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Die stille Katastrophe für kleine Shops: EmpCo

Veröffentlicht: 18.08.2026
imgAktualisierung: 18.08.2026
Geschrieben von: Tim Arlt
Lesezeit: ca. 4 Min.
18.08.2026
img 18.08.2026
ca. 4 Min.
Besorgte Person prüft Paket und Produktunterlagen mit Lupe am Schreibtisch neben Laptop und weiteren Paketen.
KI
Ab September 2026 gilt EmpCo – und plötzlich ist unklar, was überhaupt als Umweltaussage zählt. Eine Kolumne.


Diese Woche habe ich mich mal wieder in die Lage eines mittelständischen Online-Händlers versetzt. 40 Mitarbeitende, sagen wir Rucksäcke und Taschen, kein eigenes Rechtsteam, keine Nachhaltigkeitsabteilung – so wie ein großer Teil unserer Mitglieder eben aufgestellt ist. Und ich habe mir die Frage gestellt: Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie eigentlich konkret für mein Marketing?

Zur Einordnung: Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) ist beschlossene Sache und in Deutschland ins UWG übernommen. Die neuen Regeln gelten ab dem 27. September 2026. Anders als bei anderen EU-Vorhaben liegt hier also nichts auf Eis: Das kommt.

Die Kernfrage lautet: Darf ich das so sagen?

EmpCo setzt bei der Sprache an. Pauschale Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ sind künftig grundsätzlich verboten, wenn dahinter keine nachweislich herausragende Umweltleistung steht. Auch selbst gebastelte Nachhaltigkeitssiegel werden stark eingeschränkt.

Ein Beispiel aus meinem gedachten Rucksack-Shop: „Umweltfreundlicher Rucksack“ – das geht ab September nicht mehr, jedenfalls nicht ohne belastbaren Beleg für eine herausragende Leistung.

Schreibe ich dagegen konkret „Der Stoff dieses Rucksacks besteht zu 70 % aus recyceltem Polyester“, bewege ich mich auf sicherem Terrain. Konkrete Aussagen sind nicht automatisch verboten; sie müssen nur stimmen und im Zweifel belegbar sein, wie im Wettbewerbsrecht ohnehin üblich.

Das klingt erstmal überschaubar. Für einen Mittelständler mit fünf Leuten im Marketing und ohne Rechtsabteilung ist es das aber nicht ganz.

Das eigentliche Problem: Was ist überhaupt eine „umweltbezogene Aussage“?

Und hier liegt für mich der Punkt, der in der öffentlichen Debatte zu kurz kommt. Bevor ich mich überhaupt fragen kann, ob eine Aussage belegt ist, muss ich erst einmal erkennen, dass ich gerade eine Umweltaussage treffe.

„Umweltfreundlich“ ist offensichtlich. Aber wie ist es mit:

  • „Langlebig verarbeitet“ – ist das eine Umweltaussage, weil Langlebigkeit Ressourcen schont? Oder einfach nur eine Qualitätsaussage?
  • „Aus Naturmaterialien“ – Umweltclaim oder Materialbeschreibung?
  • „Reduziert Abfall in der Verpackung“ – eindeutig ein Umweltclaim, aber wie streng?
  • „Pflegeleicht und langlebig, spart also Neukäufe“ – klingt nach Servicehinweis, könnte aber ebenfalls unter die neuen Regeln fallen.

Für einen Konzern mit Rechtsabteilung ist das eine Frage, die man einmal grundsätzlich klärt und dann in Leitlinien für die Marketingabteilung gießt. Für meinen fiktiven Mittelständler bedeutet das: Jeder einzelne Produkttext, jede Shop-Beschreibung, jeder Instagram-Post, jede Amazon-Bulletpoint-Liste muss durchforstet werden – und bei jedem Satz steht im Zweifel die Frage im Raum: Ist das jetzt ein Umweltclaim oder nicht?

Warum das mehr Aufwand macht, als man zunächst denkt

Der eigentliche Zeitfresser ab September wird deshalb wohl nicht die einzelne Rechtsfrage sein, sondern die schiere Menge an Content, die überprüft werden muss. Jahre an Produktbeschreibungen, Newslettertexten, Social-Media-Postings und Kategorieseiten – überall können sich Formulierungen eingeschlichen haben, die früher niemand als Umweltaussage verstanden hätte und die jetzt plötzlich relevant werden.

Dazu kommt die Unsicherheit bei neuen Texten: Schreibt das Marketing „schont Ressourcen“, ohne dass das jemand rechtlich eingeordnet hat, entsteht ein Risiko, das erst auffällt, wenn ein Wettbewerber oder ein Verband abmahnt.

Und wie geht's den Einzelunternehmen?

Am härtesten trifft es dabei eigentlich nicht meinen fiktiven 40-Personen-Betrieb, sondern die One-Man- und One-Woman-Shows unter unseren Mitgliedern. Wer allein den Laden schmeißt, macht Einkauf, Versand, Kundenservice, Buchhaltung und eben auch das Marketing selbst – und muss sich jetzt zusätzlich noch fragen, ob die eigene Produktbeschreibung vom letzten Jahr plötzlich ein Umweltclaim ist. Es gibt niemanden, der mal eben „das Marketing zur Prüfung schickt“, weil man selbst das Marketing ist. Rechtsberatung einholen, alte Texte sichten, neue Formulierungen finden – das läuft alles nebenbei, meistens abends, neben dem eigentlichen Tagesgeschäft. Genau diese Unternehmer:innen haben am wenigsten Zeit, sich mit sowas zu beschäftigen, und tragen das Risiko trotzdem ganz allein.

Mein Fazit

Anders als bei den strengeren Vorabprüfungspflichten, die ursprünglich zusätzlich diskutiert wurden, bleibt es bei EmpCo bei der klassischen nachträglichen Kontrolle über das Wettbewerbsrecht – niemand muss vorab einen Gutachter einschalten, bevor er eine Umweltaussage veröffentlicht. Das ist die gute Nachricht.

Die weniger gute Nachricht: Genau weil es keine klare Vorabprüfung und keine feste Liste erlaubter oder verbotener Formulierungen gibt, liegt die Verantwortung, den eigenen Content richtig einzuschätzen, komplett beim Unternehmen selbst. Und diese Einschätzung fällt leichter, wenn man wie ein Konzern eine Rechtsabteilung hat, die sich nur mit sowas beschäftigt – und schwerer, wenn Marketing, Chef und vielleicht noch der externe Anwalt sich gemeinsam durch Jahre an Content-Archiven arbeiten müssen.

Mein Rat für diese Woche: Wer noch nicht angefangen hat, seine bestehenden Texte zu sichten, sollte das jetzt tun. Nicht, weil die Regeln unfair wären – Schutz vor Greenwashing ist grundsätzlich richtig –, sondern weil die Zeit bis September kürzer ist, als man denkt.

Veröffentlicht: 18.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 18.08.2026
Lesezeit: ca. 4 Min.
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Tim Arlt

Tim Arlt

Händlerbund-CEO

KOMMENTARE
18 Kommentare
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Empco Irrer
23.08.2026

Antworten

Nunja, es sind ja auch Begriffe wie BPA-Frei oder der ganze FSC Wahnsinn ... seit Wochen sind meine MA dran alles entsprechend zu ändern ...
Redaktion
24.08.2026
„BPA-frei" wäre eine reine Sicherheitsaussage, keine Umweltaussage – daran ändert sich nichts. FSC ist ein anerkanntes Siegel mit echter Prüfstelle dahinter, genau solche Siegel will EmpCo ja gerade von Fantasiesiegeln unterscheiden – dürfte also unproblematisch bleiben. Der eigentliche Kern der Reform trifft eher pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich" ohne konkreten Bezug und selbst gebastelte Siegel ohne Prüfstelle. Die Zeit deiner MA wäre also vermutlich woanders besser investiert.
Heidi
22.08.2026

Antworten

Was darf man denn noch über ein Produkt sagen und nicht? Bei Wolle habe ich vom Hersteller eine Zertifizierung. Die Wolle ist muselungfrei laut Hersteller und Etikett. Darf man diese Angaben nennen? Diesen in der EU ist wohl langweilig
Redaktion
24.08.2026
Verständliche Frustration – aber genau die Fragen sind ja der Grund, warum wir dazu schreiben. Bei „mulesingfrei" läge der Fall vermutlich etwas anders als bei „Naturhaar". Es handelt sich dabei in erster Linie um eine Aussage zum Tierwohl, nicht primär um eine Umweltaussage im engeren Sinne – EmpCo zielt aber speziell auf ökologische und teils soziale Nachhaltigkeitsaussagen ab, und „Nachhaltigkeitssiegel" werden dabei bewusst weiter gefasst als nur Umwelt. Deshalb würde vermutlich unterschieden werden müssen: Wird „mulesingfrei" als reine Textangabe verwendet, gestützt auf die Herstellerangabe, würde das wohl weiterhin unter die klassischen, schon länger geltenden Regeln zu irreführender Werbung fallen: Die Aussage müsste zutreffen und im Streitfall belegbar sein – neu wäre das eigentlich nicht. Anders könnte es aussehen, wenn dafür ein eigenes Siegel oder Logo verwendet würde, das nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruht. Dann könnte das eher unter die neuen, strengeren Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel fallen. Die reine Herstellerangabe als Fließtext dürfte also der unkritischere Fall sein als ein eigenes Prüfsiegel dazu.
Robert
22.08.2026

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Es sind nicht nur die Green Claims in den Beschreibungstexten des Onlinehandels die ab September verboten sind, es sind auch die Produktsticker, die Hangtagd und die Produktverpackungen, die solche Kennzeichnungen tragen, die nicht mehr rechtskonform sind und zu verschwinden haben. Schon mal dran gedacht, den Druck an die Lieferanten weiterzugeben?
Jen
22.08.2026

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Ich kann nur noch lachen. Ich schließe eh meinen Shop und melde mein Unternehmen ab, das steht fest. Ich will und kann diesen Zirkus nicht mehr mitmachen (als nebenberufliche Unternehmerin). Was ich ironisch finde, ist, dass die Politik ohne Ende Versprechen geben darf und mit sowas "Werbung" macht wie "Bürokratieabbau" , "Stärkung des Mittelstandes" und "Wettbewerbsfähigkeit"... Ist das denn eigentlich erlaubt? Sind ja schließlich auch Aussagen, die z.T. nicht belegbar sind... Und am Ende stehen in allen Posts, Produkttexten und Shops nur noch" Hier könnte ein schöner Text stehen... darf ich aber nicht, daher hier nur die unemotionale und stupide Aufzählung der relevanten Punkte, damit ich rechtlich sauber bin." Ich setz dann Mal wieder die Clownsnase ab und beschäftige mich damit, was ich bei der Schließung eines Unternehmens beachten muss...
D. Klonikowski
21.08.2026

Antworten

Im Artikel steht: „Aus Naturmaterialien“ – Umweltclaim oder Materialbeschreibung? Genau hier bin ich schon bei einem ganz konkreten Problem. Ich handle mit Produkten deren Inhalt aus hygienisch reinen, verschiedenen Haaren von unterschiedlichen Tieren stammt. Das bezeichnen wir schon seit Jahren als "Naturhaar". Ist dies nach der neuen Richtlinie eine Umweltaussage oder eine Materialbeschreibung? In meinem Verständnis ist das ganz eindeutig eine Beschreibung und müsste erlaubt sein. Oder ist dieses Wort schon eine zu allgemeine Beschreibung? Oder müssen dies Prozentangaben unterstützen. Dies kann ich jedoch als Händler gar nicht leisten. Noch nicht einmal der Hersteller kann das, denn jede einzelne Produktions-Charge ich anders in der Zusammensetzung, um einen bestimmten Haar-Farbton zu erzielen. Deshalb war für uns das Wort "Naturhaar" die ehrlichste und faktisch richtige Bezeichnung. Über einen Kommentar seitens der Redaktion wäre ich sehr dankbar.
Redaktion
24.08.2026
Vielen Dank für die spannende Nachfrage – das ist genau der Grenzfall, den wir im Artikel meinten! „Naturhaar“ wäre in erster Linie eine Materialbeschreibung – sie grenzt das Produkt von synthetischem Kunsthaar ab und beschreibt, woraus es besteht. Das würde dafürsprechen, dass es sich um keine Umweltaussage im Sinne von EmpCo handelt, sondern um eine sachliche Produkteigenschaft, ähnlich wie „Echtleder“ oder „reine Baumwolle“. Der Knackpunkt wäre aber das Wort „Natur-“: Begriffe mit „Natur-“ oder „natürlich“ werden in der Werbung schon länger kritisch gesehen, weil Verbraucher damit oft unbewusst eine positive Umwelt- oder Gesundheitskonnotation verbinden könnten – auch wenn das gar nicht die Absicht der Aussage ist. Genau das würde EmpCo zusätzlich relevant machen: Es käme nicht nur darauf an, was gemeint ist, sondern auch darauf, wie ein durchschnittlicher Verbraucher die Aussage verstehen würde. Unsere Einschätzung: Solange „Naturhaar“ ausschließlich zur Abgrenzung von Kunsthaar verwendet würde und keine zusätzliche Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage mitschwingen würde (also kein „nachhaltiges Naturhaar“ o. Ä.), dürfte das Risiko überschaubar sein. Eine Garantie lässt sich dafür allerdings nicht geben – gerade weil es zu dieser Art Grenzfall noch keine Rechtsprechung gibt.
J.Herold
19.08.2026

Antworten

Sehr hilfreich wäre es, wenn der Händlerbund sich dafür einsetzen würde , dass Abmahnungen nicht mehr so einfach durchzuführen wären.
Redaktion
20.08.2026
Die Sorge vor Abmahnungen, gerade bei komplexen Vorgaben wie der EmpCo, verstehen wir vollkommen. Damit Sie beim Thema Nachhaltigkeit auf der sicheren Seite sind, halten wir mit unseren Leitfäden und unserem rechtlichen Abmahnschutz den Rücken frei (https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/empco-richtlinie) Viele Grüße, die Redaktion
M.Jagielska
19.08.2026

Antworten

Vielleicht begreifen so langsam auch noch ein paar mehr Handeltreibende, dass die aktuelle Politik und das Gerede von mehr Wettbwerbsfähigkeit in Verbindung mit der Globalisierung vor allem den Großkonzernen dient. In einer digitalisierten und globalisierten Welt werden wir in Zukunft nicht mehr nur um unser eigenes, heimisches Lagerfeuer sitzen können, kluge Politik würde vielleicht auf ökologische und soziale Standards bei Waren und Dienstleistungen wertlegen. Mittelfristig wird die aktuelle Politik mit ihrer Fixierung auf Markt und Wettbewerb zu immer mehr Marktmacht von einigen "Big Playern" führen und der Mittelstand, der den Laden eigentlich am Laufen hält, hat das Nachsehen.
Karl Ranseier
19.08.2026

Antworten

Es wäre recht einfach, den Ball zurückzuspielen: Das Amt, dass sich diesen Schmarrn ausgedacht hat, muss eine Liste mit verbotenen Begriffen und Formulierungen vorlegen. Dann kann ich KI über meine Seite laufen lassen und bekomme das in erträglichem Rahmen hin. Oder: man lässt solchen Humbug einfach von vornherein bleiben.
Sjaak
19.08.2026
Richtig, ich sehe das ähnlich. Es sollte eine Liste geben, die genau festlegt, welche Wörter, Begriffe und Formulierungen verboten sind. Ohne diese Liste weiß man nicht, wann man einen „Verstoß“ begeht. Noch besser: Man lässt den Unsinn einfach weg.
PS
19.08.2026

Antworten

Viele unserer Zutaten und Verpackungen sind zertifiziert oder mit Umwelt- und Sozialprogrammen verbunden. Das bezahlen wir beim Einkauf mit – und letztlich auch unsere Kundinnen und Kunden. Doch wenn jede Aussage darüber genau belegt, abgegrenzt und rechtlich geprüft werden muss, wird die Kommunikation gerade für kleine Unternehmen schnell zum zusätzlichen Kosten- und Abmahnrisiko. Wir entscheiden uns trotzdem weiterhin für verantwortungsvollere Lieferketten. Die Frage ist nur: Wie lange lohnt sich dieser Mehraufwand noch, wenn wir unseren Kundinnen und Kunden kaum erklären können, wofür sie eigentlich mehr bezahlen? Eine ausgesprochen europäische Art, Nachhaltigkeit zu fördern.
volker schnabel
19.08.2026

Antworten

die kleinen will man ja gar nicht mehr haben, das ist groß angelegt....es soll nur noch die großen geben...und so nach und nach bekommt man die kleinen vom Markt.So ganz unscheinbar mit Mini Auflagen Und keiner merkt es, erst wenn nur noch die großen da sind 1984 lässt grüßen
cf
19.08.2026

Antworten

Und die Welt wäre für alle so viel einfacher, wenn man Mitbewerber einfach mit einer freundlichen E-Mail auf einen (vermeintlichen) Verstoß hinweisen würde und nicht sofort mit kostenpflichtigen Abmahnungen gewedelt wird. Wir machen uns unsere Branche damit nur selber kaputt, weil niemand dem nächsten den sprichwörtlichen "Dreck unter den Nägeln" gönnt. Sehr schade, dass die Menschen nicht langsam erkennen, dass das nur eine Manipulation der Gesetzgebung ist, weil sie selber nicht mehr alle ihre teils sinnlosen Regeln überwachen können....
Julius Zwanzig
21.08.2026
Wäre wirklich schön, wenn sich Konkurrenten nicht abmahnen würden sondern nur darauf hinweisen würden. Ist einfach schade, wie egoistisch der Mensch ist und dass er es nicht mal schafft, von seinem Tunnelblick wegzuwenden und auch seine Mitmenschen zu sehen, beziehungsweise die Unternehmen, die unter diesen Gesetzen und nutzlosen Abmahnungen leiden. LG Julius Zwanzig
Bert
24.08.2026
Es sind ja nicht die Mitbewerber die Abmahnen, sondern die Geldruckmaschine Wettbewerbshüter... Mein Vorschlag: Alle Abmahner dürfen in Zukunft den Händler für 10 Euro Gebühr auf Verstöße hinweisen. Wenn der nicht reagiert, Abmahnung möglich. Schon wäre das Problem gelöst.