Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Letzte Chance für kleine Händler: EU will Feedback zur PPWR

Veröffentlicht: 13.08.2026
imgAktualisierung: 13.08.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 4 Min.
13.08.2026
img 13.08.2026
ca. 4 Min.
Megafon, unterzeichnetes Dokument und EU-Sterne als Symbol für neue europäische Vorschriften und deren Bekanntgabe.
KI
Jetzt Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen. Wir stellen kostenlos ein Muster zur Verfügung.


Die EU-Kommission sammelt aktuell Rückmeldungen zu den geplanten Vorgaben für die nationalen Herstellerregister nach der PPWR. Betroffene Unternehmen können in der laufenden Konsultation direkt Stellung nehmen, welche Belastungen aus der Umsetzung entstehen und welche Erleichterungen ihnen helfen würden:

👉 Zur Konsultation der EU-Kommission

Für kleine und mittelständische Online-Händler ist das eine wichtige Gelegenheit – denn seit die PPWR am 12. August 2026 in Kraft getreten ist, zeichnet sich bereits ab, welcher Posten sie besonders hart trifft: die Pflicht, in jedem EU-Mitgliedstaat, in den sie liefern, einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen.

Fixkosten pro Land, unabhängig vom Umsatz

Anders als bei vielen anderen Compliance-Pflichten skaliert die Bevollmächtigtenpflicht nicht mit dem tatsächlichen Geschäftsvolumen. Wer auch nur gelegentlich Ware in einen anderen Mitgliedstaat verkauft, kann bereits dadurch verpflichtet sein, dort einen Bevollmächtigten zu bestellen und zu bezahlen – unabhängig davon, ob es sich um fünf Pakete oder fünfhundert handelt. Bei zehn oder zwanzig relevanten Zielmärkten bedeutet das ebenso viele separate Vertragsverhältnisse, Gebührenstrukturen und Meldewege.

Für große Marktteilnehmer lassen sich diese Fixkosten über ein entsprechend hohes Volumen abfedern. Für kleine Händler ohne eigene Rechts- oder Compliance-Abteilung wiegt derselbe Betrag ungleich schwerer. In der Praxis führt das bereits jetzt dazu, dass Händler ihren Versand in einzelne oder sogar alle EU-Länder einstellen, statt die zusätzlichen Kosten und den administrativen Aufwand zu tragen – ein Ergebnis, das dem eigentlichen Ziel des europäischen Binnenmarkts entgegenläuft.

Gerade weil kleine Händler in solchen Konsultationsverfahren oft unterrepräsentiert sind, kann jede einzelne Stellungnahme zählen.

So können kleine Händler Rückmeldung geben

Wer selbst eine Stellungnahme einreichen möchte, aber nicht weiß, wo er anfangen soll, kann sich an folgendem Textvorschlag orientieren – am besten in eigenen Worten und mit Bezug auf die eigene Situation. Man kann den Text einfach kopieren und dann auf diesen 👉 Link klicken. Nach dem man auf „Rückmeldung geben“ geklickt hat, muss man sich mit seiner E-Mail-Adresse einen Nutzeraccount anlegen und kann sein Feedback einreichen.

Kostenloses Musterschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Betreiber eines kleinen Online-Handels möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf einen aus meiner Sicht besonders kritischen Punkt der geplanten Umsetzung der PPWR-Herstellerregister hinzuweisen: die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung beim grenzüberschreitenden Verkauf.

Für mich als Kleinunternehmerin ist der Verkauf ins EU-Ausland bislang ein naheliegender Wachstumsschritt gewesen – ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit dem Anspruch, mich an geltendes Recht zu halten. Die PPWR verändert diese Rechnung erheblich: Sobald ich Ware in einen anderen Mitgliedstaat verkaufe, kann bereits ein einziger Verkauf die Pflicht auslösen, dort einen Bevollmächtigten zu benennen und zu bezahlen. Bei zehn oder zwanzig relevanten Zielmärkten bedeutet das zehn oder zwanzig separate Vertragsverhältnisse, Gebührenstrukturen und Meldewege – unabhängig davon, ob ich dort fünf Pakete oder fünfhundert verkaufe.

Diese Fixkosten pro Land stehen in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Verpackungsaufkommen kleiner Händler. Sie wirken de facto wie eine Marktzutrittsschwelle: Wer nicht in der Lage ist, diese Kosten auf ein ausreichend großes Verkaufsvolumen umzulegen, wird grenzüberschreitenden Handel eher meiden als betreiben. Das widerspricht dem eigentlichen Ziel des Binnenmarkts.

