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ELSTER: Warnung vor gefälschten E-Mails im Namen des Finanzamtes

Veröffentlicht: 27.11.2025
imgAktualisierung: 27.11.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
27.11.2025
img 27.11.2025
ca. 2 Min.
Phishing-Warnung auf Computer
Rawpixel / Depositphotos.com
Cyberkriminelle nutzen zunehmend die Namen der Finanzverwaltung, um an sensible Daten zu gelangen.


Derzeit häufen sich Betrugsversuche, bei denen falsche E-Mails im Namen von ELSTER, dem Finanzamt oder dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) versandt werden, warnt die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg.

Gefahr durch Phishing-Mails und falsche Rechnungen  

Cyberkriminelle versuchen zunehmend, Händlerinnen und Händler sowie Verbraucherinnen und Verbraucher mit gefälschten E-Mails, SMS oder Briefen zu täuschen. Häufig enthalten diese Nachrichten Anhänge, die angeblich Steuerbescheide oder Rechnungen darstellen. In den betrügerischen E-Mails finden sich oft auffällige Betreffzeilen wie „Mahnverfahren eingeleitet“ oder „Rückerstattung zur Auszahlung bereit“. Unternehmer sollten solche Anhänge keinesfalls öffnen und auch keine Links anklicken, wenn Zweifel an der Echtheit des Absenders bestehen. Besonders gefährlich sind Mails, die nach sensiblen Informationen wie Steuernummern oder Kontodaten fragen.

Wichtig: 

  • Die Steuerverwaltung versendet grundsätzlich nur Benachrichtigungen per Mail, aber niemals die eigentlichen Bescheide, Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs. Diese stehen trotz Digitalisierung weiterhin zum Abruf (z. B. im ELSTER-Account nur mit einem sicheren Log-In-Verfahren) zur Verfügung.
    Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informationen wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf eine Sicherheitsabfrage anfordern.
  • Die Landesoberkasse Baden-Württemberg meldet zudem vermehrt den postalischen Versand gefälschter Kostenrechnungen. Diese sind oft daran zu erkennen, dass keine Kontaktdaten angegeben sind und die Zahlung auf ausländische Bankkonten erfolgen soll. Händler sollten Zahlungsaufforderungen daher genau prüfen und bei Unsicherheit die Landesoberkasse kontaktieren.

Social Media als Betrugsplattform  

Auch in sozialen Medien greifen Betrüger auf Fake-Accounts zurück, um mit Logos und Namen der Finanzverwaltung Vertrauen zu erwecken. Es wird darauf hingewiesen, dass der offizielle Social-Media-Account der Finanzverwaltung den Namen „zukunft.finanzenBW“ trägt. Abweichende Profile dürften betrügerisch sein.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 27.11.2025
img Letzte Aktualisierung: 27.11.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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