlegen schon welche Schulung wir intern anbieten können, damit jede*r beim Verpacken live die Kalkulation von Produkt- zu Verpackungsvolumen bei jeder Bestellung durchführen kann. Am besten schaffen wir uns alle 3D-Laser-Messgeräte an - und nicht vergessen das das Ergebnis für jede Sendung einzeln dokumentiert werden und einer zentralen Stelle gemeldet werden muss (natürlich summiert nach Gewicht und Volumen je Postleitzahlbereich).
CS
13.08.2026

Antworten

Auch wir gehören zu den Händlern, die nur ganz kleine Teile verkaufen und diese in den kleinstmöglichen gefütterten Umschlägen versenden. Trotz allem sind es da meistens mehr als 50% was die Verpackung größer ist. Der Versand mit Brieftauben wäre vielleicht noch eine Idee.... Es ist zweischneidig. Zum einen ärgere ich mich auch, wenn ich bei einem Händler etwas einkaufe, was in den kleinsten gefütterten Umschlag passt und es kommt ein Paket in der Größe einer Schuhschachtel an. Das ist absolut unnötig und wenn man kleine oder winzige Artikel versendet kann man durchaus auch eine Verpackungsgröße ins Sortiment nehmen, die dem nahe kommt. Andererseits kann keiner, wie hier auch schon geschrieben wurde, für jeden Artikel einen passenden Karton haben. Nur kennt die EU niemals eine gütliche Lösung, sondern immer nur die Kanone, mit der geschossen wird. Es wird niemals ein Unterschied gemacht ob ein Händler 20 Sendungen pro Woche hat oder 2000. Kleine Händler sind in der EU unerwünscht, das bekommt man seit Jahren zu spüren und irgendwann hat die EU sie einfach wegrationalisiert mit den Gesetzen und der Bürokratie. Meinen Kundenkreis innerhalb der EU habe ich jetzt aufgegeben, denn das kann ich mir nicht mehr leisten. Nach mehr als 25 Jahren Selbstständigkeit im Onlinehandel war ich auch schon am Überlegen, wie lange ich mir das generell noch antun soll.
Hubert bauer WAW werbeartikel-ab-werk.de
13.08.2026

Antworten

Es ist lebensfremd, anzunehmen, dass ein Handelsunternehmen für alle möglichen Konfigurationen den jeweils perfekten Karton bereithalten kann. Man muss eine Standardisierung des Versandmaterials vornehmen, ansonsten ist das Kartonagenlager größer als das Warenlager. Wir bieten mehrere zehntausend verschiedene Artikel an, die in beliebigen Stückzahlen geordert werden. Alleine beim Musterversand wird es schon irrrsinnig: Wenn ich ein Muster eines Kugelschreibers verschicke, wird die Versandhülle immer deutlich über den Vorgabewerten der EU-Verpackungsverordnung sein, alleine des Versandlabels wegen. Mehrweg ist toll, wie realisiere ich das bei Werbeartikeln? Kleinverpackungen verboten - sag adieu zu den Fruchtgummitütchen oder Schokodrops. Wie kann ich Verpackungsmüll verringern? Indem zum Beispiel Convenienceverpackungen für Produkte wie Äpfel verschwinden. Nach meinem Dafürhalten für die EU-Verpackungsverordnung nicht zu weniger Verpackungsmüll, dafür zu mehr bürokratischem Aufwand. Und - da gebe ich cf Recht, zu verringertem Angebot, denn nicht wenige Händler werden sich fragen, warum sie sich den Tort noch antun und ihr Geschäft aufgeben.
Michael
13.08.2026

Antworten

Das lässt sich witzigerweise überhaupt nicht umsetzen. Nehmen wir mal an wir haben einen sehr kleinen, unzerbrechlichen Artikel, sagen wir eine Schraube. Die kam bisher in eine Tüte und diese mit Klebeband fixiert in einen C6-2cm Karton. Der ist schon winzig. Nein! Ist jetzt verboten! Entweder wir finden einen Karton, der maximal 2x so groß wie die Schraube ist, also 2x2x10cm und jemand, der das transportiert oder aber wir müssen den Karton mit unnötigen Verpackungsmaterial füllen, um die Umwelt zu schützen. Wie kann man nur so weltfremd sein und keine sinnige Begrenzung einführen: Leerraum darf 50% und 300cm² nicht überschreiten.
Ralf
13.08.2026

