Fehlende Finger sind nicht das größte Problem
Natürlich kann man nicht munter sämtliche Produktbilder, die man auch sonst im Shop hat, in die KI stecken und anschließend wieder im Shop veröffentlichen. Abgesehen von den massiven Ressourcen, die das verschlingen würde, wirft die Nutzung von KI-generierten Bildern für werbliche Zwecke, wie in einem Online-Shop, verschiedene rechtliche Fragen auf. Das gilt etwa im Hinblick auf Urheberrechte, Markenrechte und Persönlichkeitsrechte. KI-generierte Bilder sind zwar im Grundsatz nicht urheberrechtlich geschützt, dürfen also meist frei genutzt werden.
Die Verwendung von Markenlogos ist jedoch nur zulässig, wenn ein berechtigter Zusammenhang besteht, etwa bei autorisiertem Vertrieb und beispielsweise das Image gewahrt bleibt. Prominente dürfen ebenfalls nicht ohne ihre Zustimmung zu Werbezwecken dargestellt werden, da dies ihr Persönlichkeitsrecht verletzt - ob das Bild KI-generiert ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Streitfälle, etwa wegen der Trainingsdaten von KI, zeigen zudem immer wieder: Die Rechtslage ist dynamisch und verlangt im Zweifel juristische Prüfung.
P. S. Im redaktionellen Kontext ist es möglich, bestimmte Figuren zu nutzen, wenn ein sachlicher Bezug zur Berichterstattung besteht und kein werblicher Zweck verfolgt wird. In der Werbung jedoch nicht. Ein KI-generierter Gandalf sollte also bei Miss Pompadour besser keine Wandfarbe in der Hand halten. Schade.
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