Ich möchte daher folgende Punkte zur Prüfung vorschlagen:

Erstens sollten Kleinstunternehmer nach den bekannten Grenzwerten für Mitarbeiterzahl und Umsatz generell von der Bevollmächtigtenpflicht ausgenommen werden. Für Unternehmen, die diese Grenzwerte überschreiten, aber dennoch nur geringe Mengen grenzüberschreitend versenden, sollte zumindest eine Bagatellgrenze pro Zielland als Auffanglösung greifen, unterhalb derer keine Pflicht zur Bestellung eines eigenen Bevollmächtigten besteht.

Zweitens reicht die bloße Möglichkeit, zentrale Dienstleister mit der Bevollmächtigtenfunktion zu beauftragen, in der Praxis nicht aus. Diese Bündelung existiert bereits – Händler schließen dafür jedoch nach wie vor pro Land einen eigenen Vertrag ab und zahlen die entsprechenden Fixkosten unabhängig von der tatsächlich verkauften Menge. Notwendig ist stattdessen eine echte One-Stop-Shop-Lösung, über die die Registrierungs- und Meldepflichten für alle Mitgliedstaaten zentral und mit nur einmalig anfallenden Fixkosten erfüllt werden können.

Drittens sollte die Datenübermittlung an die Bevollmächtigten beziehungsweise an eine zentrale Anlaufstelle technisch standardisiert werden, damit einmal erfasste Verpackungsdaten nicht für jedes Land neu aufbereitet werden müssen.

Kleine Unternehmen sind keine verkleinerten Großhändler mit proportional kleineren Pflichten – sie tragen dieselben Fixkosten wie große Marktteilnehmer, nur verteilt auf ein deutlich kleineres Geschäftsvolumen. Eine Ausgestaltung der Bevollmächtigtenpflicht, die das berücksichtigt, würde mir und vielen anderen kleinen Händlern erlauben, den europäischen Binnenmarkt tatsächlich zu nutzen, statt uns aus Kostengründen auf den deutschen Markt zu beschränken.

Mit freundlichen Grüßen

👉 Hier Schreiben einreichen

Veröffentlicht: 13.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
Lesezeit: ca. 4 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
28 Kommentare
Kommentar schreiben

Herbert Mayer
20.08.2026

Antworten

Vielen Dank! Wir haben das Schreiben abgesendet. Danke, dass ihr euch so engagiert!
Peter Unwohl
20.08.2026

Antworten

Einfach toll, wie Ihr Euch engagiert! Klasse.
Redaktion
20.08.2026
Hallo Peter, Den Frust über die neuen Bürokratiehürden verstehen wir vollkommen – die Vorgaben aus Brüssel stellen gerade kleine Händler vor riesige Herausforderungen (und uns übrigens auch). Auch wenn wir als Händlerbund die Gesetze leider nicht selbst machen können, versuchen wir mit Hilfestellungen wie diesem Musterschreiben dafür zu sorgen, dass eure Bedenken direkt bei der EU-Kommission ankommen. Lass uns gern wissen, wo wir dich bei der praktischen Umsetzung im Shop-Alltag darüber hinaus konkret unterstützen können! Viele Grüße, die Redaktion
Max Sonntag
19.08.2026

Antworten

Ganz ehrlich? Es ist mir mittlerweile sch...egal, was die EU sich zum PPWR als "Nachbesserung" einfallen läßt. Auch wenn die Bevollmächtigtenpflicht entfallen sollte, müßte ich als Händler dann in jedem Land mein Verpackungsmaterial zur Entsorgung anmelden und bezahlen. Als ob wir nicht schon genug Bürokram zu erledigen hätten. Entweder, das PPWR wird komplett für die Kleinen bis 2 Mio Umsatz gekippt (die Entsorgung zahle ich ja nun beim Einkauf der Kartons schon mit), oder die können mich mal. Gemeinsamer Binnemarkt am Popo.
Ah Ef
24.08.2026
Das sehe ich inzwischen ganz genauso. Biete keine Lieferung mehr in EU-Länder an. Vielleicht sollte man überlegen, zukünftig Kunden in Russland zu akquirieren. Könnte Zeichen setzen für die Schwachmaten der EU-Kommission
Thorsten Sabrautzky
19.08.2026

