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Google verschärft Bildregeln: Diese Produktbilder werden ab 2027 abgelehnt

Veröffentlicht: 25.08.2026
imgAktualisierung: 25.08.2026
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 3 Min.
25.08.2026
img 25.08.2026
ca. 3 Min.
Google Shopping
Casimiro_PT / Depositphotos.com
Ab 31. Januar 2027 lehnt Google Produktbilder unter 500 x 500 Pixel ab – Händler sollten ihre Feeds jetzt prüfen.


Google hat in der Merchant-Center-Dokumentation zum Attribut „image_link“ einen deutlichen Hinweis platziert: Ab dem 31. Januar 2027 werden Produktbilder mit weniger als 500 x 500 Pixeln nicht mehr freigegeben. Damit fällt eine Toleranz weg, die bislang jede Überarbeitung der Feed-Spezifikation überstanden hat. Für Online-Händler:innen, die über Shopping-Anzeigen oder kostenlose Produktlistings verkaufen, hat das direkte Auswirkungen auf die Sichtbarkeit ihrer Angebote.

Die Vorgabe selbst ist nicht neu: Sie wurde bereits mit dem jährlichen Update der Produktdaten-Spezifikation am 14. April 2026 eingeführt, zusammen mit weiteren neuen Unterattributen etwa zu Abholzeiten und Mindestbestellwert. Seither zeigt das Merchant Center betroffene Bilder im Bereich „Muss behoben werden“ an. Neu ist vor allem die Sichtbarkeit: Der Hinweis trägt inzwischen ein „Wichtig“-Label.

Was das Attribut technisch verlangt

Neben der Mindestgröße von 500 x 500 Pixeln nennt Google eine Empfehlung von 1.500 x 1.500 Pixeln für eine optimale Darstellung über alle Anzeigenformate hinweg. Das Hauptbild eines Produkts gehört in „image_link“, weitere Aufnahmen in „additional_image_link“. Zulässig sind die Formate JPEG, WebP, PNG, GIF, BMP und TIFF, wobei die Dateiendung dem tatsächlichen Format entsprechen muss. Die Bild-URL muss RFC-3986-konform und auf 1 bis 2.000 Zeichen begrenzt sein, Sonderzeichen müssen prozentkodiert werden. Zusätzlich zur neuen Untergrenze gelten weiterhin eine Obergrenze von 64 Megapixeln sowie eine maximale Dateigröße von 16 MB.

Entscheidend ist der Crawl-Zeitplan

Ein oft übersehener Aspekt betrifft nicht die Pixelzahl, sondern die Geschwindigkeit, mit der ein korrigiertes Bild tatsächlich ausgespielt wird, wie PPC.Land analysiert. Wird ein Bild unter einer neuen, eindeutigen URL eingereicht, erkennt Google die Änderung in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Bleibt die URL dagegen unverändert und nur die Bilddatei wird ausgetauscht, kann es laut Google bis zu sechs Wochen dauern, bis das System die Änderung erfasst. Für Händler:innen, die ihre Bilder über ein Content-Management-System mit stabilen Dateipfaden austauschen, verschiebt sich die faktische Frist damit auf einen Zeitpunkt rund sechs Wochen vor dem 31. Januar 2027 – es sei denn, der Bildaustausch erzeugt automatisch neue URLs.

Automatische Optimierung deckt nicht alles ab

Google kündigte an, einen Teil zu kleiner Bilder automatisch zu optimieren, um eine Ablehnung zu vermeiden. Solche optimierten Bilder werden im Merchant Center mit einem Warnhinweis markiert. Welcher Anteil des Katalogs davon profitiert, hat Google bislang nicht beziffert – ein verlässlicher Schwellenwert fehlt, sodass der Warnhinweis im Bereich „Muss behoben werden“ derzeit das einzige verfügbare Signal auf Kontoebene bleibt.

Empfohlen wird, zu kleine Bilder KI-gestützt hochzuskalieren. Die Google-Dokumentation selbst rät in ihren Best-Practice-Hinweisen jedoch ausdrücklich davon ab, Bilder künstlich zu vergrößern oder Vorschaubilder einzureichen – gefordert wird die größtmögliche Originalauflage.

Warum die Frist über Shopping-Anzeigen hinausreicht

Produktbilder speisen inzwischen deutlich mehr Google-Oberflächen als noch vor wenigen Jahren – darunter kostenlose Listungen, den KI-Modus, Gemini-Shopping-Funktionen und virtuelles Anprobieren in Google Lens. Ein abgelehntes Bild verschwindet damit gleichzeitig aus mehreren Kanälen, nicht nur aus einer einzelnen Kampagne.

Die Bildvorgabe reiht sich zudem in einen dichten Regulierungskalender ein: Google hat im Lauf des Jahres 2026 unter anderem die Trennung von Produkt-IDs für Online- und Ladengeschäft erzwungen, die Regeln für „Ausverkauft“-Buttons verschärft und zwei Shopping-Richtlinien zusammengeführt. Ähnliche Anpassungen betreffen auch Bild-Assets in Google Ads für Textanzeigen: Dort gelten seit Juli 2026 eigene technische Mindestmaße sowie eine neue Ausnahmeregelung, die KI-Kennzeichnungen trotz des sonst geltenden Overlay-Verbots erlaubt – ein Hinweis darauf, dass Google seine Bildanforderungen derzeit über mehrere Werbeflächen hinweg überarbeitet.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 25.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 25.08.2026
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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