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Marktplätze gewinnen. Bürokratie auch

Veröffentlicht: 23.04.2026
imgAktualisierung: 23.04.2026
Geschrieben von: Tim Arlt
Lesezeit: ca. 2 Min.
23.04.2026
img 23.04.2026
ca. 2 Min.
Amazon-Startseite, gestapelte Klebebandrollen und Roboter vor Monitor mit KI-Bildgenerator in nebeneinander angeordneten Szenen
KI
Marktplätze dominieren, die Verpackungsverordnung schlägt zu – und KI-Bilder sind rechtlich unsicherer als gedacht.


Diese Woche dreht sich bei mir alles um eine Frage, die den Online-Handel gerade von mehreren Seiten gleichzeitig trifft: Wo verkaufe ich, wie verpacke ich – und wem gehört eigentlich das Bild, das mein Produkt zeigt? Drei Themen, die auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben – und doch alle dasselbe Grundproblem beschreiben: Der Druck auf Händler wächst, und zwar in alle Richtungen.

Marktplätze fressen den Direkthandel

Über 80 Prozent der weltweiten E-Commerce-Umsätze laufen inzwischen über Plattformen – nicht über eigene Shops. Das ist keine Prognose mehr, das ist Realität. Für Händler bedeutet das: Die Frage ist längst nicht mehr, ob man auf Marktplätzen präsent ist, sondern vor allem: auf welchen. Wer die falschen Plattformen wählt oder relevante Kanäle verpasst, verliert nicht nur Umsatz, sondern vor allem Sichtbarkeit. Und Sichtbarkeit ist im E-Commerce 2025 knapper als Lagerplatz im Q4. Den ganzen Artikel lest ihr hier.

Neue Verpackungsverordnung: Aus Händler wird Erzeuger

Wer dachte, Verpackungspflichten seien ein abgehaktes Thema, wird gerade eines Besseren belehrt. Die neue Verpackungsverordnung bringt eine Verschiebung mit sich, die viele noch gar nicht auf dem Schirm haben: Wer eigene Kartons einsetzt, wird rechtlich zum „Erzeuger" – und trägt damit direkt Verantwortung für Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Klingt erstmal abstrakt, wird aber sehr konkret, wenn man merkt, dass selbst Details wie das verwendete Klebeband noch nicht abschließend geregelt sind. Mein Tipp: Lieber jetzt genau hinschauen, als später vom nächsten Bürokratie-Update überrascht werden. Mehr dazu gibt's hier.

KI-Bilder auf der Website: Wer schützt was?

Das OLG Düsseldorf hat diese Woche für Gesprächsstoff gesorgt – und das Urteil hat es in sich: KI-generierte Bilder genießen keinen automatischen Urheberrechtsschutz, wenn keine nachweisbare kreative Leistung eines Menschen dahintersteckt. Für alle, die KI für Produktfotografie nutzen – und das sind inzwischen nicht wenige –, heißt das: Dokumentation ist Pflicht. Wie ist das Bild entstanden? Welche Prompts, welche Überarbeitungen? Wer das nicht belegen kann oder will, ist mit klassischer Fotografie auf der sichereren Seite. Ein Urteil, das viele noch unterschätzen. Den Artikel findet ihr hier.

Das war's von mir für diese Woche. Bleibt wachsam – der Handel schläft nicht, und die Gerichte auch nicht. Bis nächste Woche, euer Tim.

Veröffentlicht: 23.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 23.04.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Tim Arlt

Tim Arlt

Händlerbund-CEO

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