Ein Detail aus dem Reformpaket des Koalitionsausschusses sorgt gerade für den größten Wirbel in den sozialen Medien – zu Recht, wie ich finde: Die telefonische Krankschreibung fällt weg, und die Vorlagepflicht der AU-Bescheinigung soll künftig schon ab dem ersten Krankheitstag gelten. Aktuell ist das erst ab Tag vier vorgeschrieben. Daneben hat sich die Koalition auch auf Steuerentlastungen und mehr „Flexibilität“ bei Befristungen und Kündigungen geeinigt. Aber fangen wir mit dem Thema an, das gerade zurecht die Gemüter erhitzt.
AU ab Tag 1: Vertrauen wird administrativ einkassiert
Unternehmen behalten zwar die Möglichkeit, per Vertrag großzügigere Regelungen zu vereinbaren. Aber seien wir realistisch: Wie viele kleine Händler haben aktuell überhaupt eine eigene Regelung zur Krankschreibung im Arbeitsvertrag stehen? Die meisten fallen künftig automatisch unter die neue Vorlagepflicht ab Tag 1 – mit allem, was das an zusätzlichem Arztbesuch, Terminnot in ohnehin überlasteten Praxen und Verwaltungsaufwand für Mitarbeitende und Betrieb bedeutet. Die Kritik in den Kommentarspalten trifft einen wunden Punkt: Wo genau entsteht durch diese Pflicht ein Spar- oder Entlastungspotenzial, wenn jeder einzelne Erkältungsfall jetzt einen Arzttermin und eine Abrechnung bei der Krankenkasse auslöst?
Und genau hier zeigt sich ein Widerspruch in der politischen Erzählung: Einerseits wird von „Vertrauen“ und „Eigenverantwortung“ im Arbeitsmarkt gesprochen, andererseits wird das Vertrauen in die eigenen Mitarbeitenden bei Krankheit administrativ einkassiert. Wer als Arbeitgeber Vertrauensarbeitszeit lebt, muss sich fragen, warum er beim Thema Krankschreibung plötzlich als Erstes zum Formular greifen soll.
„Mehr Flexibilität“ – für wen eigentlich?
Bärbel Bas nennt es „mehr Flexibilität im Arbeitsrecht“. Längere sachgrundlose Befristungen bis zu vier Jahre, leichtere Trennungen von Hochverdienern gegen Abfindung – das klingt nach einem Programm für Konzerne mit HR-Abteilung und Rechtsberatung auf Abruf. Ein Zehn-Personen-Team, das gerade sein erstes Weihnachtsgeschäft mit Zeitarbeit stemmt, gewinnt dadurch wenig. Was kleine Händler wirklich brauchen, ist nicht noch mehr Vertragsgestaltungsspielraum, sondern Planungssicherheit: bei Regulierung, bei Abgaben, bei den Rahmenbedingungen, unter denen sie überhaupt wirtschaften.
Steuerentlastung: gut gemeint, aber kein Befreiungsschlag
Zehn Milliarden Euro Entlastungsvolumen pro Jahr, vor allem für kleine und mittlere Einkommen – das ist erstmal eine gute Nachricht, auch für die Inhaberinnen und Inhaber kleiner Shops, die sich selbst oft nur einen bescheidenen Unternehmerlohn auszahlen. Aber seien wir ehrlich: Für ein Unternehmen, das gerade mit Verpackungsregister, Gewährleistungslabel und den nächsten DSGVO-Bußgeldbescheiden jongliert, ist eine Entlastung bei der persönlichen Einkommensteuer nett – löst aber keines der eigentlichen strukturellen Probleme im E-Commerce.
Was wir bei Händlerbund daraus machen
Wir haben in den letzten Jahren bewusst einen anderen Weg eingeschlagen: Karenztage ohne Attest, Vertrauensarbeitszeit, Mobile Office und die Vier-Tage-Woche. Nicht, weil es sich gut in einer Stellenanzeige liest, sondern weil wir überzeugt sind, dass Vertrauen und Flexibilität in beide Richtungen funktionieren müssen – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Die Reform der Koalition geht in eine andere Richtung: mehr Flexibilität für Unternehmen bei Verträgen und Trennungen, aber weniger Vertrauensvorschuss bei Krankheit.
Kleine und mittelständische Händler stehen damit vor einer Wahl. Sie können die neuen Spielräume bei Befristungen nutzen – oder sie können, wie wir, in die andere Richtung gehen und zeigen, dass moderne Arbeitsbedingungen ein echter Wettbewerbsvorteil im Kampf um Fachkräfte sind, gerade weil der Gesetzgeber diesen Weg gerade nicht vorgibt. Ich würde mir wünschen, dass mehr Unternehmen sich für Letzteres entscheiden.
Tim Arlt
Händlerbund-CEO
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