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Marktplätze pfuschen, Händler haften

Veröffentlicht: 17.09.2026
imgAktualisierung: 17.09.2026
Geschrieben von: Tim Arlt
Lesezeit: ca. 2 Min.
17.09.2026
img 17.09.2026
ca. 2 Min.
Zerbrochener roter Wecker und Einkaufstüte im Pop-Art-Stil vor gelb-blauem Hintergrund.
KI
Der Widerrufsbutton zeigt es exemplarisch: Marktplätze setzen neue Pflichten zu spät oder fehlerhaft um. Eine Kolumne.


Jedes Mal, wenn eine neue gesetzliche Pflicht oder ein neues Urteil ansteht, stellt sich für Online-Händler dieselbe bange Frage: Wird sich der Marktplatz rechtzeitig um eine rechtssichere Umsetzung kümmern? Und jedes Mal zeigt sich: Die Antwort lautet zu oft „nein“. Entweder kommt die Lösung zu spät. Oder sie ist nicht wirklich rechtssicher. Manchmal auch beides.

Der Widerrufsbutton ist das aktuellste Beispiel dafür – und ein besonders deutliches.

Der Fall Etsy

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Verbraucher Verträge genauso einfach widerrufen können, wie sie sie abschließen: über eine elektronische Widerrufsfunktion. Für eigene Online-Shops ist das eine Frage der Programmierung. Für Händler auf Marktplätzen ist es eine Frage des guten Willens der Plattform – denn umsetzen muss es der Betreiber, nicht der Händler.

Etsy hat diesen Termin schlicht verstreichen lassen. Erst elf Tage später kam überhaupt eine Lösung – und die gilt bis heute als nicht rechtskonform.

Das Ergebnis: Grundsätzlich könnte auch Etsy selbst abgemahnt werden – in der Praxis trifft es aber die Händler auf der Plattform.

Das ist die eigentliche Schieflage. Wer auf einem Marktplatz verkauft, hat keinen Einfluss auf dessen Technik – trägt am Ende aber das Risiko einer Abmahnung. Gerade für kleine und mittelständische Händler ist das eine Zumutung: Jedes Mal aufs Neue müssen sie abwägen, ob sie weiterverkaufen und eine Abmahnung riskieren, oder ihre Angebote vorsichtshalber deaktivieren und Umsatz verlieren. Beides ist unbefriedigend – und beides ist eine Konsequenz, die eigentlich der Marktplatz zu verantworten hätte, nicht der Händler.

Besonders bitter: Viele Plattformen schließen ihre eigene Haftung gegenüber dem Händler in den AGB gleich mit aus. Der Fehler liegt bei der Plattform, den Ärger hat trotzdem allein der Händler – und darf ihn nicht einmal einfach weiterreichen.

Es kann nicht sein, dass man sich in Deutschland auf einen etablierten Marktplatz nicht verlassen kann, wenn es um die Einhaltung geltenden Rechts geht. Und es liegt nicht einmal quer zum Interesse der Plattformen selbst: Ein Marktplatz, auf dem Händler ständig im rechtlichen Ungewissen verkaufen, ist für niemanden attraktiv – am wenigsten für die Plattform.

Was jetzt passieren muss

Was es braucht, ist mehr Verbindlichkeit: verlässliche, frühzeitige Kommunikation der Plattformen zum Umsetzungsstand, statt Ausweichantworten kurz vor knapp. Und im Zweifel eine klarere Haftungsverteilung, die das Risiko dort verortet, wo die Entscheidungsgewalt liegt – bei der Plattform, nicht beim Händler.

Bis dahin bleibt Händlern nur, laut zu werden. Je mehr das tun, desto größer der Druck auf die Marktplätze, ihre Pflichten pünktlich und richtig zu erfüllen.

Veröffentlicht: 17.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 17.09.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Tim Arlt

Tim Arlt

Händlerbund-CEO

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Freddy
23.09.2026

Antworten

Leider haben wir es nicht nur mit einem Versagen der Plattformen zu tun, sondern des Staates. Übertragen wir es in die reale Welt - neue Vorschriften, die eingehalten werden müssen und vom Marktplatzbetreiber umgesetzt werden (müssten). Das würde dann rasch vom Ordnungsamt angemahnt und durchgesetzt werden und bei nicht Umsetzen würde der Markt auch mal zwangsweise geschlossen werden. Nicht jedoch so im Onlinehandel, da haben wir es mit einem Versagen der Aufsichtsbehörden zu tun (keiner zuständig) - bzw. möglicherweise vorsätzliches Wegschauen der Selbigen. Denn vor Ort ist der Marktplatzbetreiber ein guter Steuerzahler (und sei es durch die Mitarbeiter), den man ja nicht vergraulen will. Die Händler auf der Plattform sind über das ganze Land verteilt. Wenn es die trifft, sind es keine lokalen Steuerzahler, keine Wähler des Bürgermeisters....und die gehen nicht mit einer Heerschar von Anwälten gegen einen Bescheid vor.... Es wäre daher angebracht, wenn mal ab und an per Eilerlass eine Fortsetzung des Marktplatzes für einige Zeit untersagt wird. Das trifft zwar auch die dortigen Händler - aber nicht nur.
Tobi
23.09.2026

Antworten

Tja was ich seid Jahren sage, ich zahle eine Menge Geld an Marktplätze also sollten die auch für die Umsetzung haften, bzw. auch Ausfälle falls mal wieder das Impressum weg ist. Aber nö immer schön den kleinen zur Kasse bitten der eh kaum noch klar kommt.
cf
22.09.2026

Antworten

Meinung: Aus meiner Sicht muss hier das Gesetz geändert werden. Rechtlich haftbar sollte bei Plattformen immer derjenige sein, der den Marktplatz betreibt und damit die Infrastruktur bereitstellt. Die Marktplatzbetreiber haben dann ja zwei Möglichkeiten: 1. Selber korrekt umsetzen oder 2. den Händlern die Freiheit geben, alles was sie möchten im Angebot einzubauen (z.B. indem eigene Felder, Links, Bildelemente, etc. erstellt werden können) - wie ein Web-Baukasten halt. Aber es ist ja viel einfacher das Risiko bei den einzelnen Unternehmen zu belassen, sonst müsste die EU ja womöglich gegen die lieben Großkonzerne vorgehen...