Unter einem Instagram-Video vom Händlerbund hat sich die EU-Kommission direkt zu Wort gemeldet – und stellt sich klar auf die Seite kleiner Online-Händler: Parlament und Mitgliedstaaten sollen die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für den grenzüberschreitenden Versand abschaffen. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag habe man bereits im Dezember 2025 vorgelegt – dieser müsse nun aber noch von EU-Parlament und Mitgliedstaaten angenommen werden.
„Wir haben das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Pflicht abzuschaffen, wonach EU-Unternehmen, die Waren in andere EU-Länder versenden, einen Bevollmächtigten („Authorised Representative“) benennen müssen. Wir haben dazu im Dezember 2025 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Dieser muss nun noch von den EU-Gesetzgebern angenommen werden.
In der Zwischenzeit haben wir den nationalen Behörden außerdem empfohlen, Unternehmen, die die Vorgaben noch nicht erfüllen, nicht zu sanktionieren, sondern zunächst zu verwarnen.“ – EU-Kommission am 12. August 2026
Auch gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland äußerte sich ein hochrangiger EU-Beamter unerwartet deutlich: Die aktuelle Regelung sei „eindeutig unverhältnismäßig“. Bis zur Gesetzesänderung sollten die Mitgliedstaaten deshalb weder Strafen verhängen noch die Vorgaben durchsetzen.
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