Diese Woche zeigt einmal mehr, wie eng Markt, Marketing und Regulierung inzwischen miteinander verwoben sind. Ob EU-Untersuchungen gegen große Plattformen, kostspielige Musik-Abmahnungen oder strukturelle Veränderungen bei Amazon – für Online-Händler wird strategische Weitsicht immer wichtiger.
Amazon im Strukturwandel: Weniger neue Seller, mehr Konzentration
Amazon verändert sich – und mit ihm die Marktplatzdynamik. Seit Jahren kommen vergleichsweise wenige neue Händler hinzu, während sich der Umsatz zunehmend auf etablierte Player konzentriert.
Der Einstieg wird anspruchsvoller, der Wettbewerb professioneller, die Margen enger kalkuliert.
Wer heute auf Amazon startet, braucht mehr als nur ein gutes Produkt. Notwendig sind klare Positionierung, Budget für Marketing, datengetriebene Optimierung und realistische Erwartungen. Für kleinere Händler kann es sinnvoll sein, alternative Kanäle – etwa den eigenen Shop oder Nischen-Marktplätze – strategisch stärker auszubauen.
EU nimmt Shein ins Visier: Wenn Produktkontrolle zur Existenzfrage wird
Shein steht erneut im Fokus der EU-Behörden. Der Vorwurf: Auf der Plattform wurden unter anderem Waffen, Medikamente und kindlich wirkende Sexpuppen angeboten. Die Untersuchung verdeutlicht, wie ernst Gesetzgeber inzwischen Produktsicherheit und Plattformverantwortung nehmen.
Für Händler ergibt sich daraus eine klare Botschaft: Wer ein Sortiment anbietet – ob im eigenen Shop oder auf Marktplätzen – trägt Verantwortung. Fehlende Prüfmechanismen, unklare Lieferketten oder automatisierte Listings ohne Kontrolle können schnell zum Risiko werden.
Instagram & TikTok: Wenn ein paar Sekunden Musik mehrere tausend Euro kosten
Instagram und TikTok stellen Sounds bereit – doch wer sie kommerziell nutzt, bewegt sich schnell im urheberrechtlichen Risiko. Die Zahl der Abmahnungen wegen unlizenzierter Musiknutzung steigt derzeit deutlich an. Besonders betroffen: kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige.
Viele Betroffene sind überrascht. Schließlich stammt die Musik direkt aus der Plattform-Bibliothek. Juristisch ist die Lage jedoch komplexer – und teuer.
Praxistipp: Im Zweifel nur eindeutig lizenzierte oder speziell für kommerzielle Nutzung freigegebene Musik verwenden. Oder bewusst auf Musik verzichten. Ein virales Reel ist kein Trost, wenn anschließend eine vierstellige Forderung im Postfach liegt.
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