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Neue Widerrufsbelehrung auf Ebay einbauen: So funktionierts

Veröffentlicht: 23.06.2026
imgAktualisierung: 23.06.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
23.06.2026
img 23.06.2026
ca. 3 Min.
Ebay-App im Apple App Store auf Smartphone-Bildschirm mit Download-Schaltfläche und App-Details.
Mehaniq / Depositphotos.com
Neue Pflicht, neue Belehrung, neues Durcheinander: Viele Ebay-Händler wissen nicht, wo die aktualisierte Widerrufsbelehrung einzutragen ist.


Seit dem 19. Juni 2026 gilt die neue Pflicht zum Widerrufsbutton – und damit brauchst du auch eine aktualisierte Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung (DSE). Wer Mitglied beim Händlerbund ist, bekommt selbstverständlich auch die aktuellen Rechtstexte. Hier erklären wir dir, wie du diese bei Ebay einpflegst.

Achtung: Viele Ebay-Verkäufer haben in den letzten Tagen eine E-Mail von Ebay erhalten, die für Verwirrung gesorgt hat. Darin wurden sie aufgefordert, ihre Widerrufsbelehrung zu aktualisieren und einen Link zur neuen Ebay-Hilfeseite aufzunehmen – über die Käufer ihr Widerrufsrecht künftig auch online ausüben können. Dieser Link muss nicht eingefügt werden, wenn du die Händlerbund-Rechtstexte verwendest.

Schritt 1: Rechtstexte im Händlerbund Rechtstext-Editor abrufen

Bevor du bei Ebay irgendetwas einträgst, brauchst du die aktuellen Rechtstexte aus deinem Händlerbund-Konto. Ohne diesen Schritt ändert sich an deinen Ebay-Einträgen nichts.

Melde dich in deinem Händlerbund-Konto an, öffne den Rechtstext-Editor und konfiguriere eine neue Widerrufsbelehrung und DSE. Lade die Datei als HTML oder PDF herunter und halte sie bereit.

Schritt 2: Die Kontoeinstellungen aufrufen

Melde dich bei Ebay an und navigiere zu:

„Ebay-Konto“ → „Mein Ebay“ → „Kontoeinstellungen“ → „Einstellungen“

Scrolle auf der Einstellungsseite nach unten bis zum Abschnitt „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer“. Klicke dort neben „Rechtliche Informationen des Verkäufers in Angeboten anzeigen“ auf „Bearbeiten“.

Schritt 3: Die neuen Rechtstexte einfügen

Auf der Bearbeitungsseite findest du verschiedene Textfelder für deine Rechtstexte. Die Widerrufsbelehrung gehört in die Kategorie „Rahmenbedingungen“ – nicht in das AGB-Feld. Die DSE musst du mit in das Feld für die AGB einfügen.

So gehst du vor:

  1. Öffne im Händlerbund Rechtstext-Editor die aktuelle HTML- oder PDF-Datei deiner Rechtstexte.
  2. Kopiere den gesamten Text (Strg + C).
  3. Wechsle zurück zu Ebay, öffne in den Rahmenbedingungen die entsprechende Eintragung über den „Bearbeiten“-Button.
  4. Füge den Text unter dem Punkt „Weitere Angaben zu den Rücknahmebedingungen“ ein (Strg + V).
  5. Die AGB und Kundeninformationen inkl. Datenschutzerklärung kommen als eine gemeinsame Datei in das Ebay-Feld „Allgemeine Geschäftsbedingungen“
  6. Speichern nicht vergessen.

Wichtig: Widerrufsfrist und Rücksendekosten müssen übereinstimmen

Achte darauf, dass die Widerrufsfrist, die du in den Rahmenbedingungen auswählst, mit der Frist in deiner Widerrufsbelehrung identisch ist – also z. B. überall 14 Tage. Ebay zeigt diese Fristauswahl als „Kurzinformation“ oberhalb der eigentlichen Belehrung an. Widersprechen sich die Angaben, ist das ein rechtliches Problem.

Das gilt genauso für die Rücksendekosten: Inland und Ausland müssen identisch geregelt sein – sowohl in den Rahmenbedingungen als auch in der Widerrufsbelehrung selbst.

Bietest du Artikel mit Ebay-Garantie an, darfst du außerdem keine Widerrufsfrist von 14 oder 30 Tagen wählen. Zulässig sind in diesem Fall nur ein Monat oder 60 Tage.

Bonus: Wo steckt der Widerrufsbutton bei Ebay?

Viele Händler fragen sich, wie der Widerrufsbutton für ihre Kunden überhaupt aussieht – und wo der zu finden ist. Die Antwort: Er ist tatsächlich sehr unscheinbar platziert.