Antworten

Ich verstehe, dass Zweifel daran bestehen, ob man noch Etwas an der Verpackungsverordnung ändern kann und wird. Ja, ich glaube daran. Unabhängig davon, ich eigne mich nicht als Bück-Bürger. Daher ist es richtig die Stimme zu erheben und zu sagen, wenn Etwas nicht passt! Wir haben daher heute an den Bundeskanzler direkt geschrieben. In diesem Schreiben (drei Seiten) haben wir die aktuelle Verpackungsverordnung, die skandalösen handwerklichen Fehler, und die daraus resultierenden Folgen beleuchtet: Hier ein kleiner Auszug und die eigentliche Konsequenz: Früher gab es Grenzen und Zolldokumente in Europa. Das war bereits aufwendig, aber machbar. Die EU hat als einen ihrer Erfolgs- und Wohlstandsfaktoren den freien Handel eingeführt. Das hat Europa Wohlstand, Einigkeit, und Frieden gebracht. Nun kommt die neue Verpackungsverordnung. Diese ist maximal komplex, kompliziert und teuer. Diese Verordnung führt die EU zurück in Einzelstaaten und wird das wirtschaftliche Sterben von vielen kleinen und mittelgroßen Unternehmen bedeuten. Der freie Handel wird nicht verboten, aber er wird so kompliziert und teuer gemacht, dass er sich nicht mehr lohnt. Kurzum, die Verpackungsverordnung ist praktisch ein Berufsverbot durch Regulierung! .................. ................... Daher bitten wir Sie: Stoppen Sie bitte diesen neuen EU-Irrweg und schützen Sie die deutsche Wirtschaft. Schützen Sie Europa! Wir brauchen eine EU, aber wir brauchen nicht solche unausgegorenen Gesetze.
Sylvia Dreschner
19.08.2026

Antworten

Ich habe schon vor Wochen direkt an das EU Parlament geschrieben. Und Antwort bekommen, mir wurde zugesagt meine Anmerkungen im Rat vorzulegen.
Javier Frangenheim
19.08.2026

Antworten

Ich Verstehe nicht warum sich alle damit auseinandersetzen und überhaupt so eine Beschwerde einreichen. Dieser ganze Überflüssige Mist gehört abgeschafft, und gar nicht erst eingeführt. Wie sagte so schön der Argentinische Präsident Javier Milei "Fuera" => Raus! Wie haben wir denn die letzten 50 Jahre damit gelebt, genau gar nicht. Also stoppt den Wahnsinn!
M
15.08.2026

Antworten

Interessant wäre zu wissen, welche der direkt gewählten Bürgervertreter in der Europäischen Union (Europäischen Parlament), für die PPWR gestimmt haben. Wo findet man diese/wo kann man dies nachlesen?
Redaktion
17.08.2026
Hallo M, das lässt sich nachvollziehen: Die finale Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments fand am 24. April 2024 statt. Die PPWR wurde dabei mit 476 Ja-Stimmen gegen 129 Nein-Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen. Das namentliche Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten – also wer wie gestimmt hat – kannst du hier einsehen: https://howtheyvote.eu/votes/168504 Dort lässt sich nach Namen, Fraktion und Land filtern. Ergänzend findest du die offizielle Zusammenfassung des Verfahrens und des Abstimmungsergebnisses beim EU-Parlament selbst sowie im Gesetzgebungsmonitor: https://oeil.europarl.europa.eu (Verfahren 2022/0396(COD)). Viele Grüße die Redaktion
Stefan Wittmann
15.08.2026

Antworten

Vielen Dank fürs organisieren und vorbereiten! Soeben eingereicht
Peter
14.08.2026

Antworten

die Frist für die Rückmeldungen beginnt im August 26 und endet im September 26. Die Annahme durch die Kommission ist "fürs 1. Quartal 26 geplant"... Der Entwurf wurde doch bereits in 2024 angenommen und in 25 als Gesetz veröffentlicht (und damit rechtskräftig). Warum soll irgendwer hierzu jetzt noch seine Meinung schreiben?
Julius
14.08.2026

Antworten

Ich bin mal gespannt, wie viele Beschwerden eingereicht werden müssen, damit sich etwas tut. Aktuell sind es über 4000 und ich gehe mal stark davon aus, dass fast alle davon gegen das Gesetz sind ;)
Fabian Peise
14.08.2026

Antworten

ich hoffe, dass sich viele mündige Bürger finden werden, die sich trauen zu schreiben, dass sie diesen Mist einfach nicht mitmachen werden.
h.Otto
14.08.2026

Antworten

da hat keiner einen Plan, wie es an der Basis zugeht - beschließt aber irgend einen Blödsinn und fragt nach Inkrafttreten, wie die Basis damit klarkommt.... Ich vermute hinter allem Lobbyismus für die global player... der kleine Mittelstand macht selbst den Bürokraten zu viel Arbeit - das lässt sich nur mit viel Aufwand KONTROLLIEREN, um nichts anderes geht es! Ich persönlich habe meinen Weg gefunden, mich der Bevormundung und Kontrolle weitgehend zu entziehen - ich schränke mich geschäftlich ein!
Schwandt
14.08.2026

