Google hat die Anforderungen an Bild-Assets für Suchanzeigen in einem zentralen Dokument zusammengeführt. Auslöser ist ein Changelog-Eintrag vom 9. Juli 2026 zu neuen Vorgaben für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Damit treffen zwei bislang getrennte Regelwerke aufeinander: Die bestehenden Qualitätsstandards für Bildanzeigen verbieten Text-Overlays, während neue KI-Transparenzgesetze in der EU, Indien und dem US-Bundesstaat New York genau das verlangen – sichtbare Hinweise auf den Einsatz von KI. Google hat dafür nun eine explizite Ausnahme in die Richtlinie aufgenommen.
Wer Bild-Assets überhaupt nutzen darf
Fünf Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Konto Bilder an Textanzeigen anhängen kann: Das Konto muss seit mindestens 60 Tagen bestehen, eine solide Compliance-Historie vorweisen, aktive Kampagnen sowie aktive Textanzeigen mit Suchausgaben in den letzten 30 Tagen haben – und in einer zulässigen Branche aktiv sein. Sexuelle Inhalte und Glücksspiel nennt Google explizit als ausgeschlossene Bereiche, unabhängig von Budget oder Compliance-Historie. Für neu gestartete Konten bedeutet die Kombination aus 60-Tage- und 30-Tage-Regel: Bild-Assets stehen frühestens nach rund zwei Monaten zur Verfügung.
Technische Vorgaben und Ablehnungsgründe
Zulässig sind PNG- und JPG-Dateien bis 5.120 KB. Pflicht ist ein quadratisches Format (1:1) mit mindestens 300 x 300 Pixeln, empfohlen werden 1.200 x 1.200 Pixel. Ein optionales Querformat (1,91:1) erfordert mindestens 600 x 314 Pixel. Wichtige Bildinhalte sollten laut Empfehlung in den mittleren 80 Prozent der Fläche liegen.
Acht Kategorien führen zur Ablehnung eines Bildes, darunter Text- oder Grafik-Overlays, zu viel Weißraum, nachträglich erstellte Collagen, unscharfe, verzerrte oder schlecht zugeschnittene Bilder sowie unzulässige Inhalte wie Nacktheit. Einzelne Ausnahmen bestehen: In Performance-Max-Kampagnen sind Overlays erlaubt, natürlich entstandene Collagen wie Fotoalben oder Grußkarten ebenfalls. Bild-Assets werden dabei strenger geprüft als Creatives auf anderen Google-Werbeflächen – ein für eine Search-Anzeige abgelehntes Bild kann also auf anderen Google-eigenen Plattformen weiterhin ausgespielt werden.
Pinning als Compliance-Werkzeug
Ein technisches Detail betrifft vor allem regulierte Branchen: Text, der an Position 1 oder 2 der Überschrift beziehungsweise an Position 1 der Beschreibung gepinnt wird, erscheint garantiert vollständig. Die zweite Beschreibungsposition kann bei Anzeige eines Bild-Assets gekürzt werden. Werbetreibende mit gesetzlich vorgeschriebenen Textbausteinen – etwa aus der Finanz- oder Versicherungsbranche – müssen diese entsprechend pinnen. Das schränkt die Zahl möglicher Anzeigenkombinationen ein und wirkt sich auf die Optimierung responsiver Suchanzeigen aus.
Die Ausnahme für KI-Kennzeichnungen
Seit Juli 2026 erlaubt Google, Text- oder visuelle Labels direkt in Bild- und Video-Creatives einzufügen, die mit KI erstellt oder bearbeitet wurden – als Reaktion auf neue Transparenzpflichten in der EU, Indien und New York. Solche Labels verstoßen laut Google nicht gegen das sonst geltende Verbot von Text-Overlays und Wasserzeichen. Werbetreibende können Labels manuell hinzufügen oder eine neue KI-Label-Einstellung nutzen, die schrittweise in Google Ads, Display & Video 360, Campaign Manager 360, Merchant Center und Ads Editor ausgerollt wird.
Google weist jedoch laut PPC.Land darauf hin, dass die Nutzung dieser Einstellung keine Garantie für die Einhaltung konkreter gesetzlicher Vorgaben ist – die Verantwortung liegt bei den Werbetreibenden selbst. Für Wahlwerbung mit synthetischen oder digital veränderten Inhalten gilt unverändert eine gesonderte Kennzeichnungspflicht über eine eigene Checkbox in den Kampagneneinstellungen.
Offene Fragen für die Praxis
Unklar bleibt, wie viel Text ein Label enthalten darf, bevor es selbst als Overlay gilt statt als Hinweis – Google definiert die Ausnahme kategorisch, nicht anhand messbarer Schwellenwerte. Frühere Hinweise deuten darauf hin, dass Labels außerhalb eines Randbereichs von rund 5,5 Prozent platziert werden sollten, da Anzeigen an den Rändern beschnitten werden können.
Der zeitliche Kontext ist relevant: Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes greifen ab dem 2. August 2026. Verhandlungen über eine mögliche Verschiebung im Rahmen des sogenannten Digital-Omnibus-Pakets scheiterten im Mai 2026. Die EU-Kommission hat inzwischen Umsetzungsleitlinien sowie einen finalisierten Code of Practice veröffentlicht, der bei Verstößen Sanktionen von bis zu drei Prozent des Jahresumsatzes vorsieht.
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Artikelbild: https://www.depositphotos.com
Christoph Pech
Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.
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