Ab dem 27. September 2026 wird es ernst: Alle B2C-Online-Händler sind gesetzlich verpflichtet, ein Gewährleistungslabel bereitzustellen. Wer Verträge mit Verbrauchern schließt, muss künftig transparent über die gesetzliche Gewährleistung informieren – und zwar in klar vorgegebener Form.

Passend dazu steht das offizielle EU-Gewährleistungslabel ab sofort kostenlos im HB Marketplace zum Download bereit.

Neue Informationspflicht ab September 2026

Die Verpflichtung geht auf neue europäische Vorgaben zurück. Ziel ist es, Verbraucher:innen verständlich und einheitlich über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu informieren. Für Händler bedeutet das: zusätzliche Transparenzpflichten – und damit auch Anpassungsbedarf im Shop.

Das Label muss ab dem 27.09.2026 bereitgestellt werden, sobald sich ein Angebot an Verbraucher richtet. Betroffen sind damit praktisch alle klassischen B2C-Online-Shops.

Kostenloses Gewährleistungslabel für Online- und stationären Handel

Die Vorlage enthält das offizielle Gewährleistungslabel in deutscher Sprache und kann direkt im Online-Shop eingebunden werden. Zusätzlich steht im Downloadordner eine druckfähige Version zur Verfügung, sodass das Label auch im stationären Handel eingesetzt werden kann.

Für Shops bietet die Vorlage damit:

  • Erfüllung der neuen gesetzlichen Informationspflicht
  • rechtssichere und einheitliche Darstellung der Gewährleistung
  • Transparenz gegenüber Verbraucher:innen
  • kostenfreien Download im HB Marketplace

So muss das Gewährleistungslabel im Shop eingebunden werden

Das Gewährleistungslabel muss ab dem 27.09.2026

  • unverändert
  • hervorgehoben
  • leicht erkennbar
  • verständlich
  • in Farbe
  • und vor Vertragsschluss

bereitgestellt werden.

Wichtig: Das Label ist als vollständiges Informationselement darzustellen. Eine verkürzte, verschachtelte oder erst nach Klick sichtbare Lösung (z. B. per Link oder Mouse-over) ist nach dem Wortlaut der Verordnung nicht vorgesehen. Händler sollten daher aus Gründen der Rechtssicherheit davon ausgehen, dass das Gewährleistungslabel unmittelbar und vollständig sichtbar sein muss.

Geeignete Platzierung im Shop

In Betracht kommen insbesondere:

  • die Produktdetailseite oder
  • ein klar gekennzeichneter Bereich im Check-out vor Abschluss der Bestellung

Entscheidend ist, dass Verbraucher:innen die Information zwingend vor Abgabe ihrer Bestellung vollständig zur Kenntnis nehmen können.

Frühzeitig umsetzen und Abmahnrisiken vermeiden

Auch wenn die Pflicht erst ab Ende September 2026 greift, empfiehlt es sich, die Umsetzung frühzeitig einzuplanen. Neue gesetzliche Informationspflichten sind erfahrungsgemäß ein beliebtes Einfallstor für Abmahnungen.

Mit dem kostenlosen Gewährleistungslabel können Händler die Anforderungen rechtzeitig und unkompliziert erfüllen.

>> Hier downloaden <<