Seit dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte nach Art. 50 KI-Verordnung – und kaum eine Branche trifft das so direkt wie den Amazon-Handel. Lifestyle-Bilder, KI-Models, optimierte Produktszenen: All das gehört in Listings längst zum Alltag. Die gute Nachricht vorweg: Nicht jedes KI-Bild braucht ein Label. Die weniger gute: Wo eine Kennzeichnung nötig ist, reicht ein Hinweis im Fließtext nicht.
Kurz zusammengefasst
- Kennzeichnungspflichtig sind nur fotorealistische KI-Bilder mit Täuschungswirkung, nicht jede KI-Bearbeitung
- Freistellen, Hintergrundkorrektur und Retusche bleiben in der Regel kennzeichnungsfrei
- Die Kennzeichnung muss im Bild selbst stehen, nicht im Beschreibungstext
- Hauptbild: nur echte Produktfotos. KI-Lifestyle-Bilder gehören mit Label in die Galerie
- Alte Bilder vor dem 2.8.2026 müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden – außer sie werden neu hochgeladen
Kommentar schreiben