Künstliche Intelligenz ist im Online-Handel längst angekommen. Produktbeschreibungen schreiben, Werbetexte formulieren oder in wenigen Sekunden das passende Produktbild erstellen: KI-Tools können Händlerinnen und Händlern viel Arbeit abnehmen. Doch mit den Möglichkeiten kommen auch neue rechtliche Fragen.
Muss jetzt jeder KI-Text gekennzeichnet werden? Und was gilt für Bilder, die mit KI erstellt oder bearbeitet wurden?
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des europäischen AI Acts. Dabei gilt allerdings nicht pauschal: Wo KI drinsteckt, muss auch „KI“ draufstehen. Entscheidend ist unter anderem, um welche Art von Inhalt es sich handelt und wie die KI eingesetzt wurde.
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