Ab dem 18. August 2026 gilt die neue EU-E-Evidence-Verordnung – und obwohl der Name erstmal nach IT-Konzernen und Messenger-Diensten klingt, können auch ganz normale Online-Shops davon betroffen sein.
Worum geht's?
Ermittlungsbehörden aus anderen EU-Ländern dürfen künftig direkt bei Unternehmen digitaler Dienste Nutzerdaten anfordern – ohne den bisherigen, oft monatelangen Rechtshilfeweg über Behörden im jeweiligen Land. Das soll grenzüberschreitende Strafverfolgung beschleunigen.
Wen betrifft das?
Die Verordnung gilt breits für „Dienste der Informationsgesellschaft“ – dazu zählen unter anderem:
- Kommunikationsdienste (E-Mail, Messaging, VoIP)
- Domain- und IP-Registrierungsstellen
- Online-Marktplätze und Plattformen mit Kommunikationsfunktion
Konkret heißt das: Wer als Online-Händler ein Kundenkonto oder eine Kommentar-/Nachrichtenfunktion anbietet (z. B. auch über Kleinanzeigen oder eBay), verarbeitet potenziell relevante Daten wie Kundendaten, Kaufhistorien oder IP-Adressen – und fällt damit in den Anwendungsbereich. Der Sitz des Unternehmens spielt keine Rolle, solange Dienste in der EU angeboten werden.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Unternehmen von einer Behörde angefragt, müssen die geforderten Daten in der Regel innerhalb von 10 Tagen herausgegeben werden. In echten Notfällen (z. B. akute Gefahr für Leib und Leben) verkürzt sich die Frist auf 8 Stunden – das wird dann aber ausdrücklich als solcher gekennzeichnet.
Zusätzlich gibt es die sogenannte Sicherungsanordnung: Hier müssen Daten für 60 Tage gespeichert werden, damit die Behörde in Ruhe eine offizielle Herausgabeanordnung vorbereiten kann.
Hat man die angeforderten Daten schlicht nicht (mehr), muss man das der Behörde mitteilen – Bußgelder drohen vor allem, wenn Anordnungen ignoriert werden.
Was jetzt zu tun ist
Betroffene Unternehmen müssen sich bis zum 18.08.2026 auf der Notification-Plattform der EU registrieren: 👉 webgate.ec.europa.eu/cdb-sp-reg
Weiterführende Infos zum Anmeldeverfahren gibt es beim Bundesjustizamt.
Sandra May
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
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