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Preisfehler und Werbung: Hier liegt das größte Abmahnrisiko für Händler

Veröffentlicht: 16.09.2026
imgAktualisierung: 16.09.2026
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 4 Min.
16.09.2026
img 16.09.2026
ca. 4 Min.
Die neue Händlerbund-Abmahnstudie: Händler unter Druck stemmt sich gegen einen Pfeil.
Händlerbund
Ob Grundpreis, Werbetext oder Gesundheitsversprechen – die Händlerbund Abmahnstudie 2026 zeigt, wo es für Händler teuer werden kann.


Ein winziger Zahlendreher beim Grundpreis, eine blumige Formulierung in der Produktbeschreibung, ein Bild ohne gültige Lizenz: Im Online-Handel reichen oft Kleinigkeiten aus, um eine Abmahnung zu kassieren. Wie groß dieses Risiko tatsächlich ist, zeigt die aktuelle Abmahnstudie des Händlerbundes, für die 335 Online-Händlerinnen und -Händler befragt wurden.

Ergänzt wird die Befragung durch reale Fallzahlen aus der hauseigenen Rechtsabteilung – und der Vergleich beider Perspektiven liefert ein aufschlussreiches Bild davon, wo im Alltag genau hingeschaut werden sollte.

Der Grundpreis: Klein im Etikett, groß im Risiko

Beim Blick auf die Zahlen zeigt sich schnell, welches Rechtsgebiet den Händlern am meisten Kopfzerbrechen bereitet: das Wettbewerbsrecht. Zwei Drittel der befragten Händler (67 Prozent) halten es für das gefährlichste Feld überhaupt – und die tatsächlichen Fallzahlen geben ihnen recht, wenn auch mit etwas geringerem Anteil: Knapp jede zweite Abmahnung (48 Prozent) fällt in diese Kategorie.

Abmahnstudie des Händlerbundes: Das sind die Top-Abmahnthemen

Innerhalb des Wettbewerbsrechts lässt sich der Übeltäter klar benennen: die Grundpreisangabe. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, ist das mit 23 Prozent der häufigste einzelne Abmahngrund.

Besonders tückisch wird es bei Produkten mit unterschiedlichen Füllmengen oder bei Produktbündeln, wo sich Rechenfehler oder veraltete Angaben schnell einschleichen. Eine regelmäßige Kontrolle der Produktdaten kann sich hier in jedem Fall auszahlen.

Wenn Werbeversprechen zum Bumerang werden

Auf Platz zwei innerhalb des Wettbewerbsrechts folgen gesundheitsbezogene Werbeaussagen (15 Prozent). Zu nennen sind hier konkret beispielsweise Aussagen zu Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetikprodukten oder Lebensmitteln – also Bereiche, in denen der Gesetzgeber besonders strenge Maßstäbe anlegt.

Dicht dahinter liegen allgemein irreführende Werbetexte mit 14 Prozent. Auch der Umgang mit Testsiegeln (8 Prozent), Fehler bei der Lebensmittelkennzeichnung (7 Prozent) sowie Mängel im Impressum, bei der GPSR-Konformität oder der Textilkennzeichnung tauchen immer wieder in den Fallzahlen auf. Das Gute daran: Viele dieser Risiken lassen sich mit Sorgfalt in Produkttexten und Werbekampagnen spürbar eindämmen.

Bilder ohne Lizenz und Nennung bekannter Marken – das kann teuer werden

Neben dem Wettbewerbsrecht gibt es im E-Commerce ein weiteres großes Risikofeld: das Urheberrecht. Mit 26 Prozent nimmt es in der Händlerbund-Auswertung Platz zwei der tatsächlichen Abmahnthemen ein – und die Ursache ist fast immer dieselbe: In knapp neun von zehn Fällen (88 Prozent) geht es um Bildmaterial, das ohne ausreichende Lizenz verwendet wurde, sei es aus Unwissenheit oder durch eine übersehene Nutzungsbeschränkung. Der Grund spielt für die Abmahner selten eine Rolle.

Das Markenrecht ergänzt das Ranking der Abmahnungen mit einem Anteil von rund 20 Prozent. Im E-Commerce drohen markenrechtliche Abmahnungen meist durch die unzulässige Nutzung geschützter Namen. Häufige Beispiele aus der Branche sind nicht nur der Vertrieb von Plagiaten, sondern beispielsweise auch die unbefugte Verwendung von Markenlogos im Shop-Design sowie die irreführende Nutzung fremder Marken als Keywords bei Google Ads. Gerade auch bestimmte Kompatibilitätsangaben (z. B. „passend für [Marke X]“) werden immer wieder abgemahnt.

Wenn das Abmahnschreiben kommt …

Insgesamt gaben neun Prozent der Befragten an, im vergangenen Jahr abgemahnt worden zu sein – und für viele blieb es nicht bei einem einzigen Schreiben. Während 79 Prozent genau eine Abmahnung erhielten, waren es bei jedem Fünften mehrere: So mussten sich 15 Prozent gleich zweimal und 6 Prozent sogar dreimal mit dem Thema auseinandersetzen.

Finanziell hinterlässt das deutliche Spuren: Bei 41 Prozent der Betroffenen bewegten sich die Kosten zwischen 1.001 und 2.000 Euro, bei knapp jedem Fünften (19 Prozent) lagen sie sogar über 3.000 Euro. Unterm Strich mussten fast sieben von zehn abgemahnten Händlern einen vierstelligen Betrag begleichen.

Abmahnstudie des Händlerbundes: Das sind die Abmahnkosten

Ein Detail sollte dabei besonders aufhorchen lassen: Rund 18 Prozent der Betroffenen reagierten überhaupt nicht auf die Abmahnung. Wer denkt, das Problem löse sich damit von selbst, irrt in der Regel – ignorierte Schreiben ziehen häufig erst recht weitere rechtliche Schritte nach sich.

Der eigene Shop ist riskanter als jeder Marktplatz

Wer einen eigenen Online-Shop betreibt, geht laut den internen Auswertungen des Händlerbundes ein höheres Abmahnrisiko ein als reine Marktplatzhändler: Die Hälfte aller Fälle entfällt auf den eigenen Shop, während Ebay und Amazon zusammen nur gut ein Drittel ausmachen.

Auch die gefühlte Lage bleibt angespannt: Über die Hälfte der Befragten (51 Prozent) nimmt den Abmahndruck als unverändert hoch oder sogar gestiegen wahr. Nur eine knappe Minderheit von 49 Prozent berichtet von einer wahrgenommenen Entspannung.

Ob Grundpreis, Werbetext oder Bildrechte – Abmahnungen zählen weiterhin zu den lästigsten und teuersten Begleiterscheinungen des Online-Handels. Wer regelmäßig Zeit in die Pflege von Produktdaten, Werbetexten und Bildlizenzen investiert, kann sich viel Ärger und noch mehr Geld sparen.

Alle Details und weitere Auswertungen liefert die Händlerbund-Abmahnstudie 2026, die kostenfrei als PDF auf dem Händlerbund Marketplace zum Download bereitsteht.

>>> Zur kostenfreien Abmahn-Studie 2026 <<<

Veröffentlicht: 16.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 16.09.2026
Lesezeit: ca. 4 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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GB
17.09.2026

Antworten

Das ist doch Beispielhaft wie dieser Staat diese EU zuschaut wie kleinere Händler durch sowas zerstört werden und die grossen über sowas nur lachen. Anstelle eine Lösung zu finden wie man sowas humaner lösen könnte. Wundert mich nicht wenn immer mehr keine Lust mehr auf so eine Sch.....e haben.