Bösgläubige Markenanmeldungen auf dem Vormarsch: So schützt du dich

Veröffentlicht: 18.03.2026
imgAktualisierung: 18.03.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
18.03.2026
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Hand hält transparentes Schildsymbol mit Schriftzug „Safety First“ vor hellem Hintergrund.
jpkirakun / Depositphotos.com
Das DPMA registriert mehr bösgläubige Markenanmeldungen. Wie KI und Plattformen den Druck erhöhen.


Seit Mitte 2025 beobachtet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) einen deutlichen Anstieg sogenannter bösgläubiger Markenanmeldungen. Dahinter steckt kein klassischer Markenschutz – sondern strategisches Vorgehen im Wettbewerb.

Was bedeutet „bösgläubige Markenanmeldung“?

Von Bösgläubigkeit spricht man, wenn eine Marke nicht ernsthaft als Herkunftshinweis genutzt werden soll, sondern gezielt dazu dient, andere Marktteilnehmer zu behindern.

Typische Konstellation:

  • Ein Unternehmen nutzt bereits eine Bezeichnung im Markt – ohne eingetragene Marke
  • Ein Dritter meldet genau diese Bezeichnung als Marke an
  • Anschließend nutzt er die formale Rechtsposition, um Druck auszuüben (z. B. Abmahnungen oder Sperrungen auf Plattformen)

Das DPMA kann solche Anmeldungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG zurückweisen.

Warum nimmt das gerade jetzt zu?

Das DPMA nennt zwei zentrale Treiber:

1. KI macht „Lücken“ sichtbar
Mit KI-Tools lassen sich gezielt Marken identifizieren, die bereits genutzt werden – aber nicht im Register geschützt sind.

2. Plattformmechanismen verstärken den Druck
Viele Online-Marktplätze bieten Markeninhabern effektive Tools:

  • Produkte können gemeldet und gesperrt werden
  • Listings verschwinden oft sofort
  • Betroffene Händler verlieren Umsatz, bevor sie sich überhaupt wehren können

Das Problem: Selbst berechtigte Anbieter werden zunächst blockiert. Die Klärung dauert oft.

Was passiert bei Verdacht auf Bösgläubigkeit?

Wenn das DPMA Zweifel hat:

  • prüft es die Anmeldung gezielt
  • gibt dem Anmelder Gelegenheit zur Stellungnahme

Wer redlich handelt, kann:

  • seine Nutzungsabsicht darlegen
  • geschäftliche Hintergründe erklären
  • entsprechende Nachweise vorlegen

Wie lassen sich bösgläubige Markenanmeldungen vermeiden?

Das ist der eigentlich spannende Teil – gerade für kleine und mittlere Unternehmen.

1. Marke frühzeitig sichern

Der wichtigste Schutz ist simpel: Eintragen statt hoffen! Wer seine Marke nicht registriert, läuft Gefahr, dass jemand anderes es tut.

Bei der Sicherung der Marke unterstützt euch natürlich der Händlerbund: Wir melden die Marke nicht nur für euch an, sondern führen auch eine Ähnlichkeitsrecherche durch, um unnötigen Stress zu vermeiden. 

2. Vor Anmeldung sauber prüfen

Vermeide selbst den Verdacht der Bösgläubigkeit:

  • Existiert die Bezeichnung bereits im Markt?
  • Gibt es bekannte Nutzer ohne Registereintrag?
  • Könnte deine Anmeldung als „Abfangen“ wirken?

Faustregel: Nur anmelden, was du selbst ernsthaft nutzen willst.

3. Eigene Nutzungsabsicht dokumentieren

Hilfreich für den Ernstfall:

  • Businesspläne
  • Produktkonzepte
  • erste Marketingmaßnahmen

Das zeigt: Die Marke ist kein taktisches Mittel, sondern Teil eines echten Geschäftsmodells.

4. Monitoring betreiben

Wer schon eine Marke nutzt (auch ohne Eintragung), sollte wachsam sein:

  • DPMAregister regelmäßig prüfen
  • Überwachungsdienste wie „DPMAkurier“ nutzen
  • Früh reagieren, wenn jemand „deine“ Marke anmeldet

5. „Bemerkung Dritter“ nutzen

Wenn dir eine fragwürdige Anmeldung auffällt: Du kannst dem DPMA Hinweise geben („Bemerkung Dritter“). Das kann helfen, eine bösgläubige Eintragung zu verhindern.

Fazit

Der Anstieg bösgläubiger Markenanmeldungen zeigt ein strukturelles Problem:

  • Technologische Tools machen Schutzlücken sichtbar
  • Plattformen verstärken die Durchsetzungsmacht von Marken
  • Und kleine Unternehmen geraten schneller unter Druck

Die wichtigste Konsequenz: Markenschutz ist kein „Nice-to-have“ mehr – sondern Teil der Wettbewerbsstrategie.

Oder anders gesagt: Wer seine Marke nicht schützt, macht sie angreifbar.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 18.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 18.03.2026
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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