Die neue EU-Verpackungsverordnung macht EU-weiten Versand formell komplizierter als je zuvor – und der Händlerbund reagiert mit einer konkreten Lösung. Amazon hat diese Woche bewiesen, dass selbst eine seit Jahren geplante Umstellung ein Liquiditätsproblem für viele Händlerinnen und Händler werden kann. Und ein Gericht hat klargestellt: Auch die Stiftung Warentest haftet, wenn sie trotz ernsthafter Zweifel ein fehlerhaftes Testurteil veröffentlicht. Hier ist euer Überblick.
PPWR: Händlerbund und Interzero suchen für euch den Bevollmächtigten
Ab August greift die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Wer seine Produkte in mehrere EU-Mitgliedstaaten versendet, braucht dann voraussichtlich für jedes Land einen eigenen Bevollmächtigten. Wer das sein soll und wie man ihn findet, ist für die meisten Händlerinnen und Händler bisher völlig unklar – vereinzelte Dienstleister sind teuer und schwer ausfindig zu machen.
Der Händlerbund plant gemeinsam mit Interzero eine Komplettlösung: Geprüft wird, wie viel in welches Land geliefert wird, welche Regeln dort gelten – und für jeden EU-Mitgliedsstaat wird ein passender Bevollmächtigter gestellt. Händlerbund-Mitglieder sollen dabei einen Rabatt erhalten. Interessierte können sich bereits jetzt kostenlos vormerken lassen, um über das Angebot informiert zu werden, sobald es verfügbar ist.
Amazon DD+7: Auszahlungen gesperrt, Händler frustriert
Amazons Auszahlungssystem DD+7, das Gelder erst sieben Tage nach dem bestätigten Lieferdatum freigibt, sollte eigentlich längst vollständig ausgerollt sein. Zum 4. Mai traf es nun einen Großteil der noch nicht umgestellten Verkäuferinnen und Verkäufer – vielfach ohne vorherige Ankündigung. Im Sellercentral und Sellerforum berichten Dutzende Händler von gesperrten Guthaben, stornierten Auszahlungen und verfügbaren Beträgen nahe null. Für manche sei die Situation existenzbedrohend.
Amazon hat reagiert: Der Konzern hat eine manuelle Auszahlungsmöglichkeit eingeführt, mit der einmal täglich eine Auszahlung angefordert werden kann. Doch auch dabei berichten Händlerinnen und Händler von Problemen – und vor allem von fehlender Transparenz darüber, wie viel Geld wann freigegeben wird. Die Kritik dürfte noch eine Weile anhalten.
Stiftung Warentest: Millionenklage nach fehlerhaftem Test
Ein negatives Urteil der Stiftung Warentest kann einem Verkaufseinbruch gleichkommen – das weiß jeder, der Produkte verkauft. Dass die Institution dabei auch haftbar gemacht werden kann, hat das Oberlandesgericht Frankfurt nun klargestellt.
Auslöser war ein als „mangelhaft" bewerteter Rauchwarnmelder des Herstellers Pyrexx. Die Grundlage des Urteils war laut Gericht fehlerhaft: Das beauftragte Prüfinstitut hatte DIN-Normen nicht korrekt angewendet. Der Hersteller hatte vor der Veröffentlichung eigene Gegengutachten akkreditierter Institute vorgelegt – die Stiftung Warentest veröffentlichte das Ergebnis trotzdem. Das OLG sah darin eine Pflichtverletzung: Wer konkrete Zweifel am Testergebnis hat, darf diese nicht ignorieren.
Die Stiftung Warentest akzeptierte den Teil des Urteils, der ihre eigene Pflichtverletzung betrifft. Die genaue Schadenshöhe – im Raum steht eine Forderung von 7,7 Millionen Euro – muss nun das Landgericht Frankfurt festsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; ob der Fall vor den BGH geht, bleibt offen. Für Händlerinnen und Hersteller zeigt der Fall: Ein Testurteil ist kein Naturgesetz – und wer meint, zu Unrecht schlecht bewertet worden zu sein, kann sich wehren.
Tim Arlt
Händlerbund-CEO
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