Mit dem EU-Data Act treten neue gesetzliche Anforderungen für Webhosting-Verträge in Kraft. Besonders im Fokus stehen dabei Regelungen zum Anbieterwechsel und neue Transparenzpflichten.

Konkret verpflichtet der Data Act Anbieter dazu, den Wechsel zu anderen Anbietern klar zu regeln und transparenter zu gestalten. Dazu gehört insbesondere die Offenlegung möglicher Wechselkosten.

Wechselgebühren im Webhosting

Im Zuge des EU-Data Acts gelten neue Vorgaben für Gebühren, die Webhosting-Anbieter beim Wechsel zu einem anderen Anbieter erheben:

Bis 11. Januar 2027: Es dürfen ausschließlich tatsächlich entstandene Kosten berechnet werden. Diese müssen transparent auf der Website ausgewiesen sein.
Ab 12. Januar 2027: Wechselgebühren sind vollständig unzulässig.

Betreiber von Webhosting-Diensten sollten bestehende Regelungen und Preisangaben zu Anbieterwechseln überprüfen und an die gesetzlichen Anforderungen anpassen.

Auch wenn die Änderungen in erster Linie Webhosting-Anbieter betreffen, verdeutlicht der Data Act die zunehmende Regulierung digitaler Dienstleistungen. Unternehmen sollten daher ihre Vertragswerke regelmäßig überprüfen und an aktuelle gesetzliche Vorgaben anpassen.

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