Weil die EU den Tech-Konzern Apple wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) ins Visier genommen hatte, hat dieser seine Bedingungen im App Store geändert. Anbieter dürfen nun Preise für Abos auf anderen Plattformen nennen. Warnhinweise von Apple, die Nutzer:innen angezeigt wurden, wenn sie entsprechenden Links folgen, wurden entschärft. Ist damit jetzt alles gut? Offenbar nicht. Die Konkurrenz ist sogar ziemlich sauer.
Denn Apple lässt es sich auch mit den angepassten Regeln nicht nehmen, an Apps und In-App-Verkäufen mitzuverdienen. Dafür hat sich der Konzern schlicht neue Gebühren ausgedacht. Zum einen gibt es nun eine sogenannte erste „Akquisitionsgebühr“ und zum anderen eine „Store-Dienstegebühr“. Diese fallen an, sobald Käufe innerhalb der EU in den ersten zwölf Monaten außerhalb von Apps getätigt werden. App-Anbieter müssen in diesem Rahmen zwischen 10 und 25 Prozent der erzielten Umsätze an Apple abgeben.
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