Amazon, Apple, Google und Facebook stehen bereits unter Beobachtung des Bundeskartellamts. Nun kommt auch Microsoft hinzu. Wie die Behörde erklärt, sieht sie auch bei Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung und will dem Konzern daher genauer auf die Finger schauen. Der Konzern fällt damit unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Das heißt, dass das Bundeskartellamt Microsoft wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen kann.
Besonders an dem Vorstoß der Bonner Behörde ist der Umstand, dass sie damit über die Vorgaben der EU-Kommission hinausgeht. Diese hatte Microsoft im Zuge des Digital Markets Acts (DMA) als Gatekeeper eingestuft, allerdings nur in Bezug auf das Betriebssystem Windows und das soziale Netzwerk LinkedIn. Das Bundeskartellamt nimmt nun aber das gesamte Microsoft-Ökosystem, nicht nur einzelne Dienste, in den Blick.
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