Sowohl Google als auch die Fast-Fashion-Plattform Shein wurden wegen Verstößen gegen die Datenschutzvorgaben zu erheblichen Geldbußen verurteilt. Google soll 325 Millionen Euro zahlen, während Shein mit 150 Millionen Euro belangt wird. Der Kern der Vorwürfe liegt in der unzulässigen Verwendung von Cookies sowie einer unzureichenden Information der Nutzer, wie die französische Datenschutzbehörde CNIL erklärte.
Google: Fehlende Zustimmung für Cookies
Aufgrund mehrerer Beschwerden, darunter von der Datenschutzorganisation Noyb, nahm die CNIL Gmail, den E-Mail-Dienst von Google, sowie den Registrierungsprozess für Google-Konten genauer unter die Lupe. Dabei stellte sich heraus, dass Werbeanzeigen in Gmail-Tabs ohne vorherige Zustimmung der Nutzer platziert wurden. Ebenso bemängelte die Behörde, dass Google die Nutzer unzureichend über die Verwendung von Cookies aufklärte. Google wurde dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten entsprechende Änderungen vorzunehmen. Sollten die Auflagen nicht fristgerecht umgesetzt werden, drohen dem Unternehmen zusätzlich tägliche Strafzahlungen in Höhe von 100.000 Euro.
Shein: Cookies ohne Einwilligung
Auch Shein geriet ins Visier der CNIL. Der Modehändler setzte Cookies auf den Geräten der Nutzer, ohne zuvor deren Einwilligung einzuholen, und informierte nur unzureichend über die Datenerhebung. Shein wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete die Geldstrafe als „völlig unverhältnismäßig“. Das Unternehmen kündigte an, juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen. Google hingegen erklärte, die Beschlüsse der CNIL prüfen zu wollen und verwies auf bereits implementierte Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes, schreibt Heise.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Christoph Pech
Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.
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