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Abzocke per DHL: Rentner deckt dreiste Betrugsmasche auf

Veröffentlicht: 10.06.2025
imgAktualisierung: 10.06.2025
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.06.2025
img 10.06.2025
ca. 2 Min.
Mehrere Postkästen vor einem DHL-Logo
Mickis-Fotowelt / Depositphotos.com
Drohung vom Gerichtsvollzieher in der Post: Mit dem täuschend echten Schreiben sind die Betrüger bei diesem Rentner an der falschen Adresse.


Es ist eine perfide Betrugsmasche, die in Deutschland immer weiter um sich greift: Abzocke per Post mit falschen Gerichtsvollziehern. Die Betrüger konzentrieren sich dabei häufig auf ältere Menschen, in der Hoffnung, dass diese in Panik verfallen und vermeintliche Strafzahlungen eher begleichen. Doch bei Helmut Prausner aus Bitterfeld waren sie diesmal an der falschen Adresse.

Prausner, 67, hatte eine SMS bekommen, angeblich vom Paketdienstleister DHL. Dieser kündigte eine Zustellung für den kommenden Tag an. Es handele sich um einen Pfändungsbeschluss eines Obergerichtsvollziehers. Und tatsächlich bekommt Helmut Prausner einen Tag später einen Brief: „Es war ein hochwertiges Kuvert aus Pappe, das ist keins für zehn Cent, das kostet bestimmt ein paar Euro und der Versand mit DHL ist auch nicht preiswert“, so Prausner gegenüber dem MDR.

Für Laien täuschend echt

In dem Umschlag liegen zwei Blätter, die Anmutung ist amtlich, mehrfarbig, mit Stempel, Siegel und Unterschrift, korrekt adressiert, mit allen persönlichen Daten des Rentners. Prausner habe an einer Telefonlotterie teilgenommen, aber nicht bezahlt. Also sei nun Schadenersatz in Höhe von knapp 1.000 Euro fällig. Sogar die korrekte Bankverbindung stand in dem Brief, mit der Drohung, das Konto bei Nichtzahlung sperren zu lassen.

Womit die Betrüger allerdings wohl nicht gerechnet haben: Prausner hat 35 Jahre in einer Bank gearbeitet, kennt sich also mit amtlichen Schreiben aus. Mit einem Vergrößerungsglas untersucht er das Dokument genauer, findet Ungereimtheiten. Es gibt Rechtschreibfehler, die Telefonnummer des vermeintlichen Obergerichtsvollziehers aus Frankfurt ist eine Mobil-, keine Festnetznummer und die E-Mail-Adresse wirkt kaum amtlich seriös: Es ist ein Gmail-Account.

Ruhe bewahren, genau überlegen

Als Prausner im Internet nach dem Gerichtsvollzieher sucht, findet er nichts. Da ist also etwas faul. Das merkt man schon an der Tatsache, dass der Gerichtsvollzieher aus Frankfurt kommt, wie Daniela Merke vom Verband der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt erklärt: „Bei einer Zahlungsaufforderung von einem Gerichtsvollzieher ist darauf zu achten, dass der Gerichtsvollzieher aus der Stadt kommt, wo man selbst wohnt, denn es gibt eine feste örtliche Zuständigkeit.“

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät, bei entsprechenden Forderungen Ruhe zu bewahren und ganz genau hinzuschauen. „Verbraucher sollten zunächst überlegen, habe ich wirklich Rechnungen offen, ist die Forderung überhaupt plausibel. Und wenn ich Geld überweisen soll, dann immer auch auf die IBAN achten, auf das DE, also ob es sich um eine deutsche Bank handelt“, so Diane Rocke von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

„Besorgniserregende Qualität“

Prausner, der sich von den Betrügern nicht veräppeln ließ, machte seinen Fall bewusst öffentlich, da der Betrug eine „besorgniserregende Qualität“ erreicht habe. „Wenn die Ganoven jetzt viel Geld und Aufwand in diese Masche investieren, dann bestimmt, weil es sich lohnt. Und ich kann mir gut vorstellen, dass Leute mit weniger Erfahrung bei einem Brief eines Gerichtsvollziehers in Panik geraten und einfach das Geld überweisen, um wieder Ruhe zu haben.“ Prausner hat mittlerweile Anzeige bei der Polizei erstattet.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 10.06.2025
img Letzte Aktualisierung: 10.06.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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DiFe
11.06.2025

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Es sollte einen Straftatbestand der Seniorentäuschung geben, denn inzwischen ist die Welt so komplex, dass auch "legale" Angebote illegal werden, weil sie gezielt auf die Unachtsamkeit oder das mangelnde Verständnis der komplexen Welt durch Senioren ausgerichtet sind und bei diesen abzocken. Beispiel: Ein Call-by-Call Dienstleister (die es seit 1.1.25 ja nicht mehr gibt) erhöht den Preis seiner Billigvorwahl von 1,9 Cent pro Minute ohne weitere Ankündigung auf 1,9 Euro pro Minute. Die Preisansage wird so schnell hingenuschelt, dass etwas schwerhörige Menschen das nicht verstehen. Ist legal, aber eben gezielte "Seniorentäuschung".