Es könnte so schön sein in unserer EU: einheitliche Regeln im Binnenmarkt, die den grenzüberschreitenden Warenverkehr erleichtern. Kein Klein-Klein mit 27 verschiedenen nationalen Vorschriften, sondern eine klare Linie für alle. Mit der EU-Verpackungsverordnung zeigt die EU gerade eindrucksvoll, dass man mit „einheitlichen Regeln“ auch das genaue Gegenteil erreichen kann.
Darum geht's: ein Bevollmächtigter in jedem Zielland
Am 12. August 2026 tritt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. Wer Waren in ein anderes EU-Land verschickt, muss die Verpackungen dort registrieren und lizenzieren – das war im Grunde auch bisher schon so. Neu ist, dass es dafür jetzt ein EU-weit einheitliches Regelwerk gibt, statt 27 nationaler Alleingänge.
So weit, so vernünftig. Der Haken steckt im Kleingedruckten: Wer in einen anderen EU-Staat versendet, braucht dort künftig einen Bevollmächtigten, der sich um die Erfüllung der Pflichten kümmert. Und zwar unabhängig davon, wie viel man dorthin verschickt. Es gibt keine Mindestmenge, keine Ausnahme für kleine Betriebe. Die Pflicht gilt ab dem ersten Paket.
Hohe Kosten, wenig Nutzen
Um zu verstehen, warum das für viele kleine und mittelständische Online-Händler zur echten Belastung wird, muss man wissen, wie diese ihre Waren typischerweise anbieten: Für die meisten ist Deutschland das Hauptabsatzland. Versand ins EU-Ausland wird zwar angeboten, ist aber oft eher „Beifang“ als echtes Standbein – der Großteil der Pakete bleibt im Inland, ins Ausland gehen vergleichsweise wenige.
Trotzdem kostet ein Bevollmächtigter pro Zielland mehrere hundert Euro im Jahr. Und zwar unabhängig davon, ob er fünf, fünfzig oder fünfhundert Pakete für ein Unternehmen registriert und lizenziert – der Grundbetrag fällt so oder so an. Ein Beispiel: Ein Händler, der in fünf EU-Länder verschickt, zahlt schnell mehrere tausend Euro im Jahr allein für Bevollmächtigte – bei vielleicht wenigen Dutzend Paketen pro Jahr. Das rechnet sich hinten und vorne nicht.
„Dann lasse ich das eben bleiben“
Die logische Konsequenz: Viele werden den grenzüberschreitenden Versand zum Stichtag schlicht einstellen. Nix da freier Warenverkehr. Der Binnenmarkt erfährt damit eine spürbare Schwächung – denn was am Ende bleibt, sind „die Großen“, die sich die Bevollmächtigten leisten können oder ohnehin schon Niederlassungen in den jeweiligen Ländern haben. Der grenzüberschreitende Handel konzentriert sich damit mehr und mehr auf wenige große Player.
Zur Einordnung: Als 2018 die Geoblocking-Verordnung in Kraft trat, rechtfertigte man das Verbot von Geoblocking damit, Händler zu ermutigen, über die Grenzen ihres eigenen Landes hinaus zu handeln. Bei der EU-Verpackungsverordnung entsteht eher der Eindruck, das Gegenteil sei die Intention.
Immerhin: Die EU-Kommission hat selbst vorgeschlagen, die Bevollmächtigten-Pflicht bis 2034 auszusetzen – der Vorschlag liegt aktuell im Parlament und bei den Mitgliedstaaten zur Diskussion, eine Entscheidung steht noch aus. Sollte die Aussetzung kommen, wäre zumindest dieser Teil der Belastung erst einmal vom Tisch. Bis dahin gilt: Wer grenzüberschreitend verschickt, sollte den 12. August 2026 im Ernstfall einplanen – und nicht darauf wetten, dass Brüssel rechtzeitig zurückrudert.
Tim Arlt
Händlerbund-CEO
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Gerade die aktuelle Verpackungsthematik ist ein gutes Beispiel dafür: Durch unsere Berichterstattung wurde das Thema auch von weiteren Medien aufgegriffen und einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht. Seit Kurzem arbeiten wir außerdem mit dem Bundesverband Onlinehandel (BVOH) zusammen, um den Interessen des Online-Handels noch mehr Gehör zu verschaffen.
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Uns geht es vielmehr darum, Händlern eine rechtssichere Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, von der wir wissen, dass sie sich darauf verlassen können. Wer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen muss, soll dies möglichst unkompliziert und mit einem verlässlichen Partner tun können.
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