Antworten

Wie kann man nur so freundlich einen Text verfassen. Die machen nur Mist und das sollte man klar und deutlich formulieren. Ich habe auch keine Lust mehr mich schon wieder irgendwo anzumelden. Es nervt einfach nur noch. Hätte gerne eine mail Adresse wo ich es einfach hinschicken kann.
ViTa
14.08.2026

Antworten

Hallo zusammen, am besten nicht mit Unternehmens-Email absenden. Dann haben die gleich eine Datenbank in der Aufgeräumt/Abgeräumt werden kann.
Robert Flachenäcker
13.08.2026

Antworten

Ich habe einen Vorschlag eingereicht, aber mich wesentlich kürzer gefasst: "Schafft den Unsinn wieder ab!". "Nett" ist bekanntlich die kleine Schwester von "Arschloch" oder "Depp". Ich finde, man sollte schon klar - und nicht nett - sagen, dass da Unsinn auf den Weg gebracht wurde.
Andree
13.08.2026

Antworten

Ach da braucht man auch schon wieder einen Login???
Oliver
13.08.2026

Antworten

Man sollte das als Händerlbund für alle Regelungen (Lucid, WEEE..... ) machen, es wirft Europa zurück wenn jede Unternehmung mit Bürokratie und Gebühren erstickt wird.
Ines M
13.08.2026

Antworten

Hallo Frau May, ich habe das Dokument mal ausgedruckt und weggeschickt, auch wenn ich nicht daran glaube, dass es etwas bringt. Schön wäre es gewesen, wenn Ihr die postalische Anschrift mit veröffentlicht hättet. Meine Hoffnung ist, dass ganz viele Kleinunternehmen diesen Brief unterschreiben und an die EU Kommission senden. Viele Grüße, Ines M.
Redaktion
13.08.2026
Zur postalischen Anschrift: Eine solche wird bewusst nicht angegeben, da die Beschwerdestelle ausschließlich online arbeitet. Den entsprechenden Link finden Sie zweimal im Artikel.
Nutzer
13.08.2026

Antworten

Wohin schickt man das Musterformular? Adresse oder E-Mail Adresse?
Redaktion
13.08.2026
Der Link steht im Artikel: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15352-Verpackungen-und-Verpackungsabfalle-Vorschriften-uber-nationale-Herstellerregister_de
Nina
13.08.2026

Antworten

Vielen Dank für das Musterschreiben, schön wäre noch zu wissen wo man dieses eireichen soll damit das Ganze nicht ins Leere läuft. Vielen Dank
Redaktion
13.08.2026
Sehr gern! Der Link steht im Artikel: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15352-Verpackungen-und-Verpackungsabfalle-Vorschriften-uber-nationale-Herstellerregister_de
Michael
13.08.2026

Antworten

Ich hatte das auf AbgeordnetenWatch etwas drastischer Formuliert, da es m.E. eher einem Handelsverbot gleichkommt und dem Grundgedanken der EU widerspricht. OSS hatte ich auch vorgeschlagen, jedoch mit dem Gedanken, dass die von Herstellern lizensierten Kartons doch bereits EU-Weit als lizensiert gelten könnten. Ansonsten kaufe ich lizensierte Kartons mit Aufpreis in DE und zahle z.B. in AT nochmal für die Entsorgung.
Max Sonntag
19.08.2026
Gang genau, das stößt mir auch sauer auf. Das Ganze ist einfach eine unüberlegte und gequirlte... (Sie verstehen mich schon), wie eigentlich alles, was sich die Eurokraten hier haben einfallen lassen. Widerrufsbutton -> Murks, gab es als elektronisches Widerrufsformular schon lange, aber freiwillig Gewährleistungslabel -> unnötig, da lediglich geltendes Gesetz designunfreundlich gespiegelt wird Barierefreiheitsgesetz -> Bullshit, weil jeder Händler schon dafür sorgen wird, dass seine Zielgruppe einkaufen kann und wenn nicht, dann gehen die Kunden zum nächsten - wie im stationären Handel auch. OSS -> Europäische Neidkultur, weil ein Land dem anderen die MwSt nichtv gönnt. Würden die EUrokraten wirklich einen gemeinsamen Markt anstreben, wäre eine gemeinsame MwSt viel sinnvoller. Nur gut, dass ich in spätestens 5 Jahren in Rente gehe.