Der Countdown läuft: Am 19. Juni 2026 tritt die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung einer elektronischen Widerrufsfunktion für Verbraucherverträge im Online-Handel in Kraft. Wer bis dahin keinen funktionierenden Widerrufsbutton integriert hat, riskiert rechtliche Konsequenzen.
Um den Übergang für Betriebe so reibungslos wie möglich zu gestalten, wurden durch den Händlerbund neue technische Tools und informative Hilfsmittel veröffentlicht, die insbesondere Shopify-Nutzern unter die Arme greifen.
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