Kunden finden ihn über den Footer auf Ebay.de unter „Widerrufsrecht“. Das führt zu einer Hilfeseite zum EU-Widerrufsrecht. Links in der Navigation gibt es dann den Eintrag „Widerruf eines Kaufvertrags“ – und dort schließlich die konkreten Optionen:

  • Wer beim Kauf eingeloggt war, kann den Vertrag direkt über „Mein Ebay“ widerrufen.
  • Wer als Gast gekauft hat, gelangt über einen separaten Link zum Widerrufsformular.

Beide Wege führen zum Widerrufsformular, das Ebay zentral bereitstellt. Die Widerrufsbelehrung, die du in deinen Rahmenbedingungen hinterlegt hast, wird Käufern in der Artikelansicht unter „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ angezeigt.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 23.06.2026
img Letzte Aktualisierung: 23.06.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
7 Kommentare
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Katrin
01.07.2026

Antworten

Zulässig sind in diesem Fall nur ein Monat oder 60 Tage. Diese Textpassage ist weiterhin falsch. Zulässig sind 30 oder 60 Tage. Bitte prüfen.
Redaktion
02.07.2026
Die Ebay-Garantie läuft einen Monat oder 60 Tage. 30 Tage sind gerade nicht zulässig.
Paul
28.06.2026

Antworten

Wie verhält es sich mit Amazon? Kann man Dies als Widerufsbutton werten? Muss ich dann hier auch bei der Konfiguration der Rechtstexte angeben, dass Amazon einen Widerufsbutton anbietet (auch wenn es nicht wirklich einer ist)? Vielen Dank
Dirk Skowronek
28.06.2026

Antworten

Nächste Problem beim Footer bei Ebay, versuche mal daran zu kommen (Desktop). Wenn du unten angekommen bist, lädt Ebay automatisch weitere "ähnliche Artikel" nach. So dass dies eine Endlosschleife gibt. Man kommt nicht an den Footer und somit nicht zum Widerrufsbutton. Ausserdem wird die Widerrufsbelehrung in den "Rahmenbedingungen" eingepflegt.
Paul
24.06.2026

Antworten

Ebay hat meines Wissens zwar einen verlinkten "Widerrufsbutton" versteckt im Footer der Seite platziert, jedoch ist Dieser falsch formuliert. Nun meine Fragen, da ich als Verkäufer trotzdem die Verantwortung dafür trage, obwohl ich die Ebayplattform nicht beeinflussen kann: 1. Ich habe, wie vom Händlerbund beschrieben, die Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung neu konfiguriert. Dabei habe ich angegeben, dass Ebay keinen Widerrufsbutton anbietet, da Dieser rechtlich nicht richtig dargestellt wird. Ich bin davon ausgegangen, dass der Händlerbund meine Widerrufsbelehrung dann dementsprechend anpasst. Nach Konfiguration und herunterladen der Rechtstexte, konnte ich aber leider keinerlei Änderung meiner Widerrufsbelehrung feststellen. Bezüglich Widerrufsbutton war auch nichts erwähnt. Somit bin ich folglich abmahngefährdet! 2. Oder muss ich bei der Konfiguration der Widerrufsbelehrung angeben, dass Ebay einen Widerrufsbutton auf der Seite eingefügt hat, auch wenn Dieser nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht? Wird dann meine Widerrufsbelehrung entsprechend formuliert? Leider hat der Händlerbund sich diesbezüglich nicht klar genug ausgedrückt. Ich bitte um Aufklärung!!! Vielen Dank
Redaktion
25.06.2026
Hallo Paul, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihre Verunsicherung vollkommen nachvollziehen – das Thema „Widerrufsbutton bei Ebay“ sorgt aktuell bei vielen Händlern für rauchende Köpfe. Sie sollten jedoch eine Widerrufsbelehrung für die Option Button vorhanden wählen. Der Button existiert technisch: Auch wenn die Platzierung oder Formulierung von Ebay rechtlich angreifbar sein mag – die Funktion ist auf der Plattform vorhanden und auch gesetzliche Pflicht. Wenn Sie im Konfigurator angeben, Ebay biete keinen Button an, bleibt Ihre Widerrufsbelehrung im Standard-Format. Da der Button aber da ist, fehlen dann die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise darauf. Das macht den Text fehlerhaft und erhöht das Abmahnrisiko. Bitte checken Sie Ihren Text noch einmal und konfigurieren Sie den Text ggf. noch einmal neu und bejahen Sie die Frage nach dem Widerrufsbutton. Dann wird eine entsprechende Klausel hineingezogen, und Sie sind rechtlich so sicher aufgestellt, wie es auf Ebay aktuell möglich ist. Viele Grüße, die Redaktion
Michael
24.06.2026

Antworten

Der von Ihnen beschriebene Pfad zum ändern der Rechtstexte auf ebay ist falsch!