Antworten

Ich kann nur mit dem Kopf schütteln, wenn ich lese, das Sinn und Zweck der Verordnung sein soll, Verpackungsmüll zu vermeiden, man gleichzeitig aber es schlussendlich verunmöglicht, gebrauchte Verpackungen zu verwenden. Um die ganze Sache zu vereinfachen, könnten doch eine Abgabe/Steuer bei den Herstellern von Verpackungen erhoben werden, wodurch dann Einnahmen für Entsorgung generiert werden und alles ist erledigt. Dann könnten die ganzen bürokratischen Auswüchse vermieden werden und kein Händler, der nur gelegentlich ins EU-Ausland versendet, müsste den EU-Versand aufgeben. Anstatt den innereuropäischen Handel zu stärken, hat man nur das Gegenteil erreicht - Gratulation!
cf
13.08.2026
Hallo Ralf, die von dir vorgeschlagene Verordnung gibt es ja: PPWR -> such mal hier im Archiv und du wirst dich wundern wie dein Vorschlag umgesetzt wurde...
Andreas
13.08.2026

Antworten

Kleinere Pakete werden Pflicht... Ich begrüße das ausdrücklich, wir machen das schon immer so... Ich verstehe auch nicht warum zb. eine Tonerkartusche in einem Karton ankommt, der bei richtiger Packweise mindesten 20 Stück enthalten müsste...aber dann wird lieber 1 -2 Kg Verpackungsmaterial hinzugefügt. Das muss wirklich nicht sein, natürlich ist es Mehraufwand und jedes mal muss man sich über den richtigen Karton Gedanken machen... Wir nutzen 7 - 8 verschiedene Größen, natürlich müssen auch wir bei bestimmten Artikel die Transportsicherheit anders beurteilen und nehmen mal etwas größeres, es geht hier nicht um die Ausnahme, es geht hier um die Regel vieler bequemer Versender. Jetzt Rummeckern, vorher mal nachdenken - das jetzt in Kraft getretene Gesetz gibt es seit 2024 als beschlossen ( es wurde vorher sogar schon ausreichend diskutiert) Genau das gleiche mit dem Auslandsversand... Es ist auch für uns ärgerlich, aber z. Zt. nicht änderbar. Und es wird sich wahrscheinlich wieder etwas ändern, aber manchmal braucht es Zeit. Und das gerne über das Ziel hinausgeschossen wird, ist wahrscheinlich jedem Händler schon passiert. Wir in DE sind nicht das Nonplusultra, wir sind nur ein Land von 27 was sich gerade ärgert! Manchmal müssen auch Entscheidungen nachträglich noch geändert werden. Leute ,wir sind alle nur Menschen und die machen bekanntlich Fehler! Und bei 27 Ländern die mitzureden haben, ist die Fehler Quote nun einmal verdammt hoch. Aber immer nur den deutschen Vertretern der EU die Schuld in die Schuhe schieben ist ja so verdammt einfach... Nein, Leute da sind 27 Länder dran beteiligt! Nicht eins!
cf
13.08.2026

Antworten

Für eine EU-Verordnung fehlt da noch etwas mehr Komplexität - also mindestens noch 4 oder 5 Wenn-Dann Bedingungen. Eigentlich wäre eine einzige neue Verordnung ausreichend: Wenn sie Kleinunternehmen mit weniger als 9 Mitarbeitenden und weniger als x Euro Jahresumsatz sind, müssen sie ihr Geschäft schließen. Das würde der EU einen ganzen Haufen neuer Verordnungen ersparen, die letztlich in Summe offenbar auf das gleiche Ziel hinauslaufen.
Mathias Wegener
12.08.2026

Antworten

Wieso sollte das aus Verbraucherschutzsicht begrüßt werden, wie der Artikel schreibt? Also ja, es gibt diese Äußerungen von sogenannten Verbraucherschützern. Aber das sind halt nur welche, die dem Namen nach so heißen. Ich als Verbraucher fordere sicherlich nicht, dass mir Öl oder was auch immer in Mehrwegglasverpackungen angeboten wird, die ich dann auch noch wieder zurückschleppen darf. Und sollte es Zeitgenossen geben, die so etwas tatsächlich tun möchten, so hält sie niemand davon ab. Es gibt auch heute schon entsprechende Anbieter wie Unverpackt-Läden und ähnliches. Und es gibt sicherlich auch keinen Verbraucher, der gefordert hat, dass ihm die EU vorschreibt, dass er keine normalen Trinkhalme mehr benutzen darf, sondern sich ein schwammiges, sich in Flüssigkeit auflösendes und mit Chemikalien versetztes Etwas in den Mund schieben muss. Und auch hier gilt, sollte es mit Menschen geben, die so etwas toll finden, hat sie noch niemals irgendjemand davon abgehalten, so etwas zu kaufen und zu verwenden. Aus Verbraucherschutzsicht wäre es also richtig, wenn der Verbraucher die Wahl hat. Wenn jetzt Verbraucherschutzorganisation die im Artikel angesprochenen Änderungen tatsächlich begrüßen sollten, so zeigt dies nur eins: mit Verbraucherschutz haben diese Organisationen nun ganz gewiss nichts zu tun.