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Ebay informiert über Widerrufsbutton: Das ist zu tun!

Veröffentlicht: 10.06.2026
imgAktualisierung: 10.06.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
10.06.2026
img 10.06.2026
ca. 1 Min.
Ebay
Erstellt mit KI
Ab dem 19. Juni 2026 muss der Widerrufsbutton eingebunden werden. Ebay informiert nun seine Nutzer:innen.


Ab dem 19. Juni 2026 sind Händler:innen verpflichtet, einen Widerrufsbutton in ihrem Shop anzubieten. Ebay hat nun seine Verkäufer:innen darüber aufgeklärt, wie die Lösung rechtssicher auf dem Marktplatz umgesetzt werden kann. Der Button selber wird von Ebay automatisch eingeführt. Händler:innen müssen nur die Rechtstexte anpassen. 

Achtung: Viele Ebay-Verkäufer haben in den letzten Tagen eine E-Mail von Ebay erhalten, die für Verwirrung gesorgt hat. Darin wurden sie aufgefordert, ihre Widerrufsbelehrung zu aktualisieren und einen Link zur neuen Ebay-Hilfeseite aufzunehmen. Wer die aktuellen Rechtstexte des Händlerbundes hat, muss hier nichts unternehmen.

Rücknahmebedingungen müssen aktualisiert werden

Damit über die Widerrufsbedingungen richtig aufgeklärt wird, müssen die Rücknahmebedingungen aktualisiert werden. Dazu müssen Händler:innen unter Angebote > Rahmenbedingungen > Rücknahmebedingungen > Bearbeiten die Widerrufsbelehrung aktualisieren. 

Händlerbund-Mitglieder bekommen neue Rechtstexte

Händlerbund-Mitglieder bekommen am 16. Juni 2026 die neue Ebay-Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt. Wir empfehlen, die Aktualisierung im Ebay-Konto erst mit den neuen Rechtstexten vorzunehmen. Sobald die Rechtstexte zur Verfügung stehen und die Rücknahmebedingungen aktualisiert wurden, sind Ebay-Händler:innen rechtssicher bezüglich der neuen Regeln zum Widerrufsbutton.

Hinweis

In einer älteren Version des Artikels sprachen wir davon, dass die Anpassung vorgenommen werden muss, damit der Button richtig angezeigt wird. Das ist nicht der Fall. Der Button wird von Ebay automatische eingeführt, Händler:innen müssen allerdings ihre Rechtstexte anpassen. 

Veröffentlicht: 10.06.2026
img Letzte Aktualisierung: 10.06.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
31 Kommentare
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Ralf
22.06.2026

Antworten

Die neuen Texte zur Widerrufsbelehrung lassen sich über eBay nicht einfügen, wenn man auf den link klickt wird man auf diese Seite weitergeleitet "Rahmenbedingungen für Ihre Angebote verwalten" Bitte um Unterstützung
Redaktion
23.06.2026
Wir haben hier noch einmal eine Anleitung hinterlegt. Bei Fragen bitte an unseren Kundenservice wenden: https://ohn.haendlerbund.de/haendlerbund-news/neue-widerrufsbelehrung-ebay-einbauen
Simeon
19.06.2026

Antworten

Hallo, Mich würde ebenfalls interessieren, welche konkreten Änderungen der Händlerbund in den neuen eBay-Rechtstexten vorgenommen hat. Laut der Information von eBay soll ab dem 19.06.2026 auf die neue Online-Widerrufsfunktion bzw. den Widerrufs-Button hingewiesen werden. Ich habe daher heute die aktuellen Händlerbund-Rechtstexte für eBay neu heruntergeladen und eingespielt. Allerdings konnte ich weder in der Widerrufsbelehrung noch im Muster-Widerrufsformular einen Hinweis auf einen Widerrufs-Button oder eine Online-Widerrufsfunktion finden. Hat jemand die vorherige und die aktuelle Version der Händlerbund-Texte bereits verglichen und kann sagen, welche Passagen geändert wurden? Oder ist der Händlerbund der Auffassung, dass die Umsetzung ausschließlich technisch durch eBay erfolgt und deshalb keine Anpassung der Widerrufsbelehrung erforderlich ist? Vielen Dank vorab für eure Erfahrungen.
Redaktion
23.06.2026
Die Texte müssen auch bei Ebay entsprechend angepasst werden: https://ohn.haendlerbund.de/haendlerbund-news/neue-widerrufsbelehrung-ebay-einbauen
Sigi
19.06.2026

Antworten

Die neue Texte von Händlerbund zu Widerrufsbeleherung bei ebay unter Rechtstexte gespeichert, keinerlei Auswirkungen auf Texte bei laufenden Angeboten. wo genau müssen die Texte gespeichert werden, damit sie auf laufende Angebote auswirken? neurdings können auch an an einer weitetern Stelle (Rücknahmen mit dem von ebay empfohlenen Link) die Widerrufstexte bei ebay gespeichert werden, entsprechende Anfrage von gestern nicht veröffentlicht und nicht beanwortet.
Redaktion
23.06.2026
Wir haben hier noch einmal eine Anleitung hinterlegt. Bei Fragen bitte an unseren Kundenservice wenden: https://ohn.haendlerbund.de/haendlerbund-news/neue-widerrufsbelehrung-ebay-einbauen
Lena
19.06.2026

