Bargeld-Pflicht im Handel und Haftung bei Betrug – Neue Pflichten bei Zahlungen

Veröffentlicht: 27.11.2025
imgAktualisierung: 27.11.2025
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
27.11.2025
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Hacker am Laptop
NewAfrica / Depositphotos.com
Die EU verschärft die Regeln für den Zahlungsverkehr: Plattformen haften bei Betrug, Gebühren müssen künftig offengelegt werden.


Die Europäische Union führt neue Regularien ein, um Verbraucher besser vor Betrug und versteckten Kosten im Zahlungsverkehr zu schützen. Ziel der Maßnahmen ist es, den digitalen Zahlungsverkehr sicherer und transparenter zu gestalten, während gleichzeitig die Rechte der Verbraucher gestärkt werden.

Online-Plattformen werden stärker in die Verantwortung genommen: Sollten die Plattformen über betrügerische Inhalte informiert worden sein, und diese nicht entfernt haben, dann sollen sie künftig gegenüber Banken haften, die betrogene Kunden entschädigt haben, heißt es in einer DPA-Meldung. Fällt also ein Nutzer etwa auf eine Phishing-Anzeige herein, haftet im Nachgang die Plattform, weil sie die Anzeige nicht entfernt hat.

Erhöhte Sicherheitsstandards zum Schutz vor Betrug

Um Online-Betrug gezielt einzudämmen, sehen die neuen Regeln vor, dass Zahlungsdienstleister künftig die Übereinstimmung zwischen dem Namen und der Kontonummer des Empfängers vor jeder Überweisung prüfen müssen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Zahlungen unbemerkt auf falsche Konten umgeleitet werden. Für den Fall, dass ein Betrug, etwa durch falsche Bankmitarbeiter, stattfindet, sind die Anbieter verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, sofern der Vorfall bei der Polizei gemeldet wurde.

Zudem wird die Transparenz bei Gebühren erheblich erweitert. Verbraucher sollen bereits im Vorfeld vollständig über mögliche Kosten, wie Wechselkursgebühren oder Abhebungsgebühren, informiert werden. Dadurch soll vermieden werden, dass Kunden unerwartete Kosten entstehen.

Bargeld im Handel abheben

Ein weiterer Bestandteil der neuen Vorschriften ist die Verpflichtung für Einzelhändler, Bargeldabhebungen von bis zu 150 Euro zu ermöglichen – auch ohne einen Kauf tätigen zu müssen. Diese Regelung richtet sich vor allem an Menschen in ländlichen Gegenden, die oft keinen direkten Zugang zu Geldautomaten haben. Dadurch soll die Bargeldversorgung in der EU verbessert und die finanzielle Inklusion gefördert werden.

Veröffentlicht: 27.11.2025
img Letzte Aktualisierung: 27.11.2025
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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