Die EU-Kommission sammelt aktuell Rückmeldungen zu den geplanten Vorgaben für die nationalen Herstellerregister nach der PPWR. Betroffene Unternehmen können in der laufenden Konsultation direkt Stellung nehmen, welche Belastungen aus der Umsetzung entstehen und welche Erleichterungen ihnen helfen würden:
👉 Zur Konsultation der EU-Kommission
Für kleine und mittelständische Online-Händler ist das eine wichtige Gelegenheit – denn seit die PPWR am 12. August 2026 in Kraft getreten ist, zeichnet sich bereits ab, welcher Posten sie besonders hart trifft: die Pflicht, in jedem EU-Mitgliedstaat, in den sie liefern, einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen.

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