Antworten

Hallo zusammen, ich habe soeben die aktuellen Rechtstexte bzw. die Widerrufsbelehrung von eBay neu heruntergeladen und eingespielt. In der E-Mail von eBay steht, dass ab dem 19.06.2026 zusätzlich auf die neue Online-Widerrufsfunktion (Widerrufs-Button) hingewiesen werden muss. Allerdings finde ich in den neu heruntergeladenen eBay-Texten keinerlei Hinweis auf diese neue Möglichkeit. Woher kann ich erkennen, ob es sich tatsächlich bereits um die aktualisierten Texte handelt? Müsste dort nicht ausdrücklich etwas zur neuen Online-Widerrufsfunktion bzw. zum Widerrufs-Button stehen? Wie handhabt ihr das? Habt ihr in euren aktuellen eBay-Rechtstexten einen entsprechenden Hinweis gefunden? Vielen Dank!
Redaktion
19.06.2026
Hallo Lena, Ebay sorgt gerade wirklich für etwas Verwirrung. Hier sind wir auf die Nachricht von gestern noch einmal eingegangen, also keine Panik :) Muss der Ebay-Link in die Widerrufsbelehrung? Die Antwort ist Nein
Liebe Grüße die Redaktion
Andreas
19.06.2026
Hallo, war bei mir auch so zuerst , habe dann die Rechtstexte noch einmal neu bearbeitet. Jetzt ist der Hinweis dazu erweitert und auch bei Ebay aktualisiert. Aber nach mehreren Testkäufen haben wir bei Ebay noch kein Button oder ähnliches gefunden. Viele Grüße
Robert Flachenäcker
19.06.2026

Antworten

Stand heute Morgen, 19.06.2026, 09:15 kann ich bei Ebay nirgends einen Widerrufsbutton finden.
Andreas
19.06.2026
Geht mir genau so. Wir haben mehrere Testkäufe gemacht und alles wie früher. Kein Widerrufsbutton zu finden. Viele Grüße
T.Beck
18.06.2026

Antworten

Hallo, ich habe die Rechtstexte von Ihnen jetzt aktualisiert, so wie Sie es angegeben hatten. Jetzt schreibt Ebay aber, dass ein Link http://www.ebay.de/help/account/regulatory/eu-right-of-withdrawal?id=5835 eingebaut werden soll. Was ist denn jetzt richtig? Vielen Dank. VG
Redaktion
19.06.2026
Nein, unsere Texte reichen aus: https://ohn.haendlerbund.de/haendlerbund-news-ebay-link-in-widerrufsbelehrung-nein
M. Schneider
18.06.2026

Antworten

Guten Morgen. Was ist denn mit dem Widerrufsbutton in Sachen Amazon? Habe ich da was übersehen? Grüße
Redaktion
18.06.2026
Von Amazon haben wir gar keine Info und nach unserer Kenntnis hat Amazon die Plattform-Händler bisher nicht angeschrieben. Wir gehen davon aus, dass Amazon den Widerrufsbutton einbinden wird, denn auch den Kündigungsbutton hat Amazon eingebunden. Und es ist eigentlich nich vorstellbar, dass Amazon den Widerrufsbutton verpasst.
Klaus Spindler
11.06.2026

Antworten

Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise ist wohl etwas falsch. Es gibt bei ebay dort immer noch nicht die Möglichkeit "diesen Button" zu aktivieren.
Maik
11.06.2026

Antworten

Hi, auch ich muss nochmal Fragen: was ist mit KAUFLAND & AMAZON? Ich konnte hier noch nichts finden. VG
Redaktion
11.06.2026
Hallo Maik, da gilt das gleiche. Händlerbund-Mitglieder bekommen ihre Rechtstexte rechtzeitig. Viele Grüße, die Redaktion
detlev
11.06.2026

Antworten

Habe mich gestern (10.06.) auch 2 Stunden damit auseinandergesetzt, was Ebay überhaupt meint und welcher Pfad gemeint ist, so wie angegeben gibt es den nicht. Habe ihn für mich geändert in Angebote > Rahmembedingungen > Rücknahme > [Bedingung auswählen] > Bearbeiten. Ob das so stimmt... keine Ahnung. Zumindest wenn man dort im untersten Block "Rücknahmebedingungen" etwas hineinschreibt (habe inhaltlich das geschrieben, was Ebay empfielt) und in den Angeboten auf die Bedingung verwiesen wird (Einstellungen > Rücknahmebedingungen, ggf. per gebündelt bearbeiten), dann taucht der gemachte Hinweistext in den Versanddetails ganz unten auf. Ich vermute derzeit, dass Ebay mehr gar nicht sagen wollte (?) und dass das keine Voraussetzung dafür ist, damit der Widerrufsbutton überhaupt angezeigt wird, wie von Euch im Artikel angemerkt. Das macht ja auch keinen Sinn. Zusäztzlich habe ich meinen Hinweistext auch noch unter Rechtliche Informationen des Verkäufers > Zusätzliche Angaben eingefügt. Übrigens !!! Ebay hat sein System umgestellt, indem in der Angebotserstellung nun weniger Angaben gemacht werden und statt dessen auf die Rahmenbedingungen verwiesen wird. Wenn man durchblickt, wie das funktioniert, ist das generell auch nicht schlecht; eine Versandpreisanpassung wird dadurch erheblich erleichtert. Aber !!! Meine Einstellung "30 Tage Widerruf" wurde dadurch in "1 Monat" geändert, und weil wir als aufmerksame Händlerbundleser wissen, dass eine Kollision mit den AGB ein Abmahngrund darstellt, hatte ich meinen Shop in den Urlaub schicken müssen, bis ich das Prroblem behoben hatte.
Gangolf Malsy
11.06.2026

Antworten

Von ebay kam am 09.06.26 eine Mail: •Öffnen Sie das Verkäufer-Cockpit Pro und wählen Sie Konto aus. •Gehen Sie zu Angebote > Rahmenbedingungen > Rücknahmebedingungen > Bearbeiten. •Ergänzen Sie neben den bestehenden Widerrufsoptionen wie Brief, E-Mail oder Fax die Möglichkeit für Käufer*innen, die Widerrufsfunktion „Artikel zurückgeben“ in der Kaufübersicht sowie in den Bestelldetails zu nutzen und dort den Grund „Widerruf des Vertrags“ auszuwählen. •Wählen Sie anschließend Speichern aus. ebay nennt den Link/Button also: „Artikel zurückgeben“ So habe ich das Gleich am Anfang nach der Länge der Widerrufsfrist in der Widerrufserklärung umgesetzt: Sie können die Widerrufsfunktion „Artikel zurückgeben“ in der Kaufübersicht, sowie in den Bestelldetails nutzen und dort den Grund „Widerruf des Vertrags“ auswählen.
Kai
11.06.2026

Antworten

Was macht man als Händler ohne Shop? Ich habe die von Ebay beschriebene Vorgehensweise ausprobiert, mir wird die genannte Option nicht angeboten.
Tobi
11.06.2026
Bei mir ebenfalls nicht !
Dieter
11.06.2026

Antworten

Da stimmmt etwas nicht. Unter "Angebote > Rahmenbedingungen > Rücknahmebedingungen > Bearbeiten" Gibt es keine Widerrufsfunktion „Artikel zurückgeben“ die man da einschalten könnte. Auch in der E-Mail von Ebay ist dies so falsch beschriben. Vielleicht kann man hier mal aufklären, was damit gemeint ist.
Redaktion
11.06.2026
Hallo Dieter, wir sind wieder ganz frisch mit Ebay in der Absprache, denn dein Bericht bestätigen auch viele andere Ebay-Händler. Wir geben allen Betroffenen Feedback, sobald wir mehr Infos haben. Viele Grüße, die Redaktion
Beate Kagetet
11.06.2026

Antworten

Wie schaut’s bei Etsy aus! ? Gibt es da schon Informationen
Sonja Krensel
11.06.2026

Antworten

Bekommt man dann für Etsy auch neue Rechtstexte ?
Redaktion
11.06.2026
Hallo Sonja, ja für Etsy sind auch neue Rechtstexte nötig. Allerdings hält sich der Marktplatz sehr bedeckt, weshalb der Händlerbund entsprechende Rechtstexte erst kurz vor dem Startschuss herausgibt. Viele Grüße, die Redaktion.
Markus Stadler
11.06.2026

Antworten

Wir haben gestern schon mal mit ebay telefoniert, weil der "Artikel zurückgeben" nicht zu finden ist. Unter Angebote geht es so nicht weiter und unter Rahmenbedinungen ist es nicht zu finden. Bei eBay hat man uns gesagt, dass wir Rücknahmen annehmen und damit wäre alles in Ordnung. Mal wieder Chaos pur...
Redaktion
11.06.2026
Hallo Markus, tatsächlich ist die Umsetzung auf allen Marktplätzen etwas diffus, aber wir bleiben dran, um euch eine rechtssichere Lösung zu präsentiere. Viele Grüße, die Redaktion
Martina
11.06.2026
Also ich habe das so verstanden, dass der Button erst zu sehen ist, wenn man als Käufer einen Artikel zurückgeben möchte, also nicht auf der Verkaufsseite. Sondern in Mein ebay und Käufe. Das sehen wir als Verkäufer ja nicht. Wobei ich es eigentlich so verstanden hatte, dass der Button bereits in der Kaufseite sichtbar sein muss, damit man sich nicht weiter irgendwohin durchklicken muss.
Redaktion
11.06.2026
Liebe Leser, wir verweisen auf die neuesten Informationen: Händler müssen in puncto Button gar nichts tun, der Button wird automatisch eingeblendet. Ihr müsst keine technischen Funktionen im Ebay-Verkäuferaccount aktivieren. Als Ebay-Händler müsst ihr lediglich die Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung aktualisieren. Viele Grüße, die Redaktion