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Fender mahnt ab – und der Händlerbund kann helfen

Veröffentlicht: 22.06.2026
imgAktualisierung: 22.06.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
22.06.2026
img 22.06.2026
ca. 2 Min.
Weiße E-Gitarre vor schwarzem Hintergrund, teilweise sichtbar mit Saiten, Tonabnehmern und Reglern.
hadzi3 / Depositphotos.com
Eine Abmahnwelle trifft den Musikinstrumentenhandel. Wer E-Gitarren im Strat-Design verkauft, sollte jetzt handeln.


Eine Abmahnwelle rollt durch den Musikinstrumentenhandel: Fender Musical Instruments Corporation geht gegen Händler vor, die E-Gitarren im Stratocaster-Design vertreiben. Grundlage ist ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Dezember 2025, das der Korpusform der Stratocaster urheberrechtlichen Schutz zuspricht – mit weitreichenden Konsequenzen für alle, die entsprechende Gitarren im Sortiment haben.

Was steckt hinter den Abmahnungen?

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die von Leo Fender 1954 entworfene Korpusform der Stratocaster ein urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst ist – vergleichbar mit der Birkenstock-Sandale, über die der BGH Anfang 2025 ähnlich geurteilt hatte. Wer eine Gitarre mit dieser Form vertreibt, ohne Fenders Zustimmung zu haben, verletzt demnach das Urheberrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gitarre einen anderen Markennamen trägt oder eine andere Farbe hat. Die Form allein ist das Problem.

Betroffen sind Händler, die solche Gitarren über ihren Online-Shop, Amazon, Ebay oder andere Plattformen anbieten – unabhängig davon, ob sie die Instrumente selbst importiert oder über einen Zwischenhändler bezogen haben.

Was tun bei einer Abmahnung?

Wer ein entsprechendes Schreiben von Bird & Bird LLP im Briefkasten hat, sollte nicht vorschnell reagieren. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne sie vorher prüfen zu lassen, kann teuer werden – die darin enthaltenen Formulierungen binden langfristig und gehen oft über das hinaus, was rechtlich tatsächlich geschuldet ist.

Was viele Händlerbund-Mitglieder nicht wissen: Die Abmahnhilfe ist nicht auf wettbewerbsrechtliche Fälle beschränkt. Auch urheberrechtliche Abmahnungen wie diese werden von unseren Rechtsexperten geprüft und bearbeitet – in den Mitgliedspaketen, in denen die Abmahnhilfe enthalten ist, ohne zusätzliche Kosten.

Alle Informationen dazu sowie den direkten Weg zur Abmahnhilfe findest du hier.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 22.06.2026
img Letzte Aktualisierung: 22.06.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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