Ab August gelten die neuen Regeln der Verpackungsverordnung (PPWR). Händler, die EU-weit versenden, brauchen dann einen Bevollmächtigten pro Land. Gemeinsam mit Interzero bietet der Händlerbund bald einen Service an, der sich um den Bevollmächtigten in jedem Land kümmert. Interessierte Händler können sich bereits kostenlos vorab eintragen, um informiert zu werden, sobald das Produkt zur Verfügung steht.
Wir finden einen Bevollmächtigten für jedes Land
Auch wenn die neue Verpackungsverordnung eigentlich für eine harmonisierte Lösung innerhalb der EU sorgen sollte, wird es an vielen Punkten für Händler:innen komplizierter. Wer seine Ware EU-weit anbietet, braucht bald voraussichtlich für jeden Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten. Viele Händler sind mit dieser Pflicht überfordert, da bisher unklar ist, wie man einen solchen Bevollmächtigten findet. Vereinzelte Dienstleister sind teuer und schwer zu finden.
Der Händlerbund bietet künftig zusammen mit Interzero eine Komplettlösung für Händler an, die international versenden. Wir checken, wie viel du in welches Land versendest und welche Regeln dahingehend eingehalten werden müssen. Gemeinsam mit Interzero wird dann für jedes Land ein Bevollmächtigter gestellt.
Einheitliche Lösung für alles zum transparenten Preis
Wir bieten dir eine einheitliche Lösung an, damit du in jeden EU-Mitgliedsstaat rechtssicher versenden kannst. Händlerbund Mitglieder erhalten dabei einen exklusiven Rabattvorteil.
Lasse dich jetzt kostenlos vormerken und erfahre als Erstes von unserem Angebot.
Trage hier deine E-Mail-Adresse ein und lasse dich direkt informieren!
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Wichtig ist dabei aber auch die Einordnung: Bestehende Gesetze oder Gerichtsentscheidungen lassen sich nicht einfach „wegklagen“. Sammelklagen, wie man sie vielleicht aus anderen Ländern kennt, sind für Unternehmen in Deutschland in dieser Form nicht vorgesehen.
Natürlich bemühen wir uns auch im Austausch mit unseren Kontakten und Ansprechpartnern darum, Verständnis für die Herausforderungen von Händlern zu schaffen und auf Probleme aufmerksam zu machen. Viele Entscheidungen werden allerdings lange im Voraus getroffen oder stehen bereits fest, bevor sie in der Praxis wirklich spürbar werden.
Unsere Möglichkeiten liegen deshalb vor allem darin, Probleme sichtbar zu machen, Reichweite zu schaffen und öffentlich auf praxisferne Regelungen aufmerksam zu machen. Gleichzeitig versuchen wir, möglichst unkomplizierte und bezahlbare Lösungen anzubieten – gerade auch für kleine Unternehmen, die zusätzliche Belastungen oft am stärksten spüren.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Was wir tun können – und auch tun – ist:
--> frühzeitig über neue Pflichten und Risiken informieren,
--> Probleme und Kritik öffentlich sichtbar machen,
--> unsere Reichweite nutzen, um auf praxisferne Regelungen aufmerksam zu machen,
--> und vor allem möglichst unkomplizierte Lösungen schaffen, mit denen Händler die Anforderungen rechtssicher umsetzen können.
Denn am Ende brauchen Händler nicht nur Kritik an neuen Vorgaben, sondern vor allem praktikable Unterstützung im Alltag.
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben