Ein Versandetikett könnte für Händler künftig weitreichende Folgen haben. Nach einer aktuellen Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sollen Händler unter Umständen selbst als Erzeuger von Verpackungen gelten, wenn sie ein Versandlabel auf einen Karton kleben.
ZSVR sieht neue Pflichten für Händler
Hintergrund ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die ab dem 12. August 2026 gilt. Die ZSVR vertritt die Auffassung, dass ein Versandetikett die Verpackung verändert – unter anderem, weil sich ihr Gewicht erhöht. Dadurch könnten Erzeugerpflichten ausgelöst werden.
Die Konsequenzen wären erheblich: Händler müssten möglicherweise eigene Kennzeichnungs-, Konformitäts-, Registrierungs- und Lizenzierungspflichten erfüllen – obwohl die Verpackung bereits vom Hersteller in Verkehr gebracht wurde.
Händlerbund steht auf Seite der Händler
Der Händlerbund teilt diese Auslegung nicht. Ein gewöhnliches Versandetikett verändert aus unserer Sicht weder die Materialzusammensetzung noch die Recyclingfähigkeit einer Verpackung. Mit dieser Einschätzung stehen wir nicht allein.
Trotzdem nehmen wir die Position der ZSVR ernst. Behördliche Auslegungen können praktische Auswirkungen haben und sollten nicht ignoriert werden. Deshalb stehen wir bereits im Austausch mit der Zentralen Stelle.
Die offizielle Veröffentlichung der Auslegung wird für Juli erwartet. Sobald diese vorliegt, informieren wir über die konkreten Auswirkungen und geben Handlungsempfehlungen. Händlerbund-Mitglieder müssen sich keine Sorgen machen: Wir begleiten das Thema eng und arbeiten bereits an Lösungen für alle denkbaren Szenarien.
Die ausführliche rechtliche Einordnung und die Hintergründe der unterschiedlichen Auffassungen von Händlerbund und ZSVR beleuchten wir in einem gesonderten Beitrag in der kommenden Woche.
Sandra May
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
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