Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Produkttexte und Bilder mit KI: Was ist erlaubt?

Veröffentlicht: 22.09.2026
imgAktualisierung: 22.09.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
22.09.2026
img 22.09.2026
ca. 2 Min.
Händlerbund Sellerday am 29. Oktober 2026 in Leipzig mit Laptop, KI-Symbol und Leipziger Skyline.Händlerbund Sellerday am 29. Oktober 2026 in Leipzig mit Laptop, KI-Symbol und Leipziger Skyline.
KI
KI erstellt Produkttexte und Bilder in Sekundenschnelle. Doch wann müssen Händler offenlegen, dass künstliche Intelligenz im Spiel war?


Künstliche Intelligenz ist im Online-Handel längst angekommen. Produktbeschreibungen schreiben, Werbetexte formulieren oder in wenigen Sekunden das passende Produktbild erstellen: KI-Tools können Händlerinnen und Händlern viel Arbeit abnehmen. Doch mit den Möglichkeiten kommen auch neue rechtliche Fragen.

Muss jetzt jeder KI-Text gekennzeichnet werden? Und was gilt für Bilder, die mit KI erstellt oder bearbeitet wurden?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des europäischen AI Acts. Dabei gilt allerdings nicht pauschal: Wo KI drinsteckt, muss auch „KI“ draufstehen. Entscheidend ist unter anderem, um welche Art von Inhalt es sich handelt und wie die KI eingesetzt wurde.

KI-Texte und Bilder: Wann muss gekennzeichnet werden?

Gerade bei der Kennzeichnung von KI-Inhalten gibt es schnell Missverständnisse. Ein mit KI erstellter Produkttext muss nicht allein deshalb einen sichtbaren KI-Hinweis tragen. Besondere Transparenzpflichten sieht der AI Act beispielsweise für KI-generierte oder manipulierte Texte vor, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Auch bei Bildern kommt es auf den konkreten Einsatz an. Eine besondere Offenlegungspflicht besteht bei sogenannten Deepfakes. Das sind künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise authentisch oder wahr erscheinen können.

Für Online-Händler stellt sich deshalb weniger die Frage, ob KI eingesetzt wurde, sondern vielmehr: Was wurde mit ihr gemacht und wie wird das Ergebnis anschließend verwendet?

Vortrag mit Praxisbeispielen

In meinem Vortrag „Smart, aber rechtssicher: KI im E-Commerce“ auf dem Händlerbund Sellerday schauen wir uns an, welche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten Händler beim Einsatz generativer KI beachten müssen.

Dabei geht es ganz praktisch um Fragen wie: Muss ein mit ChatGPT erstellter Produkttext gekennzeichnet werden? Was ist mit einem vollständig KI-generierten Produktbild? Macht es einen Unterschied, ob KI ein vorhandenes Foto lediglich bearbeitet? Und wann bewegen wir uns überhaupt im Bereich eines Deepfakes?

Außerdem werfen wir einen Blick darauf, warum Kennzeichnungspflichten nicht das einzige rechtliche Thema beim Einsatz von KI sind. Denn nur weil sich mit wenigen Klicks Texte und Bilder erzeugen lassen, bedeutet das noch lange nicht, dass diese anschließend bedenkenlos im eigenen Shop verwendet werden dürfen.

Wer KI im E-Commerce einsetzen möchte, muss sie also nicht fürchten – sollte aber wissen, wo die rechtlichen Grenzen verlaufen.

Beim Händlerbund SellerDay schauen wir uns deshalb anhand konkreter Beispiele an, was Händler mit KI machen können, wo Transparenz erforderlich ist und an welchen Stellen besondere Vorsicht geboten ist.

Rechtlich auf dem neuesten Stand

Neue Vorgaben, Abmahnrisiken, Markenrecht: Wer online verkauft, muss am Ball bleiben. Beim Händlerbund SellerDay am 29.10.2026 in Leipzig bekommst du aktuelle rechtliche Updates direkt von unseren Fachanwält:innen – kompakt und verständlich erklärt.

Jetzt Ticket sichern

Veröffentlicht: 22.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 22.09.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben