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Haufenweise unbestellte Amazon-Pakete: Polizei warnt vor Betrugsmasche

Veröffentlicht: 17.04.2026
imgAktualisierung: 17.04.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
17.04.2026
img 17.04.2026
ca. 1 Min.
Amazon-Pakete
franky242 / Depositphotos.com
Ein Mann aus Bayern erhält haufenweise Amazon-Pakete, die er nie bestellt hat. Dahinter könnte der Trick eines Händlers stecken.


Ein aktueller Fall aus Niederbayern rückt eine Praktik auf Online-Marktplätzen wieder in den Fokus: das sogenannte Brushing. Während Empfänger über unbestellte Sendungen rätseln, geht es im Hintergrund um die gezielte Manipulation von Algorithmen und Verkaufszahlen. Aber von Anfang an.

Datenklau als Basis für Ranking-Betrug

Ein 46-jähriger Mann aus dem Landkreis Rottal-Inn wurde innerhalb eines Monats zum unfreiwilligen Empfänger zahlreicher Sendungen des Versandriesen Amazon. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, könnte hinter diesen unverlangten Lieferungen eine systematische Betrugsmasche stecken.

Händler, oft aus dem Ausland, nutzen dabei reale Namen und Adressen, um Verkäufe zu simulieren, die physisch zugestellt werden müssen, damit das System die anschließende Bewertung als verifizierten Kauf akzeptiert. Die Ermittler der Polizei Eggenfelden vermuten, dass die verwendeten Datensätze aus illegalen Quellen stammen. Diese Adresslisten dienen als Basis für die Phantom-Bestellungen. Dabei werden meist minderwertige oder billige Produkte versandt, um die Portokosten für die Betrüger gering zu halten.

Was hinter den unverlangten Lieferungen steckt

Das Ziel ist simpel: Durch die künstlich aufgeblähten Verkaufszahlen und die anschließenden Fünf-Sterne-Rezensionen, die der Händler im Namen der Empfänger selbst verfasst, klettert das Produkt im Ranking des Marktplatzes nach oben.

Die Polizei warnt davor, dass nach den Warenlieferungen unberechtigte Mahnungen von Inkassounternehmen folgen können. Betroffene sollten auf jeden Fall Anzeige erstatten und gegen Zahlungsaufforderungen Einspruch einlegen, so ein Sprecher der Polizei Eggenfelden gegenüber dem BR.

Veröffentlicht: 17.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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cf
20.04.2026

Antworten

Aus dem Artikel geht nicht klar hervor ob der Account der Person gehackt wurde, oder ob er nur einfach ohne Bestellung Ware erhalten hat. In zweitem Fall kann er den Kram nämlich einfach entsorgen. Dazu gibt es schon genügend Rechtsprechungen.
Redaktion
20.04.2026
Hallo cf, die Polizei geht davon aus, dass es sich hier nicht um den klassischen Versand von unbestellter Ware handelt, sondern um die sogenannte Brushing- Masche und ermittelt u.a. wegen Warenkreditcomputerbetrug gegen die Täter. Dass man in so einem Fall trotzdem den 241a BGB anwenden kann, ist denkbar. Somit entstehen durch die Zusendung unbestellter Waren keine vertraglichen Ansprüche gegen den Empfänger. Da der Mann die Ware nicht bestellt hat, darf er sie behalten, ohne sie bezahlen oder zurückschicken zu müssen. Allerdings handelt es sich in der Regel um Billigware und Centartikel, also letztendlich hat man trotzdem nur Ärger :( Viele Grüße, die Redaktion
Swen
20.04.2026
Der Account wird in der Regel nicht gehackt (das ist dann ein anderes "Geschäftsmodell") sondern es wird auf den echten Namen ein neuer Account erstellt. In der Regel entsteht auch kein finanzieller Schaden da es hier nur um das Ranking geht (Lieferung und 5 Sterne Bewertung). Die Ware wird vom falschen Besteller auch bezahlt, er bezahlt sich sozusagen selbst. ... auch ich war schon mal "glücklicher Empfänger" von ca 20 solcher Sendungen ... einige Artikel habe ich sogar Heute noch in Benutzung :-)
Redaktion
21.04.2026
Hallo Swen, danke für deine Erfahrungen! Da hast du recht: Oft stecken hinter solchen Paketen Händler, die einfach nur ihr Ranking pushen wollen und die Ware selbst bezahlen, so wie du es erlebt hast. Im Fall aus unserem Artikel gibt es aber einen entscheidenden Unterschied, weshalb die Polizei eben auch wegen Warenkreditbetrugs ermittelt: Hier besteht der Verdacht, dass die Ware eben nicht vorab bezahlt wurde. Stattdessen könnten die Artikel auf Rechnung des Empfängers geordert worden sein. Das Ziel ist zwar auch ein besseres Ranking, aber die Zeche soll am Ende im schlimmsten Fall der unfreiwillige Empfänger zahlen. Was das Behalten angeht: Du hast recht, dass man bei unbestellter Ware laut Gesetz oft auf der sicheren Seite ist (§ 241a BGB). Aber Vorsicht: Wenn, wie hier vermutet, ein Identitätsdiebstahl vorliegt, ist die Rechtslage knifflig. Die Ware gehört rechtlich oft weiterhin dem Händler (kein Eigentumserwerb) und kann als Beweismittel dienen. Einfach behalten ist in diesem speziellen Fall also zumindest anfangs riskant. Viele Grüße, die Redaktion